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Gericht als Schiedmann ?!

Dies ist eine Diskussion zu Gericht als Schiedmann ?! innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 08.11.2011, 15:56
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Question Gericht als Schiedmann ?!

Liebe Forenteilnehmer,

... kann im Vorfeld einer Vollstreckungsanordnung das Gericht auch als Schiedsmann eingesetzt werden wenn prinzipiell der Zahlungswille vorhanden ist ?!

b) Hat der (§ 103 OWiG) vielleicht noch einen anderen Zweck ?!
Soweit ich das erkennen kann, greift diese Regelung jedoch erst
im Falle eines begründeten Widerspruches nach einem zugestellten
Bußgeldbescheid.

Geändert von helmes63 (09.11.2011 um 15:46 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 14:01
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Question § 103 OWiG : Inanspruchnahme als Härtefall-Regelung ?!

... nach Abschluß des ordentlichen Bußgeldverfahren möglich ?!
================================================== ============

... die zuvor angeführte Rechtsgrundlage scheint als Härtefall-
Regelung inanspruch genommen werden können. Da es faktisch keine Schiedsstelle bei Verkehrswidrigkeiten gibt wäre das für mich
der einzig plausible Hintergrund bei dem sich der betreffende
Verkehrssünder auf den § 103 OWiG berufen kann.

Sollte diese Rechtsgrundlage auch in der
Anhörungsphase oder im Laufe des Bußgeldverfahren in Anspruch
genommen werden können, würde ich dies gerne erfahren ...
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