Dies ist eine Diskussion zu Kind angefahren innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Kind angefahren mal angenommen Person A ist heute morgen wie jeden Tag zur Arbeit gefahren. Es kommt eine Straße, wo sich eine Links- und eine Rechtsabbieger Spur befindet. Auf der Linksabbiegerspur stehen mind. 25 Autos in einer langen Schlange. Die Rechtsabbiegerspur ist nahezu frei. Person A fährt nun mit angepasster Geschwindigkeit (erlaubt 50, gefahren wurden ca. 30-35 km/h) auf dem Rechtsabbieger in Richtung Ampel (die noch mind. 150 m entfernt ist). Auf einmal sieht Person A von links etwas angerannt (!) und macht aus Reflex eine Vollbremsung. Auf einmal erkennt er, wie ein Kind (11 Jahre alt) vorne links gegen seinen Schweinwerfer läuft und hinfällt. Person A macht sofort Warnblink an, steigt aus und hilft dem Kind hoch und erkundigt sich nach seinem Wohlbefinden. Im gleichen Moment kommen 2 Zeugen dazu (eine Mutter mit einem etwa 16 Jahren alten Sohn) und "hilft". Das Kind behauptet, es ist alles okay. Person A geht dennoch mit dem Kind zu seiner Schule (direkt am Unfallort), in das Sekretariat. Die Dame am Sekretariat erkundigt sich ebenfalls nach dem Wohlbefinden und informiert die Eltern sowie den Schularzt (?). Person A sowie der Zeuge (der 16 jährige Sohn) halten auf einem Blatt Unfallort, Unfallzeit, Unfallbeschreibung sowie Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer usw) fest. Insgesamt sind seit dem Unfall ca. 30-35 min vergangen. Die Dame am Sekretariat behauptet nun, damit sei alles vorerst geklärt und sie würde sich ggf. melden. Person A und der Zeuge verlassen den Unfallort. Hat Person A sich nun richtig verhalten? Was sollte Person A nun als nächstes tun? |
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| AW: Kind angefahren A hat sich aus meiner Sicht richtig verhalten. Insbesondere die Reduzierung der Geschwindigkeit war vorbildlich. Es gibt beispielsweise Gerichtsurteile, wonach ein auf dem "Bus"- Sonderfahrstreifen mit 50 km/h entlangfahrendes Taxi im Falle eines Unfalles mithaftet, wenn plötzlich aus der benachbarten Staukolonne auf dem "normalen" Fahrstreifen jemand direkt vor dem Taxi ausschert --> etwa 20 km/ h darf in solchen Fällen die Geschwindigkeitsdifferenz zur Staukolonne betragen, an der vorbeigefahren (eigentlich : die überholt) wird. Das hat A eingehalten; wobei sich die Unfallgefahr auch noch mittels von ganz links herüberrennenden Kindes, nicht einfach (wäre naheliegender) durch ein ausscherendes Auto ergab. Auch reagierte A offenbar sofort. War der Bremsweg tatsächlich entsprechend kurz (maximal 10 Meter) spricht auch dies zugunsten A´s. Ebenso das Verhalten nach dem Unfall. Alle Personalien und Zeugenaussagen sind dokumentiert. Da sehe ich keinen Raum für eine OWi oder sogar Straftat -- eher für ein Trostgeschenk und ein paar freundliche belehrende Worte an das Kind. Der Fall demonstriert wieder einmal, dass Z 136 StVO (wie hier wohl auch aufgestellt, weil der Unfallort ja direkt vor der Schule war) keineswegs langweilig oder sogar überflüssig ist...
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. Geändert von CEMartin (07.02.2012 um 12:46 Uhr). |
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| AW: Kind angefahren Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Kind nicht doch einen Schaden davon getragen hat (=Verkehrunsfall mit Personenschaden) wäre m.E. noch zu überlegen, ob A den Unfall nicht noch der Polizei meldet. Hintergrund: wenn ich mich recht entsinne gehört es im Rahmen der KfZ-Versicherung zu den Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers bei Verkehrunfällen mit Personenschaden zwingend die Poliozei hinzuzuziehen. Ansonsten könnten sich Probleme bei der Schadenregulierung ergeben.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kind angefahren Vielen Dank für schnelle Antwort! Der Bremsweg war auf jeden Fall kurz, da Person A direkt nach dem "Aufprall" stand und noch vor dem Kind stand, das Kind quasi gesehen hat vor/neben dem Fahrzeug. Wäre dieser Fall wie beschrieben eingetreten. Wie sollte Person A sich nun verhalten? Sollte der Fall zusätzlich der Polizei gemeldet werden oder sollte Person A warten, dass sich die Eltern des Kindes/das Sekretariat der Schule meldet? Und was ist mit den Eltern des Kindes? Natürlich wären Eltern immer geschockt in solch einem Fall. Aber können sie trotzdem eine Anzeige machen oder ähnliches? |
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| AW: Kind angefahren Angezeigt werden kannn immer alles in rauhen Mengen; ist nur fraglich, was daraus wird. Kann sein, dass vorsorglich ordentlicherweise ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird, weswegen noch ein paar förmliche Aussagen zu leisten wären. Dennoch kann das Verfahren unter den gegeben Umständen mE nur eingestellt werden. Im Bereich eines (vermutlich auch hier) vorhandenen Gefahrzeichens gelten stets gesteigerte Aufmerksamkeits- und Sorgfaltspflichten; eine normale Reaktionszeit wird hier nicht zugebilligt. Deshalb wird eben immer etwas genauer geprüft, ob sich der Kraftfahrer auch wirklich ideal verhalten hat. Ich als A würde mich gelegentlich nach dem Wohlbefinden des Kindes erkundigen. Mehr fiele mir da zunächst nicht weiter ein. Klaus0155 hat aber auch aus meiner Sicht recht : Den Vorfall besser unverzüglich der eigenen Versicherung und einer Polizeidienststelle melden -- kann nicht schaden.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Kind angefahren Zitat:
Zitat:
Einer vorsorglichen Meldung beim KFZ-Haftpflichtversicherer ist zuzustimmen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Kind angefahren Stimmt. Das mit der Polizei würde ich persönlich weglassen, weil aus dieser Richtung ohnehin nichts zu befürchten wäre. War ein Gedanke vorsorglicher Absicherung, der bei näherer Betrachtung allerdings überflüssig ist.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Kind angefahren Mal eine andere Sichtweise: Zweifellos hat sich der A hinsichtlich Versorgung des Unfallopfers vorbildlich verhalten. Man könnte sich allerdings fragen, ob er die Normen des §142 StGB verletzt hat. § 142 StGB regelt die Pflichten eines Unfallbeteiligten. Demnach muss ein solcher am Unfallort verbleiben, bis (verkürzt ausgedrückt) ein Feststellungsberechtigter seine Daten festgehalten hat. M.E. ist weder der 11jährige Geschädigte noch der 16jährige Zeuge ein solcher Feststellungsberechigter. Ebensowenig das Schulsekretariat. Feststellungsberechtigt wären m.E. entweder die Eltern des Elfjährigen - oder eben die Polizei. Möglicherweise sehe ich das zu eng, dann bitte Aufklärung!
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kind angefahren mE ist die Schule als obhutsverpflichtet auch berechtigt und befähigt zur Entgegennahme solcher Unfalldaten. Zudem könnte ich mir vorstellen, dass der 11-jährige als direkt "Geschädigter" ja in allererster Linie feststellungsberechtigt ist. Daher sollte er durchaus auch selbst diese Daten wirksam entgegennehmen dürfen / können, denn er ist zwar noch nicht delikts- aber dennoch grundrechtsmündig und -fähig. Dies sollte auch die Fähigkeit beinhalten, die für die eigene Person erforderlichen Anspruchsvoraussetzungsdaten wirksam entgegenzunehmen, soweit er zumindest äußerlich erkennbar hierzu geistig ausreichend in der Lage ist. Nur trägt eben der dem 11-jährigen die Daten Übermittelnde das Risiko des Verlustes, weil nicht auszuschließen ist, das diese Daten im Wege kindlicher Unsorgfalt verlorengehen. So würde ich das sehen.
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