Dies ist eine Diskussion zu Fahrerflucht - zahlt Versicherung den Schaden? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Fahrerflucht - zahlt Versicherung den Schaden? mal angenommen jemand verursacht mit seinem eigenen PKW einen Lackschaden an dem Fahrzeug eines anderen. Der Verursacher fährt aber einfach weiter ohne die Polizei zu verständigen etc. Später bekommt er ein schlechtes Gewissen, fährt zurück und hinterlässt dem Geschädigten doch noch eine Nachricht mit Adresse etc. Der Geschädigte geht daraufhin zur Polizeit und meldet den Vorfall. Der Verursacher wird zur Polizeivernehmung geladen und macht wahrheitsgemäße Angaben über den Vorfall. Wird aber von der Polizei belehrt, dass dies eine Beschuldigtenvernehmung wegen begangener Fahrerflucht sei. 1. Hat der Beschuldigte die Möglichkeit den Fall trozdem über seine Kfz-Versicherung abzuwickeln oder zahlt die in einem solchen Fall nicht? 2.) Kann der Geschädigte bei der Polizei die Anzeige wegen Fahrerflucht zurück ziehen und könnte man sich dann quasi von privat zu privat einigen und die Versicherung komplett raus lassen? 3.) Angenommen der Vorfall ereignet sich auf einem zu einem Wohnblock gehörigen Parkplatz der an der Einfahrt gekennzeichnet ist, dass nur Anwohner dort parken dürfen. Der Geschädigte ist aber kein Anwohner. Trifft ihn dann eine Art Eigenverschulden? 4.) Welche Möglichkeit hätte der Unfallverursacher, einigermaßen kostengünstig aus dieser Sache wieder rauszukommen? Fragen über Fragen. Ich hoffe, hier weiss jemand die Antworten |
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| AW: Fahrerflucht - zahlt Versicherung den Schaden? Zu 1) Ich nehme an, dass die Versicherung den Beschuldigten in Regress nehmen wird, da vorsätzlich gehandelt... Vielen Versicherungen langt für die Regressnahme eines Versicherungsnehmers sogar grobe Fahrlässigkeit... Zu 2)Nein. Beim Vergehen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort handelt es sich um ein Offizialdelikt. Zu 3)Da habe ich, um ehrlich zu sein keine Ahnung, ob sowas zählt. Zu 4)Keine Ahnung...
__________________ ET TU, BRUTE? |
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| AW: Fahrerflucht - zahlt Versicherung den Schaden? Zu 3.: normalerweise ist keine Mitschuld vorhanden. Etwas anderes wäre natürlich der Fall, wenn nicht nur auf einem Anwohnerparkplatz, sondern dort auch noch im Halteverbot oder gar an einer unübersichtlichen Stelle geparkt worden wäre. Am "günstigsten" kommt man weg, wenn die Versicherung zahlt. Man sollte erst einmal abwarten ob ein Regress kommt, denn das Fehlverhalten hat den Schaden nicht vergrößert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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