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Führerscheinentzug/Fahrverbot

Dies ist eine Diskussion zu Führerscheinentzug/Fahrverbot innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 19:28
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Question Führerscheinentzug/Fahrverbot

Einen guten Abend an alle.
Man nehme an es baut Person1 einen Unfall, ohne Personenschäden, verständigt die Polizei und diese fordert den Unfallverursacher auf, den Führerschein, nach Veranlassung eines StA, an Ort und Stelle abzugeben. P1 macht dies, sieht seine Tat ein und gesteht etwas zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Wie lange hat man in solchen oder ähnlichen Fällen auf den Bescheid des StA zu warten, um zu wissen wie lange P1 ohne Führerschein auskommen muss? Mit wss müsste P1 rechnen?

MfG Franz.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 19:50
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AW: Führerscheinentzug/Fahrverbot

Jemand ist einen Tick zu schnell unterwegs, baut nen kleinen Unfall und die Polizei ruft vorort noch den StA an, der den Führerschein kassieren lässt? Kann es sein das jemandem hier ein paar Details entfallen sind, die er noch gerne nachtragen möchte?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 20:48
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AW: Führerscheinentzug/Fahrverbot

Zitat:
Zitat von FranzK1 Beitrag anzeigen
Einen guten Abend an alle.
Man nehme an es baut Person1 einen Unfall, ohne Personenschäden, verständigt die Polizei und diese fordert den Unfallverursacher auf, den Führerschein, nach Veranlassung eines StA, an Ort und Stelle abzugeben. P1 macht dies, sieht seine Tat ein und gesteht etwas zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Wie lange hat man in solchen oder ähnlichen Fällen auf den Bescheid des StA zu warten, um zu wissen wie lange P1 ohne Führerschein auskommen muss? Mit wss müsste P1 rechnen?

MfG Franz.
Evtl ist P1 noch in der Probezeit und wusste daher nicht genau sein Auto zu kontrollieren. Das Auto hat im schlimmsten Fall einen Totalschaden, ebenso wie ein bis zwei weitere KFZ. P1 ist anständig und nahm noch nie Drogen oder ähnliches.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 20:49
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AW: Führerscheinentzug/Fahrverbot

Zitat:
Zitat von FranzK1 Beitrag anzeigen
Evtl ist P1 noch in der Probezeit und wusste daher nicht genau sein Auto zu kontrollieren. Das Auto hat im schlimmsten Fall einen Totalschaden, ebenso wie ein bis zwei weitere KFZ. P1 ist anständig und nahm noch nie Drogen oder ähnliches.
Ein bis zwei weitere?
Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster, aber sollte man nicht annehmen dassjemand, der nüchtern ist, noch zählen kann wie viele Autos er platt gemacht hat
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura

Geändert von Angelito (23.12.2011 um 13:36 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 22.12.2011, 22:10
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AW: Führerscheinentzug/Fahrverbot

Vieleicht bedeutet "ein bisschen zu schnell" soviel wie ein bischen unter der Höchstgeschwindigkeit.

didi
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  #6 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 10:59
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AW: Führerscheinentzug/Fahrverbot

Was wurde der Person vorgeworfen? Nur ein Geschwindigkeitsverstoß kann nicht sein.

Evtl. gegen § 315 c StGB verstoßen?
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bescheid, entzug, führerschein, zeit

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