Dies ist eine Diskussion zu Führerscheinentzug wegen THC-Nachweis am Steuer -> MPU + Urin(Drogen)-screenings innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Am 6.1.05 wurde jmd. unter Einfluss von THC am Steuer erwischt (in der Probezeit). Daraufhin wurde ihm im Krankenhaus Blut entnommen. Ca. 2 Monate kam ein Schreiben vom Landratsamt, dass er seinen Führerschein abgeben und über 12 Monate 4 Screenings machen soll. Er lies sich dann von seinem Anwalt beraten was da zu machen ist. Dieser legte dann gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. Am 24.3. musster seinen Führerschein abgeben. Dann folgte ca. 2 Monate später das 1. Drogenscreening (Befund: natürlich negativ). Im September folgte dann die MPU, bei der ebenfalls ein Drogenscreening gemacht wurde (Befund: negativ). MPU soweit bestanden, dass er noch einen Kurs nach §70 FeV machen musste. Zitat aus der MPU: "Die Teilnahmebescheinigung (an diesem Kurs) genügt in der Regel statt einer erneuten MPU zum Nachweis der Wiederherstellung der Fahreignung, wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Kursempfehlung zugestimmt hat." Sie hat zugestimmt. In der Zwischenzeit musste er im Oktober nochmal zu einem Screening (Befund: negativ). Von Anfang November bis Anfang Dezember machte er dann auch noch diesen Kurs, bei dem nochmal ein Screening vorgenommen wurde. Er bekam dann mitte Dezember seinen Führerschein wieder und hatte vier Dogenscreenings hinter sich (alle negativ). Heute 18.1.06 bekam er schon wieder eine Aufforderung zum Screening. Meine Frage ist mit welcher Begründung kann ihn das Landratsamt aufforden noch ein Screening zu machen, nachdem er seinen Führerschein wieder hat und somit meiner meinung nach die Fragestellung zur Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs erledigt ist.p.s. Er bekam nicht mal eine Probezeitverlängerung. MfG Thurman danke fürs Lesen und hoffentlich auch für ein paar Antworten |
| |||
| AW: Führerscheinentzug wegen THC-Nachweis am Steuer -> MPU + Urin(Drogen)-screenings Zitat:
Viele machen aber auch den Fehler, nach Wiedererlangung der FE erneut Drogen zu konsumieren, da sie sich sicher fühlen oder einfach nichts gelernt haben. Diese Personen zeigen, dass sie nicht die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges im öffentl. Verkehr besitzen. Ich denke, dass der erneute Test eine Art Erfolgskontrolle darstellt. Ob dafür eine rechtliche Befugnis besteht oder ob das gängige Praxis ist, kann ich nicht sagen. Trotzdem halte ich es für sinnvoll, noch einen(!) weiteren Test anzuordnen.
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Führerscheinentzug wg. THC am Steuer, Auslandführerschein erlaubt ? | Betäubungsmittelrecht | 23.02.2009 10:32 |
| Cannabis am Steuer - Führerscheinentzug | Straßenverkehrsrecht | 22.02.2009 18:04 |
| drogen am steuer | Betäubungsmittelrecht | 14.08.2008 18:49 |
| Drogen (Thc) am Steuer | Straßenverkehrsrecht | 15.06.2007 23:03 |
| Führerscheinentzug wegen Drogen (PEP) | Straßenverkehrsrecht | 21.11.2005 23:32 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios