Dies ist eine Diskussion zu Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten Gemiteter Fahrzeug haftpflichtversichert. Frage: Falls einem anderen Fahrzeug ein Schaden zugefügt sein wäre, oder einem Dritten - wer bezahlt ein voller Schadensumfang? Person A als Fahrzeugmieter oder Fahrzeugeigentümer (Firma-Vermieteter) oder Haftpflichtversicherer der Firma-Vermieter? |
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| AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten In erster Linie haftet der Wageneigentümer, der muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Allerdings ist der Eigentümer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die tritt dann für ihn ein und begleicht den Schaden. Der eigene Schaden wird nur ausgeglichen, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich muss geprüft werden, ob nicht der Fahrer im Innenverhältnis selber haften muss, also der Haftpflicht oder der Kasko oder dem Eigentümer den Schaden ersetzt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten Den Schaden einem dritten (im Fall wenn...) zahlt eine Haftpflichtversicherung der Autoeigentümer (Firma-Autovermieter) oder muss Person A dann selbst Haftpflichtversichert gegen einem Dritten sein und dann ein mögl. Schaden zahlt die Haftpflichtversicherung der A? Also... muss (lohn es sich) A für den Fall eigene Haftpflichtversicherung haben oder falls Schadem einem Dritten zugefügt wäre (wegen A im gemiteten Fahrzeug) - dann ist haftpflichtvericherung von A entscheident ? Oder Haftpflichtversicherung von Autovermieter bedeckt alles außer groben Fahrläßigkeit? |
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| AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten Für Schäden die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen muss der Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei einem Mietwagen darf man darauf vertrauen dass der Mieter dies getan hat. Eine "eigene" Haftpflichtversicherung für Kfz-Schäden kann man nicht abschließen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| Jetzt wirst Du aber wirklich kleinlich!
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten gar nie nicht .... aber für Dich stelle ich doch gerne Deinen Beitrag ins rechte Licht
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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