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Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 12:51
Chi Chi ist offline
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Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Darf die Polizei ohne Ankündigung auf Privatgrundstück ein Fahrzeug stilllegen? Ist das Hausfriedensbruch? Oder gibt das Gesetz das Recht, dass man auf ein privates Grundstück zum Stilllegen darf?
Für eine Antwort bedanke ich mich recht herzlich. Es wäre zu aufwändig das ganze Straßenverkehrsrecht zu wälzen.
Grüße Katharina
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 12:53
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Bitte beantworten Sie nur allgemeine, fiktive Beiträge und Fragestellungen mit konkreten Beiträgen!
Sachverhalte mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen und Webseitenlinks sind unerwünscht und sollten nicht beantwortet werden. Auf gar keinen Fall darf dann auf so einen Beiträg im Detail eingegangen werden!

FALSCH:
Einzelfallbezogene Antworten auf konkrete Fälle: Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: "Ja, Ihnen steht ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..."

RICHTIG:
Konkrete Antworten auf fiktive, allgemeine Fälle: Frage: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V da allgemein?" Antwort: "In einem solchen Falle steht dem V ein Recht aus § 535 BGB auf Zahlung des Mietzinses zu, weil..."

ODER

Frage: "Frau F. Müller aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich sie verklagen?" Antwort: Sorry, aber zu konkreten Fragestellungen darf hier nicht Stellung bezogen werden. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen."

Bitte beachten Sie diese Regeln.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 12:56
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Liebe Katharina ................................

.................................................. ........
.................................................. ......
..............................................
...................................
.................
........


Das hätte meine Antwort sein können.


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 17:06
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Liebe Katharina.....und das IST MEINE ANTWORT..................J-A-.......S-I-E.......D-A-R-F-........!!!!!
Sie darf nicht nur...SIE muß sogar...aber wenn man nur eine Sekunde nachdenkt ist das doch eigentlich mehr als LOGISCH......oder ????
Gruß Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 17:50
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Lightbulb AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Hallo Chris,
ist mir auch nach einer "Sekunde" Nachdenken nicht logisch, da der zuständigen Zulassungsstelle die Deckungskarte vorliegt.
Weiß nicht was nun noch logisch ist.
Aber Danke für die Nachdenk-Sekunde die leider ohne Erfolg bei mir war.
Grüße Katharina
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  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 17:56
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Hallo Chris,
ist mir auch nach einer "Sekunde" Nachdenken nicht logisch, da der zuständigen Zulassungsstelle die Deckungskarte vorliegt.
Weiß nicht was nun noch logisch ist.
Aber Danke für die Nachdenk-Sekunde die leider ohne Erfolg bei mir war.
Grüße Katharina
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  #7 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 18:25
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Zitat:
Zitat von Chi
Hallo Chris,
ist mir auch nach einer "Sekunde" Nachdenken nicht logisch, da der zuständigen Zulassungsstelle die Deckungskarte vorliegt.
Weiß nicht was nun noch logisch ist.
Aber Danke für die Nachdenk-Sekunde die leider ohne Erfolg bei mir war.
Grüße Katharina



Hi......schon komisch, das man nie von Anfang an, sämtliche Infos erhält...Scheibchenweise kommt da immer wieder was neues dazu.
Fakt ist...die Versicherung meldet dem Landratsamt, das für Fahrzeug XY KEIN Versicherungsschutz besteht....Landratsamt fordert den Halter KOSTENPFLICHTIG zur Stillegung des Fahrzeugs oder zum Nachweis ausreichender Deckung auf....wenn sie nun eine "neue" Doppelkarte vorlegen sollte die Sache erledigt sein.
Ämter können natürlich auch mal Fehler machen, aber ich gehe einfach davon aus, das der Nachweis einer vorhandenen Deckung zu spät erbracht wurde und eine Ausserbetriebssetzungsanordnung bereits ergangen ist.
Aber noch einen Satz, warum die Pol das darf....Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Straftatbestand, es muß sichergestellt werden, das dass betreffende Fahrzeug nicht weiter am Strassenverkehr teilnimmt.....deshalb wird das Kennzeichen entstempelt. Wenn es nötig ist, hierzu in eine Garage einzudringen od Privatgrund zu betreten, so ist dies natürlich hinzunehmen...ist doch vollkommen klar.
Mann stelle sich vor, sie räumen einen Schmuckladen leer und deponieren die Ware untrer Ihrem Bett...sollte man dann zum Schutz Ihrer Privatsphäre auf die Sicherstellung der Beute verzichten.
Wie immer nur meine Meinung......Gruß Chris
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  #8 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 22:13
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Das ist aber ein Unterschied beim Einbruch liegt eine Straftat vor - hier handelt die Polizei ja sozusagen nur mit der Annahme man könnte in Zukunft eventuell eine OWi/Straftat begehen. Darf die Polizei denn in die Wohnung nur weil mit enem Messer in Zukunft vielleicht möglicherweise eine OWi/Straftat begangen werden könnte? Mir wäre es neu dass eine möglicherweise in der Zukunft theoretisch begangene OWi/Straftat, zu der es keinerlei Hinweise gibt, die Polizei zu einem Hausfriedensbruch etc ermächtigt.... - sonst könnte man damit ja alles begründen.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 22:17
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

Vielleicht stand das Fahrzeug ja auf einer öffentlichen Straße ohne Versicherungsschutz? Wir wissen zu diesem fiktiven Fall schließlich offensichtlich nicht alle Details. Eines ist klar: zu einem stillgelegten Fahrzeug wäre die Polizei nicht ausgerückt - oder?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 22:32
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AW: Kfz-Stilllegung durch Polizei auf privatem Grundstück

*g* wer kennt die Wirren der Auftragslage dort - mich wundert nur dass hier ein tiefer Eingriff damit als zulässig angesehen wird, wenn noch gar nichts strafbares vorgefallen ist, sondern nur weil vielleicht etwas passieren könnte... das ist ja eher Schäuble/Jung Argumentation ;-)

Im Anfangspost wurde ja explizit gesagt, dass das Fahrzeug auf Privatgrund stand.
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