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Geschwindigkeitsbeschränkung - Fahrer nach Parken gewechselt

Dies ist eine Diskussion zu Geschwindigkeitsbeschränkung - Fahrer nach Parken gewechselt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 10.10.2011, 22:28
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Geschwindigkeitsbeschränkung - Fahrer nach Parken gewechselt

Hallo,

ich habe mal folgende Frage zu folgendem fiktivem Fall.

Nehmen wir mal an, dass wir uns in einem Wohngebiet befinden. Dort ist auch eine sehr lange - ca. 2 km - "Hauptstraße. Auf dieser ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Nun stehen dort jedoch nur ca alle 750m Schilder, die auf die 30 km/h hinweisen.
Nun fährt Fahrer F1 mit seinem Auto in diese Straße und parkt es dort. Sein Bekannter F2 kommt von einer Seitengasse zu desse Wohnung und steigt 2 Stunden später in das Auto des F1 ein und fährt los. Dabei sieht er zwar das "neue" 30er Schild in nun gut 500m Entfernung, ist sich jedoch nicht bewusst dass aktuell auch auf 30 km/h beschränkt ist.
F2 wird geblitzt.

Nun habe ich ein Urteil oder einen Aussage im Hinterkopf, dass man als Fahrer unter solchen Umständen möglicherweise nicht zahlen muss. Ist das richtig?
Dabei ging es in etwa darum: wenn man nicht mit einer Beschränkung rechnen konnte es auch tatsächlich nicht wusste und auch nicht hätte erkennen können dass ein Schild in der Nähe ist, dann ist man sozusagen "aus dem Schneider".
Ich sehe das so: indem das Schild in 500m "30 kmh" wie ein neues Gebot anzeigt (wohl weil kurz davor eine Seitenstraße einmündet) und kein "Zone 30" Schild ist, konnte und musste F2 nicht mit einer Beschränkung rechnen.

Falls das stimmen sollte, wie wäre denn da das weitere Vorgehen? Die Zahlung ablehnen und Einspruch mit eben dieser Begründung einlegen?
Wie weit wird das in einem solchen Fall weiter verfolgt? Werden dazu Zeugen eingeladen und Befragungen durchgeführt? Oder hat sich sowas ziemlich schnell erledigt?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 09:16
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AW: Geschwindigkeitsbeschränkung - Fahrer nach Parken gewechselt

Das Urteil hab ich nicht zur Hand, aber im Prinzip stimmt es. Hier kommt jetzt aber das berühmte ABER

Im geschilderten Fall handelt es sich um eine Streckenbeschränkung auf Tempo 30 (nicht also um eine Tempo 30-Zone). Die anordnende Straßenverkehrsbehörde sollte (muss nicht) hinter jeder Einmündung (Straße oder Anliegerweg; keine private Zufahrt) das Zeichen "Tempo 30" wiederholen. Dann ist der Fall klar.

Steht aber nicht hinter jeder Einmündung in die geschwindigkeitsreduzierte Straße ein Schild, dann kann jemand, der aus der Seitenstraße einfährt, für einen Geschwindigkeitsverstoß nicht geahndet werden. Denn wie soll er denn wissen, dass dort z.B. eine Streckenbeschränkung gilt ? Hier spricht man auch vom Sichtbarkeitsgrundsatz. Die Polizei oder der kommunale Dienst zur Überwachung des fließenden Verkehrs (Blitzer) kann also hier nicht ahnden.

Ausser es kann dem Fahrer nachgewiesen werden, dass es sich um eine Schutzbehauptung gehandelt hat und man das z.B. durch eine Nachfahrt beweisen kann.

Geändert von Nordhesse (11.10.2011 um 11:09 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 15:43
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AW: Geschwindigkeitsbeschränkung - Fahrer nach Parken gewechselt

Vielen Dank schon mal, das ist ja schon sehr hilfreich.
Jetzt steht es in diesem Fall sogar so:
wir nehmen an, dass F2 zu Fuß sagen wir mal über einen Fußgängerweg zwischen den angrenzenden Häusern hindurch an das Auto gelangte und sich dann eben in das Auto setzte und losfuhr.
Wenn schon bei Einmündungen ohne Schild nicht geahndet werden kann, dann doch in einem solchen Fall erst recht!?

Zwei anschließende Fragen hierzu:
1. Geht die Polizei einer solchen Aussage in irgendeiner Weise groß nach? Sprich: holt sie Zeugenaussagen ein usw? Oder ist das mit einer schriftlichen Erklärung erledigt?
2. Wie läge der Fall, wenn F2 Beifahrer gewesen wäre, sich dann zusammen mit F1 in dessen angrenzender Wohnung gewesen wäre und nach 2 Stunden selbst weitergefahren wäre? Hätte das Verkehrsschild auch Wirkung gegenüber den Beifahrer erlangt (als Allgemeinverfügung gegenüber jeden der daran vorbeifährt)? Oder ist einem Beifahrer, der ja auch lesen oder mit dem Handy spielen kann bzw. einfach nur geistig abwesend sein kann, eine solche Kenntnis nicht zuzurechnen?
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