Dies ist eine Diskussion zu formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| ... im § 56 OWiG wird auf die Möglichkeit verwiesen eine Verkehrswidrigkeit in Form einer formalen-unentgeltlichen Form zu erteilen. a) handelt es sich hierbei um die Möglichkeit einer Wandlung des Verwarnungsgeldes in eine mündliche Verwarnung b) kann eine derartige Rechtsgrundlage auch im Bußgeldverfahren in Anspruch genommen werden ?! |
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| AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : Nein, die Verwarnung muss von vorneherein ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen worden sein. Die Verwarnung kann man dann nur in der angebotenen Form akzeptieren. Wenn man das nicht macht, kommt es zu einem Bußgeldverfahren. Das wird dann schon aufgrund der anfallenden Gebühren grundsätzlich teurer als die Verwarnung, es sei denn die Verwarnung erfolgte unberechtigt. |
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| AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : Sehe ich auch so. Erwähnenswert vielleicht noch, dass es ohnehin keinen ANSPRUCH auf Erteilung einer KOSTENLOSEN Verwarnung gibt (weil pflichtgemäße Ermessensentscheidung des verfolgenden Beamten).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| In dem § 56 OWiG sehe ich keinen Hinweis dass der Betroffene eine Wandlung in eine unentgeltliche Verwarnung gemäß § 56 Absatz 1 OWiG nicht beantragen kann. ================================================== ============= Was spricht konkret gegen meine Annahme, dass man dies gegenüber dem Ordnungsamt oder bei fortgeschrittenen Verfahren gegenüber der Bußgeldstelle beantragen kann ?! |
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| AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : § 65 OWiG. Wird die Verwarnung nicht akzeptiert, dann wird sie nicht wirksam und es kommt - wie bereits zutreffend gesagt - zwangsläufig zum Bußgeldverfahren. Es kann dann sein, dass entgegen der ursprünglichen Ansicht das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Aber die Möglichkeit einer Umwandlung in eine unentgeltliche Verwarnung besteht nicht. |
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| Worauf basiert Deine Aussage : aus der Praxis oder aus der Rechtstheorie ?! |
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| AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : AUF DEM WORTLAUT DES GESETZES. |
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| Also handelt es sich hier um eine Interpretation dieses Gesetzestextes die durch entsprechende Erfahrungswerte nicht gedeckt sind?! |
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| AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : Das empfinde ich schon fast als Provokation. Aber ich oute mich mal, dass ich selber bereits mal einer Verwarnung widersprochen habe, daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten habe, dem ich widersprochen habe, worauf dieser dann aufgehoben wurde - wegen Geringfügigkeit (ich hatte beim Wenden mit einem Rad die dicke Linie an einer Bushaltestelle überfahren, also sicher ein klassischer Fall für eine unentgeltliche Verwarnung). |
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| AW: formale Verwarnung - Verwarnungsgeld : @ helmes 63 : Weshalb soll denn gesetzlich etwas geregelt sein, was systematisch gar nicht erforderlich ist ? Selbstverständlich kannst Du einen "Antrag auf Umwandlung des Bußgeldbescheides in eine kostenfreie Verwarnung" stellen, nur wird das niemanden besonders interessieren, weil´s so etwas formal betrachtet eben nicht gibt. Bestenfalls wird das Ding augelegt als Antrag auf Verfahrenseinstellung. Und genau das passiert, wenn das Gericht Zweifel an dem Tatvorwurf hat, oder die Angelegenheit als zu banal betrachtet (das darf auch ich als Erfahrungswert verbuchen [-> damit hast Du Dich nicht "geoutet", lichtboxer] : ein Reifen war zu ca. 25 % unter 1,6 mm abgefahren; bei 25 % [= je 12,5 % an den Rändern] liegt die Grenze; AG Potsdam stellte ein).
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