Dies ist eine Diskussion zu Kind angefahren. Wer wäre Schuld? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Kind angefahren. Wer wäre Schuld? An einer Straße ohne Bürgersteig und Fahradweg fährt eine Mutter mit ihrer Tocher (ca. 11-12 Jahre alt) (Mutter fährt extra an der Straßenseit um Kind zu schützen)Beide warten bei einer Ampelphase bis die Autos gefahren sind und überqueren erst dann die Straße. Bei einem Autofahrer springt die Ampel auf Gelb und fährt los, dabei fährt er das Kind an (durch Sturzhelm geschützt). Dem Kind passiert bis auf eine Schürfwunde nichts. Könnte die Mutter Strafrechtlich gegen den Autofahrer vorgehen? Ich hab gehört der Autofahrer wäre in solchen fällen immer Schuld und das macht mich stutzig. Vielen Dank für Antworten |
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| AW: Kind angefahren. Wer wäre Schuld? Hat die Ampel nur gelb angezeigt? Normalerweise zeigt sie gelb und rot an, bevor sie auf grün schaltet. Der Verkehr ist erst bei der Farbe grün (oder dem Erlöschen von gelb oder rot) freigegeben. Siehe §37 Absatz 2 StVO. Es liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor. Das Kind könnte durch die Mutter Strafantrag stellen. Das "fast immer schuld" gilt eher für sehr kleine Kinder (unter 7 Jahren).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kind angefahren. Wer wäre Schuld? ich versteh den unfallhergang nicht. der autofahrer kam dann also von rechts? und fährt das kind an, welches sich grad mitten auf der kreuzung befindet? na da is es eigentlich auch egal, welche farbe die ampel hatte - vielleicht war sie, äh, er blau?? er kann ja nicht einfach irgendwen über den haufen fahren, egal welche frabe. |
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| AW: Kind angefahren. Wer wäre Schuld? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Sofern die Polizei vor Ort war, würde sowieso gegen den Autofahrer ermittelt. Oft bekommt dann der Verursacher einen Strafbefehl und dann war es das schon. Ich denke nicht, dass das hier vor Gericht verhandelt wird. Wenn ja, würde die Mutter als Zeugin geladen. Sie könnte dann im Rahmen einer Adhäsionsklage auch gleich Schadenersatz (Helm etc.) und Schmerzengeld einfordern. Gut möglich, dass bei dem guten Mann nichts zu holen ist ... Einfacher ist es aber, sie wendet sich an einen Rechtsanwalt, der das direkt bei der Versicherung des Autofahrers einfordert. Die zahlen das dann. Ob und wie sich die Versicherung das dann von dem Autofahrer zurückholt, ist dann nicht mehr Sache der Familie. |
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