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Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben?

Dies ist eine Diskussion zu Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  • 1 Post By klausschlesinge

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 18:36
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Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben?

Hallo zusammen!

Mal folgenden Fall angenommen:
Herr X fährt innerorts auf einer Vorfahrtsstrasse, auf der regelmäßig Schilder mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stehen (keine "Tempo 30 Zone"). In einer Rechtskurve befinde sich auf der Gegenseite eine einmündende Strasse (Abbiegen in beide Richtungen möglich, kein abgesenkter Bordstein). Nach dieser Einmündung sei das nächste Schild eine "Geschwindigkeitsbeschränkung" auf 50 km/h und stehe ca. 70 m hinter der Strasseneinmündung und ist von dort schon sichtbar. In der Annahme, dass nach einer Strasseneinmündung ohne erneute Geschwindigkeitsbeschränkung ohnehin wieder die innerorts üblichen 50 km/h erlaubt sind, beschleunige Herr X nun und würde ca. 15 m vor dem Schild mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h "geblitzt".
Wäre dieses zulässig? Immerhin könnten Fahrer, die aus der Seitenstrasse kommen, auch nicht wissen, dass vorher eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bestand und müßten von den innerorts üblichen 50 km/h ausgehen. Zudem kommen Herrn X die 15 m Abstand zum Schild mit danach erlaubten 50 km/h sehr kurz vor.

Weiter: Herr X schaue sich nach dem bemerkten und nicht nachvollziehbaren Blitz die Stelle nochmals an und sehe, dass die Fahrerkabine des dazugehörige Fahrtzeuges leer sei. Er meint sich erinnern zu können, dass eine Geschwindigkeitskontrolle nur zulässig ist, wenn diese von einem Beamten/Beauftragten beobachtet/kontrolliert wurde. Ist dies so? Was, wenn Herr X hierfür allerdings keinen Beweis hat, da er keinen Fotoapparat dabei hatte?

Danke im Voraus! Grüße
Polyoma
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 18:57
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AW: Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben?

Eine Kreuzung oder Einmündung hebt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht (!) auf. Näheres hier. Dies ist wirklich der Hammer...
http://www.fahrtipps.de/frage/streck...-aufhebung.php

So auch: Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 21:31
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AW: Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Eine Kreuzung oder Einmündung hebt die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht (!) auf. Näheres hier. Dies ist wirklich der Hammer...
http://www.fahrtipps.de/frage/streck...-aufhebung.php

So auch: Oberlandesgericht Hamm (VerkMitt 1996 Nr. 23 und Az. 2 Ss OWi 524/01)

Danke für die Antwort!
Hatte das schon irgendwo gelesen, allerdings ohne konkreten Beleg, ob das tatsächlich gerichtlich so gesehen wird...

Angenommen Herr X kann sich nicht erinnern, ob er auf der Vorfahrtsstrasse war oder an der Strassenmündung eingebogen ist, könnte man ihm nichts vorwerfen, oder?

Wie verhält es sich mit der Vorgeschriebenen Überwachung der Kontrolle von einem Beamten? Ist dem so?

Gruß
Polyoma
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