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in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen?

Dies ist eine Diskussion zu in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  • 4 Post By klausschlesinge
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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 16:49
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in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen?

hallo,

nehmen wir an, man hat post aus spanien bekommen und soll nun 100eu für eine geschwindigkeitsübertretung von 14km/h bei erlaubten 120 km/h zahlen.

auf dem foto ist der mietwagen abgelichtet, der lediglich von hinten zu sehen ist. der fahrer ist nicht zu erkennen.

was könnten mögliche konsequenzen sein, wenn man nicht gewillt ist die strafe zu bezahlen?

hat da irgend jemand ne idee?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2011, 16:58
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AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen?

Wenn der Fahrer von hinten genauso aussieht wie von vorn, dann ist das Foto beweiskräftig.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 03:16
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AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen?

Zitat:
Zitat von komysh Beitrag anzeigen
nehmen wir an, man hat post aus spanien bekommen und soll nun 100eu für eine geschwindigkeitsübertretung von 14km/h bei erlaubten 120 km/h zahlen.

auf dem foto ist der mietwagen abgelichtet, der lediglich von hinten zu sehen ist. der fahrer ist nicht zu erkennen.

was könnten mögliche konsequenzen sein, wenn man nicht gewillt ist die strafe zu bezahlen?
Die spanischen Behörden könnten eine Halterfeststellung veranlassen, um den Halter zu ermitteln. Sie bekommen dann den eingetragenen Halter heraus. Das ist die Mietwagenfirma. Dann wird diese angeschrieben, mit der Bitte um Äußerung zum Sachverhalt. In der Regel benennen die Mietwagenfirmen gegenüber ausländischen Polizeibehörden den Mieter, der im Tatzeitraum gemietet hatte. Für diesen unnötigen Schriftverkehr kassieren manche Autovermietungen von den Automietern eine Gebühr von fünf bis zehn Euro (in den individuellen Vertrag gucken oder dort nachfragen).

Der nächste Schritt wird sein, daß der Mieter von den spanischen Behörden angeschrieben wird (Bitte um Äußerung oder alternativ: Zahlung der Geldbuße).

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten für den Automieter: -Zahlen oder -Nichtzahlen. (Dritte Möglichkeit: -Widerspruch einlegen, aber dies vernachlässigen wir hier).
Wenn gezahlt wird, wird die Sache erledigt sein.
Wenn nicht gezahlt wird, wird in Spanien das Verfahren weiter betrieben, bis hin zum Haftbefehl. Man läuft dann Gefahr, wenn man mal wieder nach Spanien reist und dort in eine Polizeikontrolle gerät, festgenommen zu werden. Dann wird man die Strafe absitzen müssen oder das Bußgeld zzgl. aller Verfahrenskosten in Spanien bezahlen müssen.
Letzteres kann einem aber egal sein, wenn man nicht wieder nach Spanien reisen möchte. In diesem Falle würde ich nicht zahlen.

Übrigens: Beim rechtlichen Gehör (Anhörung) sollte man beachten, daß diese in deutsch abgefaßt sein muß. Sonst ist dort schon ein Verfahrensfehler.

Ist diese in deutsch abgefaßt und die Spanier erlassen einen Haftbefehl oder eine vergleichbare Zwangsmaßnahme, wären die deutschen Behörden zur Amts- bzw. Vollstreckungshilfe generell verpflichtet. Wenn die Beweislage allerdings so ist, daß man nur von hinten geblitzt wurde, dann genügt diese nicht den strengen deutschen Beweisanforderungen, so daß man in Deutschland für dieses Delikt nicht belangt werden kann, obwohl es ein Amtshilfe- und Vollstreckungsabkommen gibt.

Aber: Wie oben schon geschildert: Man sollte bedenken, daß man evtl. vor der Verjährung nach Spanien reist. Dort kann vollstreckt werden!!!
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Alt 28.11.2011, 21:24
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AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen?

Nee, so einfach (wenn auch echt umfassend und gut beschrieben !) ist es auch nicht mehr -- ab 70,- € wird seit etwa 1 - 2 Jahren in Deutschland ein ausländisches Bußgeld im Wege der Amtshilfe vollstreckt (richtig vollstreckt MIT Ersatzhaft) : OHNE Prüfung der materiellen Rechtslage ! Also es genügt ein formal auch in deutscher Sprache abgefasster Bußgeldbescheid. Dagegen kann inhaltlich natürlich ein Rechtsmittel eingelegt werden --- in Spanien; viel Spaß...
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Alt 29.11.2011, 07:08
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AW: in spanien von hinten geblitzt? strafe zahlen?

Die ausländischen Behörden übersenden ihre Unterlagen, wenn es zu einer Vollsteckung kommen soll, an das Bundesministerium für Justiz (BfJ).

'Das BfJ muss gem. § 87b IRG die Vollstreckung verweigern, wenn die Vollstreckung unzulässig ist oder Bewilligungshindernisse vorliegen.

Dies ist u. a. dann der Fall,

-wenn der Mindestbetrag von 70 Euro nicht erreicht wird (§ 87b Abs.3 Nr.2 IRG),
-wenn der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren nicht über seine Rechte belehrt wurde (§ 87b Abs.3 Nr.3 IRG). Dies ist z. B. bereits dann der Fall, wenn das Verfahren im Ausland in einer für den Betroffenen nicht verständlichen Sprache durchgeführt wurde.
-wenn ein deutscher Kfz-Halter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein (z. B. weil im betreffenden Land eine Halterhaftung besteht, wie z. B. in Frankreich, Italien oder den Niederlanden), § 87b Abs.3 Nr.9 IRG. Wichtig ist in diesem Fall, dass in einschlägigen Fällen dieser Einspruch bereits (erfolglos) bei der Behörde im Tatortland eingelegt wurde und die entsprechenden Nachweise hierüber vom Betroffenen aufbewahrt werden!' Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/ratge...slandsbussgeld
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Alt 29.11.2011, 07:48
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Den dritten Hinweis kannte ich gar nicht, Danke !
Im vorliegenden Fall ist ja dann wohl klar, was zu tun ist ...
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Alt 29.11.2011, 10:15
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Zitat:
Zitat von CEMartin Beitrag anzeigen
Den dritten Hinweis kannte ich gar nicht, Danke !
Im vorliegenden Fall ist ja dann wohl klar, was zu tun ist ...
Ja. Allerdings, entgegen meiner ersten Antwort, muß dieser Hinweis seitens des Betroffenen, daß er nur Halter aber nicht Fahrer ist, bereits bei den Behörden in Spanien eingelegt werden. Das darf man nicht überlesen!
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