Dies ist eine Diskussion zu Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Angenommen Anton installiert eine kleine Kamera am Heck und an der Front seines Autos. Diese kleine Kamera dokumentiert, wie Berta den Anton rechts überholt und beim wieder einfädeln rammt. Sind die Aufnahmen der Kameras beweiskräftig? Oder gegenstandslos, da Berta a) einer Aufzeichnung nicht zugestimmt hat b) über eine Aufzeichnung nicht informiert war Ich bin gespannt. |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Das kommt darauf an *was* Anton glaubt damit zu beweisen. ::1 Sollte Berta strafrechlich belangt werden ( rechtsüberholen, Gefährdung ) zieht Anton daraus keinen Vorteil. ::2 Je nachdem was auf dem Bildmaterial erkennbar ist, macht sich Anton möglicherweise strafbar ( Persönlichkeitsrechte von Berta und anderen Verkehrsteilnehmern ... wenn er/Anton denn die Aufnahmen veröffentlicht ) ::3 Ob das Bildmaterial im Zivilprozess vom Gericht verwendet wird, liegt IMHO im Ermessen des Gerichts. ( Korrektur-Bemerkung: i.d.R. ist nicht das Erstellen der Aufnahmen problematisch, sondern das Veröffentlichen ) ::4 Falls Anton Pech hat, beweist er durch das Video, das er eine Teilschuld hat. Der gemeine Deutsche leidet unter dem Problem des "Nicht-Zurückstecken-Könnens". Selbst wenn Berta unrechtmässig Rechts überholt hat .... ist auf dem Video erkennbar, das es Anton möglich gewesen wäre den Unfall zu vermeiden ( z.B. durch Bremsen oder ausweichen ) trifft ihn gegebenenfalls eine Teilschuld. |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Anton wird beweisen wollen, wie sich ein Unfall tatsächlich zugetragen hat um einen objektiven Beweis vorzulegen. Zitat:
Zitat:
![]() In dem genannten Szenario dienen die Aufnahmen nur als Ersatz für einen Zeugen, um vor der Polizei und gegebenenfalls einem Gericht die eigene Aussage zum Vorfall untermauern zu können. Zitat:
Zitat:
Als Deutscher kann ich das "Nicht-Zurückstecken-Könnens" nicht bestätigen. Ich zähle mich zu der offenbaren Mehrheit der umsichtigen und nachsichtigen Fahrer. Was Anton betrifft, so steht ein Eigenverschulden nicht zur Debatte. Wir gehen von einem alleinigen Fremdverschulden aus. Also so wie ich Dich verstanden habe ist Dein Fazit, dass es im Ermessen des Gerichtes liegt die Aufnahmen zum Unfallhergang zuzulassen. |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Zitat:
geschrieben. Ich versuchte unter ::1 darauf hinzuweisen, das wenn Berta z.B. mit Bußgeld belegt wird ("Strafrecht"), Berta nicht automatisch auch zivilrechtlich 100% des Schadens zu tragen hat. Deinem Gedankengang kann ich gerade nicht folgen. Zu ::2 Das Thema "Aufnahme" ist einigermassen komplex. vor dem Bankautomaten stehen ja nicht nur Bankräuber sondern auch "normale" Kunden. I.d.R. ist die Aufnahme vor einem Bankautomat legitim und eben nicht mit Aufnahmen aus dem Auto vergleichbar. Aber - auf die Ausgangsfrage zurückkommend - für die zivilrechtliche Frage: Ist Berta alleinig Schuld am Unfall und damit 100% Schadensersatzpflichtig ist es eher unwichtig, ob die Aufnamen "legal" entstanden sind. Entweder das Gericht entschliesst sich das Bildmaterial zu berücksichtigen ... oder eben nicht. Und _möglicherweise_ zieht das Gericht dann eben doch ganz andere Schlüsse als Anton aus dem Bildmaterial ( Weil Berta den Unfall zwar hauptsächlich verursacht hat, aber Anton möglicherweise zuwenig getan hat, den Unfall zu verhindern ) |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Okay, danke soweit. |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? mal rein aus neugier würd ich mal gern wissen, wieso einer zwei laufende kameras im auto hat... |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Zitat:
![]() Persönlich habe ich bislang von einem Fall in meinem Freundeskreis gehört, bei dem ich jedoch nicht anwesend war. Da wollte wohl auf der AB bei hoher Verkehrsdichte ein Fahrzeug ihn rechts überholen, obwohl er selbst mit hoher Geschwindigkeit ein Fahrzeug überholte. So hatte der Rechtsüberholer nur drei Optionen. Dem Fahrzeug das mein Kumpel überholte ins Heck zu fahren, links rüberzuziehen und ihn in die Leitplanke zu drücken oder ganz extravagant: zu bremsen. Am nächstliegendsten war natürlich ihn in die Leitplanke zu drücken und so geschah es dann auch. ![]() Die Sache ging durch die besonnene Fahrweise des Unfallopfers und der anderen Verkehrsteilnehmer glimpflich aus. Soweit ich weiß erhielt der Verursacher nur eine Strafe wegen rechts überholen. Im Kölner Raum lässt sich vielleicht noch was klüngeln. Eigentlich wäre das ganz klassisch §315c StGB.Also eine Motivation für eine Art Videoüberwachung zur Beweissicherung lässt sich durchaus nachvollziehen, wenn mal Aussage gegen Aussage stand und das Gutachter-Glücksspiel begann - Recht haben heißt nicht Recht bekommen. In diesem Fall bekam er recht, die gegnerische Versicherung zahlte. Meine Lösung sähe anders aus (nicht ernst gemeint): Ein Fahrzeug mit annähernd 50/50 Achslastverteilung und ordentlichem Grundgewicht von etwa 2 Tonnen. In so einer Festung ist man gut geschützt und muss nicht bei jedem Rammmanöver gleich in die Leitplanke folgen. |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Zitat:
http://www.stuttgarter-nachrichten.d...e8d8cbeda.html
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? 'Private Videoaufzeichnung darf in einem Gewaltschutzverfahren verwertet werden. Saarländisches OLG v. 27.10.2010 - 9 UF 73/10 Allerdings gibt es auch straßenverkehrs-zulassungsrechtliche Bedenken gegen den Einbau von Kameras. Näheres siehe hier: http://www.stuttgarter-nachrichten.d...e8d8cbeda.html
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Kamera im Auto dokumentiert Straftat / Ordnungswidrigkeit - rechtlich verwertbar? Zitat:
Danke für die Links! ![]() Na eine kleine Kamera im Heck oder an der Front heißt ja nicht zwangsläufig, dass man Straftaten begehen möchte. |
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