Dies ist eine Diskussion zu Falsche Schäden markiert innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Falsche Schäden markiert |
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| AW: Falsche Schäden markiert Kann man noch nicht sagen, wahrscheinlich endet die Sache vor Gericht. Man sollte sich wegen der Falscheintragung der Polizei keine allzu großen Sorgen machen, denn Fehler passieren nunmal. Ich würde (wenn mir jemand in meinen geliebten Wagen fahren würde) mal zur Polizei gehen und sie fragen, ob sie das nicht ändern wollen. Und dann würde ich einige Handvoll Fotos machen und natürlich auch einen Schrieb der Werkstatt haben. Im schlimmsten Fall erledigen Anwalt und Gutachter die Sache. Dass der Unfallverursacher den Schaden nicht zugibt und sich nicht vorschnell äußert, ist sein gutes Recht (und ihm auch dringend empfohlen).
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Schäden markiert Vielen Dank für die Antwort! Naja, Fehler passieren eben, aber wenn die Polizei zuerst sagt, es ist schwer/unmöglich, den Unvallverursacher eindeutig zu bestimmen, dann meint aber, es war eher doch Schuld der Person 1, die sich sicher war, dass sie unschuldig ist und deshalb selber die Polizei gerufen. Wird diese Einschätzung der Polizei für die Versicherung relevant sein? Die Person 1 meint, diese Einschätzung ist falsch. Sowie Markierung der Schäden. Und die Unfallbeschreibung der Polizei, die sie in die Unfallanzeige eingetragen haben, kann man auch beliebig interpretieren... Pff... |
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| AW: Falsche Schäden markiert Zitat:
Sollte die Versicherung also nicht so regulieren, dass man damit einverstanden ist, sollte man reagieren. Und sich überlegen, ob man gleich einen Anwalt einschaltet.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Schäden markiert Wie wird die Versicherung die Situation einschätzen können? Das verstehe ich nicht... Die Beschreibung der Polizei ist nicht eindeutig, die Skizze oder Fotos haben sie nicht gemacht. P.S. Nochmal vielen Dank für die Antworten! Bin voll im Stress.. |
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| AW: Falsche Schäden markiert Im Zweifel wird das ganze dann halt eben von einem Gericht entschieden....mit Hilfe eines Gutachters |
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| AW: Falsche Schäden markiert Zitat:
Wenns Probleme gibt...siehe Aoide. Und: keinen Stress! Lohnt echt nicht.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Schäden markiert Stimmt! Mein Mann hat gestern mit dem Gegner gesprochen. Wir haben abgesprochen, dass Jeder seinen Wagen selber repariert (oder eben weiter mit den Kratzern fährt) und die Versicherungen haben damit nichts zu tun. Nur dass die Polizei noch Bußgeld verlangt, und der falsche Bericht |
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| AW: Falsche Schäden markiert .Deshalb nur vier allgemeine Hinweise: - Die Polizei war in der Regel nicht vor Ort während der Unfall passierte. Daher muss die Polizei versuchen aus den unterschiedlichen Schilderungen und den vorgefundenen Spuren den Unfallverlauf nachzuvollziehen. Da kann es zu Interpretationsfehlern kommen. Das ist später wenn es vor Gericht gehen sollte bei einem Gutachter auch nicht anders. - Unfallbeteiligte sind häufig nicht in der Lage am Unfallort das Maß ihrer eigenen Beteiligung richtig einzuschätzen. Es kommt verschiedentlich vor, dass der Verursacher des Schadens den Erläuterungen der Polizei nicht folgen kann. - Bei einem Kraftfahrzeugunfall im fließenden Verkehr muss man immer davon ausgehen, dass man alleine auf Grund der Betriebsgefahr einen Teil des Schadens tragen muss, auch wenn man "für den Unfall nichts kann". - In jedes Handschuhfach gehört heute eine günstige Digitalkamera die sich mit handelsüblichen Batterien betreiben lässt und ein Satz frischer Batterien. Dann kann man seine eigenen Fotos machen...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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