Dies ist eine Diskussion zu Klärung der Schuldfrage-Überholunfall innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Klärung der Schuldfrage-Überholunfall ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir folgenden Fall erläutern könntet. Auto A scherrt zum überholen aus um Auto B und ein vor ihm fahrendes KFZ zu überholen. Dabei befindet sich Auto A vollständig auf der Überholspur. Als Auto A auf 3/4 Höhe von B war setzt B plötzlich ohne rechtzeitiges Blinken zum überholen an und beschädigt so die komplette Beifahrerseite von A. Laut A bestand in diesem Verkehrsbereich der Landstraße kein Überholverbot. Jedoch gab B bei der Versicherung an, dass sehr wohl ein Überholverbot bestand, was er der Polizei aber nicht erzählt hat und somit auch nicht im Unfallbericht steht. Im Unfallprotokoll der Polizei wird Auto A als "Geschädigter" geführt. Gutachter hat Schaden aufgenommen. Aufgrund der Unklarheiten hat die Versicherung nun die Akteneinsicht der Polizei gefordert, um beurteilen zu können. Wie ist hier die Schuldfrage zu klären und mit welchen Folgen müssen A und B rechnen? Vielen Dank und beste Grüße Martin |
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