Dies ist eine Diskussion zu Kostenfrage, darf die haftpflicht Versicherung nicht bezahlen? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Kostenfrage, darf die haftpflicht Versicherung nicht bezahlen? Der ADAC Dienst schleppt den Wagen der Person B ca. gegen 20 Uhr zum Autohändler K, der direkt einen Ersatzwagen in der gleichen Klassenkategorie anbietet, da dieser bis zu 14 Tagen von der Versicherung der Person A bezahlt wird. Aufgrund der Schock-Situation wird über den Preis nicht mehr nachgefragt. Ein Paar Tage später ruft die Versicherung der Person A Person B an um einen anderen Ersatzwagen vorzuschlagen, es wird aber telefonisch mitgeteilt, dass die Kosten auch für den bereits gemieteten Wagen übernommen werden. Um die Unannehmlichkeiten zu ersparen entscheidet sich Person B bereits vorhanden Wagen zu behalten. Der Wagen wird nur für 7 Tage anstatt vorgesehenen 14 Tage gemietet. Nun weigert sich die Versicherung der Person A das Geld für den Ersatzwagen zu bezahlen, da der Preis über den Durchschnitt liegt, den für sie Fr. Institut ermittelt hat. Meine Fragen wären dann: darf die Versicherung der Person A so handeln? 1) Das den Geld für den Ersatzwagen überhaupt nicht zu bezahlen, da die Preise im Durchschnitt zu hoch seien sowie 2) Der Unfall-PKW der Person B war vollgetankt. Als Nachweis für die Kostenerstattung des Benzins bat die Versicherung der Person A um ein Foto des Tankzeigers oder um eine Tankquittung. Nachdem ein Foto des Tankanzeigers der Versicherung zugeschickt wurde, hieß es dass das Foto nicht glaubhaft sei. Wie soll man nun dagegen vorgehen? Ich bedanke mich schon Mal im Voraus für die Antworten |
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| AW: Kostenfrage, darf die haftpflicht Versicherung nicht bezahlen? Niemals mit einer Versicherung herumdiskutieren, sondenr als Geschädigter automatisch einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten müssen von der Versicherung übernommen werden. Haftpflichten kennen 1264 Tricks, um die Schadensumme zu reduzieren... - die Forderung nach einem Foto ist schlicht barer Unsinn. Da wird doch ein Schadengutachter gewesen sein bei einem Totalschaden, oder? Der muss den Zustand aufgenommen haben. - meines Wissens muss der Geschädigte sich an der Kostenminderung beteiligen, er darf nicht zum erstbesten Autoverleiher gehen. Leider wird die Unerfahrenheit von Abschleppdiensten missbraucht, die Kooperationen mit windigen Werkstätten haben. Ich habe auch die Ahnung, dass der Leihpreis für einen mietwagen sich plötzlich drastisch erhöht, wenn es sich um einen Versicherungsschaden handelt. - einen Wagen der gleichen Klasse zu nehmen verspricht immer Ärger! Man könnte allerdings die Versicherung für den Schaden mitverantwortlich machen, weil die im Telefonat zugesichert hat, die Kosten auch für diesen Wagen zu übernehmen (denn der Mitarbeiter hat wahrscheinlich auch nicht nach dem Preis gefragt). Will man die Sache selber durchfechten (wovon ich dringend abrate), setzt man die Versicherung in Verzug und klagt dann auf die volle Schadensumme. Es könnte auch reichen, wenn man der Versicherung ankündigt, sie solle die Summe überweisen, sonst werde ein Anwalt die Vertretung übernehmen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kostenfrage, darf die haftpflicht Versicherung nicht bezahlen? Angenommen, der Anwalt ist bereits eingeschaltet und hat mehrmals der Versicherung mit Gericht gedroht. Jedoch bleibt die Versicherung hartnäckig verweist "beispielhaft" auf: - OLG München AZ 10 U 2539/08 - OLG Köln AZ 6 U 115/08 - Pfälzisches OLG Zweibrücken AZ 1 U 145/08 - OLG Bamberg AZ 5 U 238/08 - OLG Hamburg AZ 14 U 175/08 und noch ein Paar andere Fälle Es geht um die bisher insgesamt (mit Schmerzensgeld etc) nicht ausgezahlte Summe von etwas mehr als 1500€ Wie erfolgreich wäre es dann gegen die Versicherung zu klagen? Geändert von Pampilius (11.11.2011 um 13:01 Uhr). |
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