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Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Dies ist eine Diskussion zu Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 22:00
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Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Im Zeitalter des Individualverkehrs sitzen viele Verkehrsteilnehmer alleine am Steuer. Benimmt sich mal einer daneben, steht i.d.R. Aussage gegen Aussage, insbesondere bei Unfällen auf Autobahnen.

Angenommen Anton installiert eine kleine Kamera am Heck und an der Front seines Autos. Diese kleine Kamera dokumentiert, wie Berta den Anton rechts überholt und beim wieder einfädeln rammt.

Sind die Aufnahmen der Kameras beweiskräftig?

Oder gegenstandslos, da Berta
a) einer Aufzeichnung nicht zugestimmt hat
b) über eine Aufzeichnung nicht informiert war

Ich bin gespannt.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 23:13
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Das kommt darauf an *was* Anton glaubt damit zu beweisen.

::1
Sollte Berta strafrechlich belangt werden ( rechtsüberholen,
Gefährdung ) zieht Anton daraus keinen Vorteil.

::2
Je nachdem was auf dem Bildmaterial erkennbar ist, macht
sich Anton möglicherweise strafbar ( Persönlichkeitsrechte
von Berta und anderen Verkehrsteilnehmern
... wenn er/Anton denn die Aufnahmen veröffentlicht )

::3
Ob das Bildmaterial im Zivilprozess vom Gericht verwendet
wird, liegt IMHO im Ermessen des Gerichts.
( Korrektur-Bemerkung: i.d.R. ist nicht das Erstellen der Aufnahmen
problematisch, sondern das Veröffentlichen )

::4
Falls Anton Pech hat, beweist er durch das Video, das er
eine Teilschuld hat.
Der gemeine Deutsche leidet unter dem Problem des
"Nicht-Zurückstecken-Könnens".

Selbst wenn Berta unrechtmässig Rechts überholt hat ....
ist auf dem Video erkennbar, das es Anton möglich gewesen wäre
den Unfall zu vermeiden ( z.B. durch Bremsen oder ausweichen )
trifft ihn gegebenenfalls eine Teilschuld.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2011, 23:54
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
Das kommt darauf an *was* Anton glaubt damit zu beweisen.
Anton wird beweisen wollen, wie sich ein Unfall tatsächlich zugetragen hat um einen objektiven Beweis vorzulegen.

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
::1
Sollte Berta strafrechlich belangt werden ( rechtsüberholen,
Gefährdung ) zieht Anton daraus keinen Vorteil.
Du spielst wahrscheinlich auf §315c StGB an, woraus sich ergeben kann, dass Bertas Versicherung nicht zahlen muss, oder?

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
::2
Je nachdem was auf dem Bildmaterial erkennbar ist, macht
sich Anton möglicherweise strafbar ( Persönlichkeitsrechte
von Berta und anderen Verkehrsteilnehmern
... wenn er/Anton denn die Aufnahmen veröffentlicht )
Wobei auch ein Bankräuber seine Persönlichkeitsrechte verletzt sehen könnte, denn jeder Geldautomat hat heute eine kleine Kamera.

In dem genannten Szenario dienen die Aufnahmen nur als Ersatz für einen Zeugen, um vor der Polizei und gegebenenfalls einem Gericht die eigene Aussage zum Vorfall untermauern zu können.

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
::3
Ob das Bildmaterial im Zivilprozess vom Gericht verwendet
wird, liegt IMHO im Ermessen des Gerichts.
( Korrektur-Bemerkung: i.d.R. ist nicht das Erstellen der Aufnahmen
problematisch, sondern das Veröffentlichen )
..und vor Gericht wäre es eine Veröffentlichung?

Zitat:
Zitat von onkelotto Beitrag anzeigen
::4
Falls Anton Pech hat, beweist er durch das Video, das er
eine Teilschuld hat.
Der gemeine Deutsche leidet unter dem Problem des
"Nicht-Zurückstecken-Könnens".

Selbst wenn Berta unrechtmässig Rechts überholt hat ....
ist auf dem Video erkennbar, das es Anton möglich gewesen wäre
den Unfall zu vermeiden ( z.B. durch Bremsen oder ausweichen )
trifft ihn gegebenenfalls eine Teilschuld.

Als Deutscher kann ich das "Nicht-Zurückstecken-Könnens" nicht bestätigen. Ich zähle mich zu der offenbaren Mehrheit der umsichtigen und nachsichtigen Fahrer.

Was Anton betrifft, so steht ein Eigenverschulden nicht zur Debatte. Wir gehen von einem alleinigen Fremdverschulden aus.


Also so wie ich Dich verstanden habe ist Dein Fazit, dass es im Ermessen des Gerichtes liegt die Aufnahmen zum Unfallhergang zuzulassen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 01:01
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Zitat:
Du spielst wahrscheinlich auf §315c StGB an, woraus sich ergeben kann, dass Bertas Versicherung nicht zahlen muss, oder?
Mein altes Leiden: zu schnell und scheinbar misverständlich
geschrieben. Ich versuchte unter ::1 darauf hinzuweisen, das
wenn Berta z.B. mit Bußgeld belegt wird ("Strafrecht"), Berta
nicht automatisch auch zivilrechtlich 100% des Schadens zu tragen hat. Deinem Gedankengang kann ich gerade nicht folgen.

Zu ::2
Das Thema "Aufnahme" ist einigermassen komplex.
vor dem Bankautomaten stehen ja nicht nur Bankräuber sondern auch "normale" Kunden.
I.d.R. ist die Aufnahme vor einem Bankautomat legitim und eben
nicht mit Aufnahmen aus dem Auto vergleichbar.


Aber - auf die Ausgangsfrage zurückkommend - für die
zivilrechtliche Frage:
Ist Berta alleinig Schuld am Unfall und damit 100% Schadensersatzpflichtig ist es eher unwichtig, ob
die Aufnamen "legal" entstanden sind.
Entweder das Gericht entschliesst sich das Bildmaterial
zu berücksichtigen ... oder eben nicht.

Und _möglicherweise_ zieht das Gericht dann eben doch
ganz andere Schlüsse als Anton aus dem Bildmaterial
( Weil Berta den Unfall zwar hauptsächlich verursacht hat,
aber Anton möglicherweise zuwenig getan hat, den Unfall
zu verhindern )
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  #5 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 01:07
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Okay, danke soweit.
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Alt 21.06.2011, 09:55
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

mal rein aus neugier würd ich mal gern wissen, wieso einer zwei laufende kameras im auto hat...
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  #7 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 12:11
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
mal rein aus neugier würd ich mal gern wissen, wieso einer zwei laufende kameras im auto hat...
In diesem Forum geht es nicht um tatsächliche Vorgänge sondern um theoretische. Die Motivation kann ich mir nur anhand des Berufsverkehrs in NRW vorstellen.

Persönlich habe ich bislang von einem Fall in meinem Freundeskreis gehört, bei dem ich jedoch nicht anwesend war. Da wollte wohl auf der AB bei hoher Verkehrsdichte ein Fahrzeug ihn rechts überholen, obwohl er selbst mit hoher Geschwindigkeit ein Fahrzeug überholte. So hatte der Rechtsüberholer nur drei Optionen. Dem Fahrzeug das mein Kumpel überholte ins Heck zu fahren, links rüberzuziehen und ihn in die Leitplanke zu drücken oder ganz extravagant: zu bremsen. Am nächstliegendsten war natürlich ihn in die Leitplanke zu drücken und so geschah es dann auch.

Die Sache ging durch die besonnene Fahrweise des Unfallopfers und der anderen Verkehrsteilnehmer glimpflich aus. Soweit ich weiß erhielt der Verursacher nur eine Strafe wegen rechts überholen. Im Kölner Raum lässt sich vielleicht noch was klüngeln. Eigentlich wäre das ganz klassisch §315c StGB.

Also eine Motivation für eine Art Videoüberwachung zur Beweissicherung lässt sich durchaus nachvollziehen, wenn mal Aussage gegen Aussage stand und das Gutachter-Glücksspiel begann - Recht haben heißt nicht Recht bekommen. In diesem Fall bekam er recht, die gegnerische Versicherung zahlte.

Meine Lösung sähe anders aus (nicht ernst gemeint): Ein Fahrzeug mit annähernd 50/50 Achslastverteilung und ordentlichem Grundgewicht von etwa 2 Tonnen. In so einer Festung ist man gut geschützt und muss nicht bei jedem Rammmanöver gleich in die Leitplanke folgen.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 12:26
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AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
mal rein aus neugier würd ich mal gern wissen, wieso einer zwei laufende kameras im auto hat...
Och, da sind verschiedene Motivationen denkbar...

http://www.stuttgarter-nachrichten.d...e8d8cbeda.html
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #9 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 21:19
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'Private Videoaufzeichnung darf in einem Gewaltschutzverfahren verwertet werden. Saarländisches OLG v. 27.10.2010 - 9 UF 73/10

Allerdings gibt es auch straßenverkehrs-zulassungsrechtliche Bedenken gegen den Einbau von Kameras. Näheres siehe hier: http://www.stuttgarter-nachrichten.d...e8d8cbeda.html
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #10 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 21:42
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Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
'Private Videoaufzeichnung darf in einem Gewaltschutzverfahren verwertet werden. Saarländisches OLG v. 27.10.2010 - 9 UF 73/10

Allerdings gibt es auch straßenverkehrs-zulassungsrechtliche Bedenken gegen den Einbau von Kameras. Näheres siehe hier: http://www.stuttgarter-nachrichten.d...e8d8cbeda.html

Danke für die Links!

Na eine kleine Kamera im Heck oder an der Front heißt ja nicht zwangsläufig, dass man Straftaten begehen möchte.
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