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Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Dies ist eine Diskussion zu Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 14:53
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Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Person A könnte ein Fahrzeug mieten (bei einer Firma, die fahrzeuge vermietet). Bedingungen: vollkasko mit selbstbeteiligung bis 900 Euro.
Gemiteter Fahrzeug haftpflichtversichert.

Frage: Falls einem anderen Fahrzeug ein Schaden zugefügt sein wäre, oder einem Dritten - wer bezahlt ein voller Schadensumfang? Person A als Fahrzeugmieter oder Fahrzeugeigentümer (Firma-Vermieteter) oder Haftpflichtversicherer der Firma-Vermieter?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 15:56
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AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Zitat:
Zitat von fede_liza Beitrag anzeigen
- wer bezahlt ein voller Schadensumfang?
In erster Linie haftet der Wageneigentümer, der muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen.

Allerdings ist der Eigentümer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die tritt dann für ihn ein und begleicht den Schaden.

Der eigene Schaden wird nur ausgeglichen, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich muss geprüft werden, ob nicht der Fahrer im Innenverhältnis selber haften muss, also der Haftpflicht oder der Kasko oder dem Eigentümer den Schaden ersetzt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 21:44
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AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Den Schaden einem dritten (im Fall wenn...) zahlt eine Haftpflichtversicherung der Autoeigentümer (Firma-Autovermieter) oder muss Person A dann selbst Haftpflichtversichert gegen einem Dritten sein und dann ein mögl. Schaden zahlt die Haftpflichtversicherung der A?

Also... muss (lohn es sich) A für den Fall eigene Haftpflichtversicherung haben oder falls Schadem einem Dritten zugefügt wäre (wegen A im gemiteten Fahrzeug) - dann ist haftpflichtvericherung von A entscheident ? Oder Haftpflichtversicherung von Autovermieter bedeckt alles außer groben Fahrläßigkeit?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 23:58
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AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Für Schäden die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstehen muss der Kraftfahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei einem Mietwagen darf man darauf vertrauen dass der Mieter dies getan hat. Eine "eigene" Haftpflichtversicherung für Kfz-Schäden kann man nicht abschließen.
__________________


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Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #5 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 00:30
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AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Bei einem Mietwagen darf man darauf vertrauen dass der Ver-Mieter dies getan hat.
Klugscheißprogramm
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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Alt 08.07.2011, 00:53
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Talking AW: Fahrzeug mieten. Wer sollte bezahlen Schaden einem, wenn es dazu käme? Dritten

Jetzt wirst Du aber wirklich kleinlich!
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  #7 (permalink)  
Alt 08.07.2011, 08:27
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Zitat:
Zitat von Van Nille Beitrag anzeigen
Jetzt wirst Du aber wirklich kleinlich!
gar nie nicht .... aber für Dich stelle ich doch gerne Deinen Beitrag ins rechte Licht
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