Dies ist eine Diskussion zu Geschwindigkeitsmessung Vorraus-/Nachfahren mit kleiner werdender Geschwindigkeit innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Mir geht derzeit eine Frage zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren oder Vorrausfahren durch den Kopf. Und zwar beschäftigt mich die Messtechnik aus juristischer Sicht. Folgendes Beispiel: Ein PKW-Fahrer fährt durch drei Verschiedene Geschwindigkeitszonen (z.B. 100, 80, 60). Dessen Geschwindigkeit wird durch einen Beamten per Nachfahren gemessen. Zuerst fährt der PKW durch ein 100km/h-Bereich, darauf folgt für einen kurzen Abschnitt 80km/h Höchstgeschwindigkeit (sagen wir 500m) und als letztes fährt der PKW in einem 60km/h-Bereich. Dabei stellt der Beamte mehrere Geschwindigkeiten fest. Zunächst misst der Beamte 110km/h, nach Abzug (Annahme: 20%-Toleranzabzug) 88km/h. Diese Geschwindigkeit misst er im 100km/h-Bereich. Im 80km/h Bereich fährt der PKW 95km/h nach Toleranz also 76km/h. Dann im 60km/h-Bereich wird auf den ersten 350m eine Geschwindigkeit von 85km/h, also 68km/h nach Abzug der Toleranz. Danach fährt der PKW mit 75km/h weiter, nach Toleranz 60km/h. Was jetzt interessant für mich ist: Darf der PKW-Fahrer für die 8km/h über die 350m im 60km/h-Bereich zur Kasse gebeten werden? Dabei soll irrelevant sein ob es nun 350m oder 8km/h zu viel sind. Die Frage die sich mir stellt ist: Wie ist die Geschwindigkeitsmessung durch Nach- oder Vorrausfahren bei kleiner werden Geschwindigkeiten zu bewerten? Wenn jemand schneller wird, stellt sich da keine Frage. Aber muss der Beamte die Messstrecke bei neuer und kleinerer Geschwindigkeit des vorrausfahrenden Fahrzeugs neu ansetzen? Sprich: Darf die Messung der Geschwindigkeit von 95km/h mit auf die Messstrecke der 85km/h gewertet werden? Würde mich über informative Beiträge freuen. Gruß Wynnjo |
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