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formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Dies ist eine Diskussion zu formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 15:28
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Question formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Guten Tag,

... im § 56 OWiG wird auf die Möglichkeit verwiesen eine Verkehrswidrigkeit in Form einer formalen-unentgeltlichen
Form zu erteilen.

a) handelt es sich hierbei um die Möglichkeit einer Wandlung
des Verwarnungsgeldes in eine mündliche Verwarnung

b) kann eine derartige Rechtsgrundlage auch im Bußgeldverfahren
in Anspruch genommen werden ?!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 10:01
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AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Nein, die Verwarnung muss von vorneherein ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen worden sein. Die Verwarnung kann man dann nur in der angebotenen Form akzeptieren. Wenn man das nicht macht, kommt es zu einem Bußgeldverfahren.

Das wird dann schon aufgrund der anfallenden Gebühren grundsätzlich teurer als die Verwarnung, es sei denn die Verwarnung erfolgte unberechtigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 23:17
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AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Sehe ich auch so.
Erwähnenswert vielleicht noch, dass es ohnehin keinen ANSPRUCH auf Erteilung einer KOSTENLOSEN Verwarnung gibt (weil pflichtgemäße Ermessensentscheidung des verfolgenden Beamten).
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Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 14:15
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Question AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

In dem § 56 OWiG sehe ich keinen Hinweis dass der Betroffene eine Wandlung in eine unentgeltliche Verwarnung gemäß § 56 Absatz 1 OWiG nicht beantragen kann.

================================================== =============

Was spricht konkret gegen meine Annahme, dass man dies gegenüber dem Ordnungsamt oder bei fortgeschrittenen Verfahren gegenüber der Bußgeldstelle beantragen kann ?!
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 14:35
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AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

§ 65 OWiG.

Wird die Verwarnung nicht akzeptiert, dann wird sie nicht wirksam und es kommt - wie bereits zutreffend gesagt - zwangsläufig zum Bußgeldverfahren.

Es kann dann sein, dass entgegen der ursprünglichen Ansicht das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Aber die Möglichkeit einer Umwandlung in eine unentgeltliche Verwarnung besteht nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 14:45
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Question AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Worauf basiert Deine Aussage : aus der Praxis oder aus der Rechtstheorie ?!
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  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:28
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AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

AUF DEM WORTLAUT DES GESETZES.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 15:08
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Question AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Also handelt es sich hier um eine Interpretation dieses
Gesetzestextes die durch entsprechende Erfahrungswerte
nicht gedeckt sind?!
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  #9 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 18:12
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AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

Das empfinde ich schon fast als Provokation.

Aber ich oute mich mal, dass ich selber bereits mal einer Verwarnung widersprochen habe, daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten habe, dem ich widersprochen habe, worauf dieser dann aufgehoben wurde - wegen Geringfügigkeit (ich hatte beim Wenden mit einem Rad die dicke Linie an einer Bushaltestelle überfahren, also sicher ein klassischer Fall für eine unentgeltliche Verwarnung).
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  #10 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 19:35
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AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld :

@ helmes 63 :
Weshalb soll denn gesetzlich etwas geregelt sein, was systematisch gar nicht erforderlich ist ?
Selbstverständlich kannst Du einen "Antrag auf Umwandlung des Bußgeldbescheides in eine kostenfreie Verwarnung" stellen, nur wird das niemanden besonders interessieren, weil´s so etwas formal betrachtet eben nicht gibt. Bestenfalls wird das Ding augelegt als Antrag auf Verfahrenseinstellung. Und genau das passiert, wenn das Gericht Zweifel an dem Tatvorwurf hat, oder die Angelegenheit als zu banal betrachtet (das darf auch ich als Erfahrungswert verbuchen [-> damit hast Du Dich nicht "geoutet", lichtboxer] : ein Reifen war zu ca. 25 % unter 1,6 mm abgefahren; bei 25 % [= je 12,5 % an den Rändern] liegt die Grenze; AG Potsdam stellte ein).
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