Dies ist eine Diskussion zu Fahrradunfall: Auto nimmt Vorfahrt innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Fahrradunfall: Auto nimmt Vorfahrt folgendes fiktives Szenario: Verkehrsteilnehmer A ist mit dem Fahrrad auf dem direkten Rückweg von der Uni nach Hause. Er fährt durch eine "normale" Nebenstraße auf eine Kreuzung zu. An der Kreuzung gilt "rechts vor links", keine Straßenschilder. An der Kreuzung angekommen nimmt ihm ein von links kommendes Auto mit Person B am Steuer die Vorfahrt. Person A kann nicht mehr bremsen und kollidiert mit dem Auto an der Beifahrertür. Person B steigt aus und kümmert sich um Person A, die starke Schmerzen an der Schulter hat. Die Polizei wird gerufen und nimmt den Unfall auf. Laut Polizei trage Verkehrsteilnehmer B die Schuld. Person A geht zu Fuß in das nahegelegene Krankenhaus zur Untersuchung. Ergebnis der Untersuchung: Prellung, Schürfwunde und Bluterguß an der linken Schulter. Starke Schmerzen beim Patienten, bekommt Schmerzmittel und wird arbeitsunfähig geschrieben. Am nächsten Tag beginnt die Weiterbehandlung durch einen Orthopäden. Dieser bescheinigt Person A eine dreiwöchige Arbeitsunfähigkeit. Bei dem Fahrrad sind Lenker, Gabel und Rahmen stark verbogen. Ein Fahrradhändler sagt Person A, das Fahrrad habe einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reperaturkosten den Wert des Fahrrads enorm übersteigen. Person A bekommt Post von der Versicherung von Person B. Die Versicherung möchte für den Schaden am Fahrrad pauschal 100€ bezahlen, da keine Kaufbelege mehr existieren. Person A lässt sich vom Fahrradhändler den Wert des Rads bestimmen, 250€. Bekommt Person A nun von der Versicherung die 250€ ausgezahlt? Kann Person A Schmerzensgeld fordern, wenn ja, wieviel? Person A hätte bei einer Arbeitsstelle als Aushilfe in den drei Wochen der Arbeitsunfähigkeit 450€ verdient. Beim Arbeitgeber kann sie diese nicht geltend machen da es keine festen Arbeitszeiten gibt. (Richtig?) Kann Person A nun auch den Verdienstausfall von der Versicherung von Person B fordern (Mal angenommen Person A hat einen Nachweis des Arbeitgebers darüber)? Muss die Versicherung die Kosten tragen oder könnte sie die Kosten teilweise auf Person B abwälzen? |
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| AW: Fahrradunfall: Auto nimmt Vorfahrt A sollte die Angelegenheit durch einen Anwalt regeln lassen. Den muß die Versicherung von B bezahlen. |
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| AW: Fahrradunfall: Auto nimmt Vorfahrt A muss den Nachweis zum Schadenumfang sowie zur Schadenhöhe führen. 1. Sachschaden inwieweit die Bescheinigung eines Fahrradhändlers hinreichend ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. 2. Personenschaden Schmerzensgeldanspruch sollte formlos angemeldet werden. Der Versicherer wird nach einer formalen Schweigepflichtentbindungserklärung Atteste bei den behandelnden Ärzten einholen. Schmerzensgeldtabellen findet man im Internet 3. Verdienstausfall auch hier ist zum Umfang sowie zur Höhe der Nachweis zu führen. Geschädigten ist zu empfehlen - schon wegen der Waffengleichheit - einen Anwalt zu konsultieren. Entsprechend den Leistungen werden auch die Anwaltskosten vom gegnerischen Versicherer übernommen.
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