Dies ist eine Diskussion zu Falsch überholt - Strafe nach Katalog oder Strafrecht? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Falsch überholt - Strafe nach Katalog oder Strafrecht? folgende Situation: Innerorts, Überholverbot, leichte Kurve. AutoA fährt ca. 20kmh langsamer als erlaubt da Kofferraum vollgeladen und offen. AutoB überholt mit ca. 25kmh schneller als erlaubt und um den Gegenverkehr nicht zu gefährden wird knapp vor dem Überholten eingeschert der deswegen leicht bremsen muss. Der Gegenverkehr fühlt sich auch behindert, zu sehen durch wildes Gestikulieren. Würde dieses vergehen auf den Bußgeldkatalog oder auf das Strafrecht laufen? (Gefährdung des Straßenverkehrs). mfg Tom |
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| AW: Falsch überholt - Strafe nach Katalog oder Strafrecht? Wenn man sich so den 315c detailliert anschaut -- liegt nahe, dass das Verhalten des Überholenden aufgrund der völlig überflüssigen, unverhältnismäßig rücksichtslosen Fahrweise, die ein erhebliches Gefahrenpotential schuf, mit grösster Wahrscheinlichkeit als Gefährung des Straßenverkehrs anzusehen sein dürfte (OWI tritt dann zurück). Es sei denn, das Gericht hat gerade seinen milden Tag ("Gratulation ! Sie sind unser 10.000 Kunde ! Dafür gibt´s eine Stratat gratis !")...
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Falsch überholt - Strafe nach Katalog oder Strafrecht? Auch wenn kein Unfall passiert ist und auch kein Beinahe-Unfall? |
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| AW: Falsch überholt - Strafe nach Katalog oder Strafrecht? Es muss eine Gefährdung vorliegen. Also muss der Unfall kurz bevor gestanden haben und sein Ausbleiben nur vom Zufall abhängig gewesen sein. Da kommt es darauf an, wie knapp wieder eingeschert wurde, wie stark der Überholte bremsen musste, wie stark der Gegenverkehr abbremsen musste. |
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