Dies ist eine Diskussion zu Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit angenommen A (Probezeit) fährt beim Abbingen in eine Seitenstraße ein Straßenschild um und ist erstmal total geschockt. Auf Rat seines Beifahrers fährt er ca. 300m weiter und bleibt dort stehen, die Polizei wurde von Anwohnern alamiert und findet A dort vor. Die Polizisten nehmen die Daten auf, entziehen A jedoch nicht den Führerschein sondern sagen ihm, dass er wohl mit einer Nachschulung rechnen müsse. Wir ein solcher Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet? Könnte A die Fahrerlaubnis noch nachträglich entzogen werden? |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Hi... versteh den Sachvortrag zwar ned ganz, denn wer 300 meter weiterfährt und dann auf die Polizie wartet begeht m.E. KEIN unerlaubtes entfernen vom Unfallsort... Aber mal so ganz generell...die Polizei hätte Ihnen die Fahrerlaubnis so und so nicht "entziehen" können...sollte die Polizei eine Anzeige gegen sie schreiben, geht das immer zur Staatsanwaltschaft. Eine entziehung der Fahrerlaubnis findet sodann in einer späteren Gerichtsverhandlung statt.... Schon erstaunlich welche Kompetenz viele Bürger der Polizei immer noch "zutrauen"...ggg...!! Chris |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Wer spricht denn von einer Nachschulung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort? |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Hallo und danke für eure Antworten! @ radiomann1: die Polzei würde es in diesem Fall als Fahrerflucht deuten, weil A nicht selbst die Polizei gerufen hat und diese den Fahrer samt Auto erst "suchen" musste. @marcdsl: Die Polizei äußerte, dass A wahrscheinlich nicht um eine Nachschule herum kommen würde. Vielleicht wegen der Probezeit? |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Alleine wegen der Probezeit, ja. Aber im Anfangsbeitrag war nicht zu entnehmen, dass die Polizei sagt, dass eine Nachschulung WEGEN unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ansteht, sondern nur, dass eine ansteht. Könnte ja auch sein, dass es einen anderen Grund hat, z.B. alkoholisiert. |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Ok, sorry, die Info hatte ich vergessen ![]() Weder Drogen noch Alkohol war im Spiel. Hätte die Polizei den Führerschein also gar nicht einziehen dürfen? Was wird wohl auf A an Strafe zukommen? |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Zitat:
Die Entziehung kann somit schon vor der Gerichtsverhandlung stattfinden. |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit ... dann ist ja wenigstens positiv, dass das in diesem Fall nicht gemacht wurde ![]() Ist es wahrscheinlich, dass die Fahrerlaubnis später noch entzogen wird? |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Zitat:
Hi Kokoel.... OK OK...aber sowas kommt doch in der Praxis nur bei Alkhol vor...ansonsten bzw in einem wie beschrieben "ablaufenden" Fall ist das doch mehr als untypisch. Abgesehen davon hebelt man diese Massnahme ganz einfach aus, wenn man z.b. sagt die Fahrerlaubnis nicht dabei oder gar verloren zu haben. Chris |
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| AW: Fahrerflucht bei "nicht bedeutenden Sachschaden" in der Probezeit Zitat:
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