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Knöllchen Holland Wiedereinreise

Dies ist eine Diskussion zu Knöllchen Holland Wiedereinreise innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 14.12.2011, 14:13
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Knöllchen Holland Wiedereinreise

Folgender fiktiver Fall:

Knöllchen aus Holland wegen zu schnellen Fahrens iHv. 60 € plus 5 € Verwaltungsgebühren.
Drohung mit Erhöhung 1: 90 €, Erhöhung 2: 186 €

Man kann dies nun (erst mal) abwenden, indem man Einspruch erhebt und bspw erklärt, dass kein persönliches Verschulden vorliegt, da man nicht selbst gefahren ist. Wendet sich Holland dann für eine mögliche Vollstreckung an das deutsche Bundesamt für Justiz, hat man nichts zu befürchten, falls ein evt. Foto einen nicht identifiziert (Holland macht idR kein Foto von Fahrer, sondern von Nummernschild).

Nun aber zur Frage der Wiedereinreise nach Holland:
Hier bleibt der Bussgeldbescheid vollstreckbar, in Holland meines Wissens 24-32 Monate.
Aber in welcher Höhe ? Bleibt es nach dem Einspruch bei den ursprünglichen 65 € ? Dann hätte man ja nichts zu verlieren. Man sollte halt immer nur 65 € in der Tasche haben, dass man im Ernstfall (zB. bei Verkehrskontrolle) zahlen kann und nicht festgehalten wird. Oder kann sich der Betrag erhöhen, zb. auf die angedrohten Erhöhungen oder durch zusätzliche Verwaltungsgebühren?

Wie ist es denn, wenn man mit anderem Fahrzeug einreist ? Ich denke, dann kann man trotzdem ermittelt werden, ich denke es werden die persönlichen Daten ermittelt und mit persönlichen Sünder-Daten abgeglichen.

Hat man denn nach einer Adressänderung bei Einreise noch etwas zu befürchten ? Bei anderem Fahrzeug bzw. Kennzeichen und anderer Adresse ? Denn dann könnte ich mir vorstellen, dass ein Abgleich mit gespeicherten Sünder-Daten langsam schwierig wird. Es sei denn Holland hätte die ID des Personalausweises.

Alle Messgeräte müssen meines Wissens regelmässig geeicht werden, um zu gewährleisten,dass die gemessenen Geschwindigkeiten korrekt sind. Ist es denn sinnvoll, sowohl letztes Eichprotokoll (evt. wurds ja zu lange nicht mehr geeicht) als auch das jeweilige Messprotokoll (evt. sind Übertragungsfehler aufgetreten) anzufordern, oder ist das ein sinnloses Spielchen ?

Wer weiss Bescheid, hauptsächlich Frage der Wiedereinreise ?
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