Dies ist eine Diskussion zu in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? nehmen wir an, man hat post aus spanien bekommen und soll nun 100eu für eine geschwindigkeitsübertretung von 14km/h bei erlaubten 120 km/h zahlen. auf dem foto ist der mietwagen abgelichtet, der lediglich von hinten zu sehen ist. der fahrer ist nicht zu erkennen. was könnten mögliche konsequenzen sein, wenn man nicht gewillt ist die strafe zu bezahlen? hat da irgend jemand ne idee? |
| |||
| AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? Wenn der Fahrer von hinten genauso aussieht wie von vorn, dann ist das Foto beweiskräftig. ![]() ![]() |
| |||
| AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? Zitat:
Der nächste Schritt wird sein, daß der Mieter von den spanischen Behörden angeschrieben wird (Bitte um Äußerung oder alternativ: Zahlung der Geldbuße). Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten für den Automieter: -Zahlen oder -Nichtzahlen. (Dritte Möglichkeit: -Widerspruch einlegen, aber dies vernachlässigen wir hier). Wenn gezahlt wird, wird die Sache erledigt sein. Wenn nicht gezahlt wird, wird in Spanien das Verfahren weiter betrieben, bis hin zum Haftbefehl. Man läuft dann Gefahr, wenn man mal wieder nach Spanien reist und dort in eine Polizeikontrolle gerät, festgenommen zu werden. Dann wird man die Strafe absitzen müssen oder das Bußgeld zzgl. aller Verfahrenskosten in Spanien bezahlen müssen. Letzteres kann einem aber egal sein, wenn man nicht wieder nach Spanien reisen möchte. In diesem Falle würde ich nicht zahlen. Übrigens: Beim rechtlichen Gehör (Anhörung) sollte man beachten, daß diese in deutsch abgefaßt sein muß. Sonst ist dort schon ein Verfahrensfehler. Ist diese in deutsch abgefaßt und die Spanier erlassen einen Haftbefehl oder eine vergleichbare Zwangsmaßnahme, wären die deutschen Behörden zur Amts- bzw. Vollstreckungshilfe generell verpflichtet. Wenn die Beweislage allerdings so ist, daß man nur von hinten geblitzt wurde, dann genügt diese nicht den strengen deutschen Beweisanforderungen, so daß man in Deutschland für dieses Delikt nicht belangt werden kann, obwohl es ein Amtshilfe- und Vollstreckungsabkommen gibt. Aber: Wie oben schon geschildert: Man sollte bedenken, daß man evtl. vor der Verjährung nach Spanien reist. Dort kann vollstreckt werden!!!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? Nee, so einfach (wenn auch echt umfassend und gut beschrieben !) ist es auch nicht mehr -- ab 70,- € wird seit etwa 1 - 2 Jahren in Deutschland ein ausländisches Bußgeld im Wege der Amtshilfe vollstreckt (richtig vollstreckt MIT Ersatzhaft) : OHNE Prüfung der materiellen Rechtslage ! Also es genügt ein formal auch in deutscher Sprache abgefasster Bußgeldbescheid. Dagegen kann inhaltlich natürlich ein Rechtsmittel eingelegt werden --- in Spanien; viel Spaß...
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? Die ausländischen Behörden übersenden ihre Unterlagen, wenn es zu einer Vollsteckung kommen soll, an das Bundesministerium für Justiz (BfJ). 'Das BfJ muss gem. § 87b IRG die Vollstreckung verweigern, wenn die Vollstreckung unzulässig ist oder Bewilligungshindernisse vorliegen. Dies ist u. a. dann der Fall, -wenn der Mindestbetrag von 70 Euro nicht erreicht wird (§ 87b Abs.3 Nr.2 IRG), -wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über seine Rechte belehrt wurde (§ 87b Abs.3 Nr.3 IRG). Dies ist z. B. bereits dann der Fall, wenn das Verfahren im Ausland in einer für den Betroffenen nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde. -wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein (z. B. weil im betreffenden Land eine Halterhaftung besteht, wie z. B. in Frankreich, Italien oder den Niederlanden), § 87b Abs.3 Nr.9 IRG. Wichtig ist in diesem Fall, dass in einschlägigen Fällen dieser Einspruch bereits (erfolglos) bei der Behörde im Tatortland eingelegt wurde und die entsprechenden Nachweise hierüber vom Betroffenen aufbewahrt werden!' Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/ratge...slandsbussgeld
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? Den dritten Hinweis kannte ich gar nicht, Danke ! Im vorliegenden Fall ist ja dann wohl klar, was zu tun ist ...
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? Ja. Allerdings, entgegen meiner ersten Antwort, muß dieser Hinweis seitens des Betroffenen, daß er nur Halter aber nicht Fahrer ist, bereits bei den Behörden in Spanien eingelegt werden. Das darf man nicht überlesen!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| geschwindigkeitsüberschreitung, spanien, strafe |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mieter soll Strafe zahlen weil er nicht ans Telefon ging | Mietrecht | 30.12.2010 20:02 |
| X Geblitzt, Y will Strafe übernehmen | Straßenverkehrsrecht | 01.04.2010 19:51 |
| Bald Haftentschädigung von 50,- pro Tag? Spanien und Frankreich zahlen 250,- | Nachrichten: Recht & Gesetz | 27.10.2009 14:22 |
| Strafe wie zahlen? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 08.06.2009 18:42 |
| Geblitzt und handy, einspruch gegen strafe | Straßenverkehrsrecht | 22.08.2006 14:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios