Dies ist eine Diskussion zu KFZ zulassen für eine andere Person. innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| KFZ zulassen für eine andere Person. Nehmen wir mal folgende fiktive Situation an: Person X bittet Person Y für Ihn ein KFZ bei der Behörde zuzulassen. X hat vor Versicherungsnehmer, Eigentümer, Besitzer und Fahrer des Wagens zu sein. Person Y hat nicht vor, das Auto zu fahren oder zu benutzen. Kann Person Y mit Person X zur eigenen Absicherung einen Vertrag untereinander machen, indem klar festgelegt ist, dass Y mit dem Wagen ansich nichts zu tun hat, und nur die Person ist, die ihn zugelassen hat. Oder sind evtl. Bußgeldbescheide, Punkte in Flensburg, TÜV Angelegenheiten IMMER Verantwortung von Person Y? Besten Dank im Voraus. |
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| AW: KFZ zulassen für eine andere Person. Der Halter ist ausnahmslos verantwortlich für die Zahlung der KFZ- Steuer, da hilft auch kein anderweitiger Vertrag. Hinsichtlich eventueller Bußgelder etc. kann eine Information bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden, dass ganz überwigend X Nutzungsberechtigter ist -- dann werden normalerweise alle Bescheide o.ä. zuerst zu X geschickt. Sonst könnte Y auch auf Befragen einfach schriftlich antworten, dass nicht er, sondern X gefahren sei (keine grundsätzliche Halterhaftung in Deutschland). Mit einem Vertrag kann sich Y gerne absichern, doch der ist erstmal nur im Innenverhältnis zwischen X und Y relevant. Zudem werden auch OWI-Verfahrenskosten unabhängig von so einem Pamphlet generell dem Halter angelastet, sofern sich kein zuständiger Fahrer ermitteln lässt. Zudem kann die Zulassungsstelle bei Bekanntwerden den X ultimativ zur Ummeldung auffordern (weil tatsächliche Verfügungsgewalt / eigene Rechnung -> BVerwG vom 20.02.1987 - 7 C 14/84). Weitere mögliche Probleme sehe ich hier aber nicht.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: KFZ zulassen für eine andere Person. Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das bedeutet also für Y keine Probleme, solange X (im Falle eines Verstoßes/Bußgeldes etc.) immer angibt, dass er gefahren ist und den Verstoß begangen hat? Macht ein schriftliches Abkommen zwischen X und Y dann trotzdem Sinn? Zur Vorlagebei der Behörde bei evtl. Vorkommnissen vielleicht? Zur eigenen Absicherung wäre ja wahrscheinlich schon angebracht. |
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| AW: KFZ zulassen für eine andere Person. Ja, solange X immer angibt, Verstöße selbst begangen zu haben, gibt´s keine nennenswerten Probleme. Ein kleiner "Vertrag" schadet nicht, nützt nur wenig, wenn x pleite sein sollte, denn dann bleibt Y zumindest auf vielen Kosten doch sitzen.
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