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Geblitzt wann tritt Verjährung ein?

Dies ist eine Diskussion zu Geblitzt wann tritt Verjährung ein? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 14.12.2011, 23:21
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Geblitzt wann tritt Verjährung ein?

Mal angenommen Fahrer M wurde geblitzt am 29.08.11 mit 37 km/h zu schnell außerorts!

Fahrer M fuhr aber ein Firmenfahrzeug und die Stelle in Hessen die das Foto ausgewertet hat, würde einen Amtshilfegesuch am 08.11.11 an eine Polizeidientsstelle in der Stadt der Firma stellen.

Die Polizei meldet sich aber erst am 12.12.11 bei der Firma sendet dieser einen Zeugenfragebogen zu.

Die Firma macht angaben zum Fahrer M!

Wie sieht das nun aus?! Ist die ganze Sache "verjährt" oder nicht?

Danke im vorraus
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Alt 15.12.2011, 14:29
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AW: Geblitzt wann tritt Verjährung ein?

Da noch kein Bußgeldbescheid erstellt wurde - die Verkehrsbehörde wusste ja nicht, wer Fahrer war - müsste die Verfolgungsverjährung m.E. nach drei Monaten eintreten. Das wäre spätestens der 29.11. - eventuell auch schon ein paar Tage früher, hier nachzulesen, was die Fristberechnung angeht (und alles andere auch) - ich krieg von dem Text Kopfschmerzen...

Wenn man davon ausgeht, daß erst am 12.12. der Zeugenfragebogen beim Fahrzeughalter eingeht und dann auch noch zwei, drei Tage mindestens verstreichen, bis der Fahrer bei der Polizei bekannt ist, dann müsste die Sache eigentlich damit tot sein.

Als Betroffener muß man sich da aber keine großen Gedanken drum machen - entweder die Sache wird wegen Verjährung eingestellt, dann ist's gut. (Das nächste Mal bitte nicht wieder bei Tiefdunkelgelb über die Ampel fahren, das ist gefährlich und nicht aus Willkür verboten!)

Sollte irgendwein Sachbearbeiter eine bestehende Verjährung übersehen und einen Bußgeldbescheid etc. an den Fahrer rausschicken, dann ist der von vornherein unwirksam und kann gemütlich immer noch mit Hilfe eines Anwaltes angefochten werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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