Dies ist eine Diskussion zu knöllchen nicht bezahlen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| knöllchen nicht bezahlen angenommen eine person würde ihre knöllchen seit geraumer zeit nicht bezahlen, in der hoffnung dass der verfahrensaufwand die einzutreibende menge nicht rechtfertigt.hätte diese person, bei der sich inzwischen einige gelbe briefe sammeln chancen ohne ernsthafte konsequenzen aus der sache herauszukommen? |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen Na, es kommt darauf an, was man als "ernsthafte Konsequenz" betrachtet - Geldbuße plus Gerichtskosten? - Ersatzfreiheitsstrafe? - MPU? - Kastration?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen @micka: Wie kam denn bitte die Person auf solch eine hanebüchene Idee!? Bei Nichtbezahlen wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet (herzlichen Glückwunsch übrigens: Da werden dann Gebühren und Auslagen fällig, die bei sofortigem Bezahlen nicht fällig geworden wären!). Sollte sich sich die Person standhaft weigern das Geld zu bezahlen, wird dann auch gerne mal ein Haftbefehl (meines Wissens ein Erzwingungshaftbefehl) beantragt und vollstreckt. Dann heißt´s zahlen oder man geht ins Gefängnis.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen Kokel: Richtig!
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen das heißt also trotz gefägnisstrafe müsste man den betrag nachzahlen`?ich dachte es wäre geldstrafe, ersatzweise freiheitsentzug? und falls das doch so ist, gibt es eine umrechnungstabelle geld/knast? |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen Das wäre bei einem Vollstreckungshaftbefehl der Fall. Bei einem Erzwingungshaftbefehl geht es darum den säumigen Betroffenen zum Zahlen zu bewegen.
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen Zahlen! So schnell wie möglich, es wird nur immer teurer. Man kann mit denen übrigens auch Ratenzahlung vereinbaren, wenn es inzwischen zu viele sind um sie auf einmal zu begleichen. Sie lassen sich darauf ein, aber dazu müsste man sich dringend bei denen melden. Raus kommt man da nicht. |
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| AW: knöllchen nicht bezahlen Ist ja bemerkenswert, das. "gibt es eine umrechnungstabelle geld/knast?" Teilweise kann man für je 5,- € einen Tag absitzen, aber auch das befreit meines Wissens nicht von der eigentlichen Bußgeldforderung (anders z.B. bei Geldstrafen -- die kann man abarbeiten). Eine Möglichkeit wäre, für jeden Bußgeldbescheid eine Erwingungshaft anzutreten -- jeweils festgesetzt zwischen einem Tag und sechs Monaten. Wenn die dann irgendwann alle abgesessen sind, kann wegen dieser Bußgeldbescheide nicht erneut die Erwingungshaft verhängt werden. Danach kommt nur noch die Zwangsvollstreckung. Dafür müsste dann nach relativer Kahlpfändung (850c ZPO) und Kontopfändung (Konto noch schnell umwandeln nach 850k ZPO) zuletzt eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden (notfalls wieder nach einer neuen Erzwingunbgshaft). Mehr kann dann wegen der Geldbußen nicht mehr passieren, und das Ziel der Zahlungsverweigerung wäre zumindest mittelfristig erreicht. Toll, nicht ? Das hat sich aber gelohnt.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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