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Haltelinie auch aus Steinen ?!

Dies ist eine Diskussion zu Haltelinie auch aus Steinen ?! innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 20.03.2006, 19:59
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Haltelinie auch aus Steinen ?!

Hallo,
eine allgemeine Frage an die Autofahrer
Bin heute mit meinem Freund an einer Kreuzung langgekommen und wir waren uns nicht einig, wer hier nun die Vorfahrt hat und wer warten muss.

Wie würdet ihr die folgende Situation verstehen:

Eine Straße, die geradeaus führt und eine Einmündung oder Ausfahrt, die von rechts auf diese Straße führt. Es gibt keinerlei Straßenschilder oder Zeichenmarkierungen auf der Fahrbahn. Auch ist nicht eindeutig, ob das rechts eine Einmündung ist oder eine Grundstücksausfahrt, also § 8 oder § 10 StVO.

Jedoch wird die "rechte Straße" von der "Hauptstraße" optisch getrennt durch eine Art durchgehende Linie aus Pflastersteinen.

Spricht das allein schon dafür, dass hier eine Ausfahrt vorliegt? Oder kennt ihr auch Kreuzungen, auf denen solche Steine verlegt sind?!

Freue mich schon auf eure Antworten!!

VG

Katy
__________________
Alle Hinweise geben lediglich meine persönliche Ansicht wieder und können eine rechtsverbindliche Beratung in keinster Weise ersetzen!

Geändert von katy78 (20.03.2006 um 22:14 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2006, 22:35
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AW: Haltelinie auch aus Steinen ?!

Hallo Katy,

also persönlich kann ich mich nicht daran erinnern, eine solche Markierung schon einmal gesehen zu haben. Allerdings hab ich ein Gedächtnis wie ein Sieb.

Ich habe daraufhin mal in die Verwaltungsvorschrift zur StVO geblickt:

Zitat:
III. Allgemeines über Verkehrszeichen

Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.

Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern der StVO entsprechen.

(...)

IV. Allgemeines über Markierungen (§ 41 Abs. 3 und 4 und § 42 Abs. 6)

Die Markierungen sind weiß (vgl. aber Nummer 3 vor Zeichen 350). Als weiße Markierungen sind auch metallfarbene Markierungsknöpfe anzusehen. Gelbe Markierungsknöpfe und gelbe Markierungen dürfen nur im Falle des § 41 Abs. 4 verwendet werden.

Anstelle von Markierungen dürfen Markierungsknöpfe nur verwendet werden, wenn dies in der StVO zugelassen ist und das auch nur dann, wenn es zweckmäßig ist, z. B. auf Pflasterdecken.
Zu Markierungen aus Pflastersteinen hab ich leider nichts konkretes gefunden.
Ich möchte jedoch nicht ausschließen, dass es sich trotz der oben genannten Einschränkung ("Markierungen sind weiß"), um ein verbindliches Zeichen nach § 41 StVO handelt.

Sind in dem bezeichneten Landkreis desöfteren derartige Markierungen zu finden?
Handelt es sich eventuell um eine Privatstraße o.ä.?

Vielleicht hat ja auch jemand anderes eine Lösung parat.
Ich wage jedenfalls keine abschließende Beurteilung.
__________________
Das ist nur meine bescheidene Meinung
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2006, 12:07
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AW: Haltelinie auch aus Steinen ?!

Hallo,

Ich sehe die Sache so:
Wie schon zuvor erwaehnt wurde sind nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen zulaessig, wobei auch zu sagen ist, dass eine einfache weisse Linie ohne Beschilderung ebenfalls noch keine Vorfahrt begruendet.
Die beschriebene Art der Bepflasterung habe ich ebenfalls schon oft beobachtet, aber in den meisten Faellen handelte es sich lediglich um Ablaufrinnen fuer Wasser an abschuessigen Strassen oder strassenbauliche Besonderheiten, die welchen Zweck auch immer erfuellen. Verkehrsrechtlich haben diese jedoch keine Bedeutung.
Sie koennen einen aber wirklich manchmal ganz schoen verwirren.
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