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Innenraumbeleuchtung?

Dies ist eine Diskussion zu Innenraumbeleuchtung? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2011, 22:34
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Innenraumbeleuchtung?

Angenommen man möchte bei der Innenraumbeleuchtung seines Fahrzeugs die normalen Leuchtmittel durch LED-Leuchtmittel ersetzen. Dürfte man das einfach so machen oder ist die Innenraumbeleuchtung eine lichttechnische Einrichtung im Sinne von § 49a Abs. 1 StVZO?

In einem anderen Forum bin ich auf diesen Eintrag gestoßen:
http://www.verkehrsportal.de/board/i...dpost&p=250793

In dem Eintrag kommt der Autor zur Schlussfolgerung, dass die Innenraumbeleuchtung keine lichttechnische Einrichtungen im Sinne des § 49a StVZO ist, aber ist das wirklich richtig?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 21:50
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AW: Innenraumbeleuchtung?

Entschuldigung, ich habe die Frage erst heute bemerkt.

Es gibt ganz wenige Lichtquellen am KFZ, die nicht unbedingt amtlich geprüft sein müssen, weil sie eben keine "lichttechnische Einrichtung" darstellen. Z.B. ist die für Kraftomnibusse vorgeschriebene Handleuchte nicht notwendig mit einem Prüfzeichen versehen. Ebenso trifft dies auf die regelmäßig nicht mit einem Prüfzeichen versehene Innenraumbeleuchtung zu, die -- NUR soweit sie nicht nach außen scheint !! -- deshalb auch durch nicht "amtlich zugelassene" Leuchtmittel betrieben werden darf, weil nicht anzunehmen ist, dass während der Fahrt nennenswerte Störfaktoren auf den Fahrer wirken könnten, die nicht auch bei Einsatz der "normalen" Sofitte als Leuchtmittel auftreten würden. § 23 I S.1, 1.Alt. StVO ist aber jedenfalls zu beachten.
__________________
Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.

Geändert von CEMartin (08.01.2012 um 23:55 Uhr).
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innenraumbeleuchtung stvzo

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