Dies ist eine Diskussion zu Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Die Kosten für das Abschleppen des Autos der Person A übernimmt die Versicherung der Person B, genau so wie auch der Ersatzwagen für die ersten 2 Wochen, das ist klar. Schadensermittlung von TÜV bestätigt den Totalschaden, und ermittelt die Preise der Gebrauchtwagen, sowie den Restwert für das die Schrotthändler bereit sind das Auto der Person A ab zukaufen. Im Brief vom Sachbeständiger wurde nicht erwähnt, dass das Auto voll getankt war. Kann man das Geld dafür wiederbekommen? Person A möchte aber bevor das Auto verkauft wird bestimmte Teile abmontieren und dazu das Auto vor die Tür gebracht haben. Übernimmt hierbei die Kosten die Versicherung der Person B? Das Geld was Person A von der Versicherung bekommt errechnet sich durch: Gebrauchtwagenpreis minus Verkaufspreis an den Schrotthändler. Muss Person A offiziell die Quittung der Versicherung der Person B vorlegen, dass das Auto für den angegebenen Preis an den Schrotthändler verkauft worden ist? |
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| AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt Zitat:
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| AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt Firma Y, die das Auto abgeschleppt hat hat anfangs versichert, dass das Auto jederzeit (nach dem Abschleppen) nach Wunsch vor die Haustür transportiert werden kann. Die Kosten würde dabei die Versicherung der Person B übernehmen. Nun soll das angeblich nur dann möglich sein, wenn das Auto kein Totalschaden hat. Stimmt dies? |
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| AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt Zitat:
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| AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt OK, danke! Und dann die Frage mit dem Gutachten: kann das Auto für mehr Geld an den Schrotthändler verkauft werden als im Gutachten angegeben? Interessiert es überhaupt die Versicherung der Person B oder reicht die Aussage vom Gutachten aus? |
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| AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt Zitat:
Die abzubauenden Teile sind möglicherweise auch schon Eigentum des Schrotthändlers oder zumindest Bestandteil der Grundlage seines Angebots. Könnte also sein, dass die Bastelei gar nicht ganz problemlos ist.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt Zitat:
Zitat:
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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