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Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Dies ist eine Diskussion zu Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.08.2011, 23:34
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Question Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Autounfall, Person B verursacht den Unfall, das Auto von Person A bekommt einen Totalschaden. Person B gibt die Schuld zu, sodass alles über die Versicherung abläuft.

Die Kosten für das Abschleppen des Autos der Person A übernimmt die Versicherung der Person B, genau so wie auch der Ersatzwagen für die ersten 2 Wochen, das ist klar.

Schadensermittlung von TÜV bestätigt den Totalschaden, und ermittelt die Preise der Gebrauchtwagen, sowie den Restwert für das die Schrotthändler bereit sind das Auto der Person A ab zukaufen. Im Brief vom Sachbeständiger wurde nicht erwähnt, dass das Auto voll getankt war. Kann man das Geld dafür wiederbekommen?

Person A möchte aber bevor das Auto verkauft wird bestimmte Teile abmontieren und dazu das Auto vor die Tür gebracht haben. Übernimmt hierbei die Kosten die Versicherung der Person B?

Das Geld was Person A von der Versicherung bekommt errechnet sich durch: Gebrauchtwagenpreis minus Verkaufspreis an den Schrotthändler.

Muss Person A offiziell die Quittung der Versicherung der Person B vorlegen, dass das Auto für den angegebenen Preis an den Schrotthändler verkauft worden ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 00:27
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AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Zitat:
Zitat von Pampilius Beitrag anzeigen
Person A möchte aber bevor das Auto verkauft wird bestimmte Teile abmontieren und dazu das Auto vor die Tür gebracht haben. Übernimmt hierbei die Kosten die Versicherung der Person B?
Warum sollte sie? Das ist As Privatvergnügen
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 00:34
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AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Firma Y, die das Auto abgeschleppt hat hat anfangs versichert, dass das Auto jederzeit (nach dem Abschleppen) nach Wunsch vor die Haustür transportiert werden kann. Die Kosten würde dabei die Versicherung der Person B übernehmen. Nun soll das angeblich nur dann möglich sein, wenn das Auto kein Totalschaden hat. Stimmt dies?
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 10:35
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AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Zitat:
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Firma Y, die das Auto abgeschleppt hat hat anfangs versichert, dass das Auto jederzeit (nach dem Abschleppen) nach Wunsch vor die Haustür transportiert werden kann. Die Kosten würde dabei die Versicherung der Person B übernehmen. Nun soll das angeblich nur dann möglich sein, wenn das Auto kein Totalschaden hat. Stimmt dies?
Rollen wir das mal logisch auf. Das Auto ist final hin, also kommt in die Schrottpresse. Nun möchte A noch ein bisschen daran rumbasteln und erwartet nun, dass ihm das Auto vor die Haustüre gebracht wird, er ein bisschen was abschrauben kann und das Auto dann wieder weggebracht wird und das alles auf Kosten des Unfallgegners bzw. seiner Versicherung. Wieso sollte die Versicherung das bezahlen? Das ist, wie schon gesagt, dass Privatvergnügen von A.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 12:33
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AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

OK, danke!
Und dann die Frage mit dem Gutachten: kann das Auto für mehr Geld an den Schrotthändler verkauft werden als im Gutachten angegeben?
Interessiert es überhaupt die Versicherung der Person B oder reicht die Aussage vom Gutachten aus?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 14:02
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AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Zitat:
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Im Brief vom Sachbeständiger wurde nicht erwähnt, dass das Auto voll getankt war. Kann man das Geld dafür wiederbekommen?
Der Sprit ist ja nicht kaputt. Den kann man also wiederbekommen. Falls er aber nun doch schon "untrennbares Bestandteil" des vom Schrotthändler aufgekauften Trümmers geworden ist, müsste man den Gutachter zu einer entsprechenden Korrektur des Restwertes vor Unfall bewegen.

Die abzubauenden Teile sind möglicherweise auch schon Eigentum des Schrotthändlers oder zumindest Bestandteil der Grundlage seines Angebots. Könnte also sein, dass die Bastelei gar nicht ganz problemlos ist.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #7 (permalink)  
Alt 08.08.2011, 14:08
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AW: Kostenfragen bei einem Autounfall, wenn bekannt ist wer die Schuld trägt

Zitat:
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kann das Auto für mehr Geld an den Schrotthändler verkauft werden als im Gutachten angegeben?
Es darf.

Zitat:
Zitat von Pampilius Beitrag anzeigen
Interessiert es überhaupt die Versicherung der Person B oder reicht die Aussage vom Gutachten aus?
Theoretisch könnte die Differenz dann der Versicherung gehören. Ich glaube aber nicht, dass die danach fragt.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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