Dies ist eine Diskussion zu Fahrschulrechnung trotz nicht erbrachter Leistung innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Fahrschulrechnung trotz nicht erbrachter Leistung Mal angenommen Schüler1 hat ein Problem bezüglich des A Führerscheins, weil... ...durch einen Umzug und Winter hat er seinen Motorradführerschein etwas außer Acht gelassen. Das heißt die Gültigkeit seiner Theorieprüfung ist am 27.07.11 abgelaufen. Er habt sich aber am 26.06.11 bereits bei der Fahrschule X vorgestellt und nachgefragt ob es noch Sinn macht sich dort für einen Klasse A Führerschein anzumelden. Der Fahrlehrer hat gesagt, dass Sie das auf jeden Fall hinbekommen, es sei ja schließlich noch ein Monat Zeit und Schüler1 könnte vor Ablauf der Gültigkeit seine Prüfung (Zeugen vorhanden) machen. "Gut" habt er sich gedacht und versuchte es. (Er habe nichts unterschrieben). Der Fahrschullehrer meinte dann noch es müsste beim Tüv/Straßenverkehrsamt des alten Wohnortes bescheid gesagt werden, das Fahrschule X nun die neue Fahrschule ist und die Unterlagen dort hin geschickt werden müssen. Er, der Fahrlehrer, würde das ja machen aber sein Fax ist defekt. Also habt sich Schüler1 bereit erklärt ein entsprechendes Schreiben aufzusetzen und verschicken. Das Straßenverkehrsamt hat zurückgeschrieben, das dies nur von der Fahrschule erledigt werden kann. Schüler1 habt direkt wieder beim Fahrlehrer angerufen und ihm dies mitgeteilt, er gab Schüler1 zu verstehen sich darum zu kümmern. In der Zwischenzeit sollte er schon mit seinen Fahrstunden anfangen. Da Fahrschule X selber kein Motorrad auf 34PS Basis hat, fuhr er mit ihm zu einer befreundeten Fahrschule Y und hat ihn auf das Motorrad der Fahrschule Y gesetzt. Gefahren ist mit ihm auch der Fahrlehrer der Fahrschule Y. Weitere Fahrstunden hat er auch mit dem Fahrleherer der Fahrschule Y gemacht. Nach einer Woche rief ihn der Fahrlehrer X an und fragte Schüler1 nochmal nach der Fax Nr von der Tüv/Straßenverkehrsamt Stelle im alten Wohnort. Der Schüler1 frage ob das Fax nicht schon lange raus sein sollte und der Fahrlehrer X meinte er hätte die Nummer verklüngelt. Schüler1 hat noch ein paar weitere Fahrstunden mit dem Fahrlehrer Y gemacht und Fahrlehrer X sagte ihn zwischenzeitlich er sollte mich mal kümmern wo seine Papiere festhängen. Das hat er auch getan und irgendwann stellte sich heraus, das unter anderem von Fahrschullehrer X vergessen worden ist, das Versenden der Bescheinigung der bestandenen theoretischen Prüfung zu beantragen. Es kam wie es kommen musste, er konnte seine Prüfung nicht mehr rechtzeitig machen => Theorie abgelaufen. Da der Fahrlehrer Y ihn wieder anrief wegen neuer Fahrstunden ist er sofort dort hin, habt ihm den Sachverhalt geschildert und Fahrschullehrer Y meinte das Fahrschule X im Moment finanzielle Probleme hat und es ihn nicht verwundet was für Zustände dort herrschen. Daraufhin habt Schüler1 Fahrschulerer Y gefragt, ob er sich nicht dort anmelden könne um erstens nocheinmal seine Theorie zu machen, und nach der bestandenen Theorie auch evtl die nötigen Fahrstunden. Der Fahrlehrer Y zeigte sich interessiert aber sagte ihm, dass erstmal die Altlasten geklärt werden sollten aber gab mir schonmal eine online Lehrhilfe für die Theorie. Diese sei für Ihn kostenlos und er wolle auch von ihm dafür kein Geld. (Es wurde aber nichts unterschrieben, Zeugen sind vorhanden). Nach ca 1 bis 2 Wochen (während dessen kein Kontakt zu Fahrschule X oder Y) war eine Rechnung der Fahrschule Y in seinem Briefkasten für die dort gemachten Fahrstunden (jedoch war er ja zu der Zeit noch bei Fahrschule X). Jetzt meine Frage: - Müsste er nicht eine Rechnung von Fahrschule X bekommen (wie die das untereinander abklären muss ihm doch nichts angehen, oder?) - Muss er die Rechnung bezahlen? Er hat sich ja mit der Vorraussetzung angemeldet, das er die Chance auf eine praktische Prüfung bekommt. Das Fahrschule X zu schlampig war die Aufgaben einer Fahrschule auf die Reihe zu bekommen, dafür konnte er ja nichts. Vielen vielen Dank für hilfreiche Antworten Beste Grüße Andre |
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| AW: Fahrschulrechnung trotz nicht erbrachter Leistung In Fahrschulen herrscht öfter ein laissez- faire- artiger Betrieb; auch finanzielle Probleme sind angesichts hohen Kostendruckes nicht so sehr selten. Auch wenn die Stundennachweise bei Y unterschrieben wurden, kam nicht etwa konludent dort ein neuer Vertrag zustande, sondern es war allen Beteiligten ja klar, dass Y nur als Erfüllungsgehilfe von X tätig war. Also kann auch nur X eine Rechnung stellen. Wenn Y das tun möchte (vielleicht weil er für seine Arbeit keine Kohle von X erhielt), muss er eine von X unterschriebene Abtretungserklärung vorlegen (-> Forderungszession). Vorsicht : Eine gutgläubige Zahlung an den falschen Gläubiger hat keine befreiende Wirkung gegenüber dem echten Gläubiger. Die wegen der "Schlamperei" entstandenen Mehrkosten können vom Rechnungsbetrag abgezogen werden -- das müsste jedoch im Streitfalle konkret bewiesen werden können.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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