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Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Dies ist eine Diskussion zu Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 12.10.2011, 19:32
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Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Hallo@All,

zum Sachverhalt, Herr A fährt an einer Tankstelle weg und legt den Gurt an ... bevor er den Motor startet. Als er über den Gehweg auf die Fahrbahn fährt, bemerkt er, dass der Gurt verdreht ist und er ein einschneidendes bzw. ein drückendes Gefühl am Hals verspürt, daraufhin bittet Herr A den Beifahrer das Gurtschloss zu öffnen - weil der Gurt verdreht ist. Daraufhin hat der Beifahrer das Gurtschloss geöffnet, Herr A hat den Gurt wieder aufrollen lassen und erneut nach dem Gurt gegriffen um ihn erneut anzulegen, dass ganze geschah während der Fahrt mit mäßiger Geschwindigkeit.

Als sich der Gurt aufrollt und er zum zweiten mal nach den Gurt greift, ist er ca. 10 Meter von einem Polizeifahrzeug entfernt - das in einer Seitenstraße steht, als er 2 bis 3 Meter von den Beamten entfernt ist, hat er den Gurt wieder angelegt, wechselt die Spur vom rechten auf den linken Fahrstreifen und will die Fahrt normal fortsetzen.

Während der Fahrt bemerkt er nun das Polizeifahrzeug hinter sich und fährt rechts ran, weil ihn die Beamten auffordern zu stoppen.

Die Beamten erklären dem Herrn A das er ohne Sicherheitsgurt gefahren ist, und das er den Sicherheitsgurt erst angelegt hat, als er die Beamten im Rückspiegel bemerkt hat.

Jetzt meine Frage an Euch, kennt jemand einen ähnlichen Fall, eventuell mit Urteil, damit Herr A Einspruch gegen diese Ordnungswidrigkeit einlegen kann bzw. wie sieht Ihr den Sachverhalt, hat Herr A das Gesetz bzw. den §21a StVO missachtet und soll er zu recht das Verwarnungsgeld zahlen.

Ich sage schon mal danke im voraus, an alle die was Beitragen können.

allesdabei
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Alt 12.10.2011, 19:44
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Was soll es da für einen ähnlichen Fall geben? Widerspruch einlegen, Sachverhalt schildern und entweder wird einem geglaubt oder nicht. Aussage des Zeugen dazu und abwarten
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:29
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Ja, genau, er sollte in seinem Einspruch schreiben, dass er 10 Meter ohne Sicherheitsgurt gefahren ist. Dann gibt er selbst die Tat zu.

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass während der Fahrt der Sicherheitsgurt benutzt werden muss. Es steht dort nicht: "erst nach einer Strecke von 10 Metern muss der Sicherheitsgurt angelegt werden."

Also der Tatbestand ist eindeutig erfüllt. Sollten die 30 Euro Verwarngeld nicht gezahlt werden, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch teurer für den Betroffenen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:35
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Ja, genau, er sollte in seinem Einspruch schreiben, dass er 10 Meter ohne Sicherheitsgurt gefahren ist. Dann gibt er selbst die Tat zu.

In der Straßenverkehrsordnung steht, dass während der Fahrt der Sicherheitsgurt benutzt werden muss. Es steht dort nicht: "erst nach einer Strecke von 10 Metern muss der Sicherheitsgurt angelegt werden."

Also der Tatbestand ist eindeutig erfüllt. Sollten die 30 Euro Verwarngeld nicht gezahlt werden, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch teurer für den Betroffenen.
Dann isses doch eh wurscht. Er kann den Sachverhalt schildern udn vielleicht wird es dann eingestellt oder er zahlt. Also was ist das Problem? Reinreiten kann er sich ja nicht
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:40
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Dann isses doch eh wurscht. Er kann den Sachverhalt schildern udn vielleicht wird es dann eingestellt oder er zahlt. Also was ist das Problem? Reinreiten kann er sich ja nicht
Der Grund ist, dass es sich bei den 30 Euro um ein Verwarngeld handelt und keine Auslagen und Gebühren fällig werden. Sollte er dieses nicht zahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und es kommen automatisch Kosten in Höhe von 23,50 Euro hinzu.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:42
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Der Grund ist, dass es sich bei den 30 Euro um ein Verwarngeld handelt und keine Auslagen und Gebühren fällig werden. Sollte er dieses nicht zahlen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und es kommen automatisch Kosten in Höhe von 23,50 Euro hinzu.
Das heißt das der Widerspruch automatisch diese Kosten nach sich zieht? Also nicht, Widerspruch wird abgelehnt und man zahlt dann halt die 30€?

Dann sollte er überweisen
__________________
Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:52
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Ich sehe den Sachverhalt genau wie Kokel!

Zur Verdeutlichung:
Sollte der Fahrer Widerspruch gegen das Verwarngeld einlegen gibt es nur zwei Möglichkeiten, wie bereits erörtert:
a) Bußgeldbescheid über EUR 30,- zzg. Kosten 23,50 = EUR 53,50
oder
b) Einstellung des Verfahrens.

Da ich den Sachverhalt genau wie Kokel sehe, tendiere ich zu a).
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #8 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 21:39
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

So ist es! Die Ausrede zieht einfach nicht: Man hat den Gurt vor Fahrtantritt anzulegen und den korrekten Sitz zu überprüfen.

Also: Bezahlen und das Ganze sportlich nehmen!
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 13.10.2011, 05:20
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Also, wenn ich mir das hier so durchlese, dann frage ich mich, ob hier gewisse Personen lesen können, ich lese so Sachen wie: Ausrede, Tatbestand ist eindeutig erfüllt, usw., daraus folgt auch gleich die nächste Frage: Tragen die meisten Menschen ihr Gehirn nur spazieren?

Bevor sich jetzt wieder so Personen melden, die meinen, dass sie Perfekt sind, und sie so etwas nicht kennen oder das Ihnen so etwas nicht passieren kann, weil sie vor Fahrtantritt eine Fahrtantritts-Sicherheits-Checkliste abgearbeitet haben und dabei alles fünfmal eruiert haben, und auch noch ihre Mitfahrer fünfmal auditiert haben ob sie richtig: Sitzen, angeschnallt sind, usw., last es, das war nicht meine Frage, lernt erst einmal lesen – und wenn sich jemand brüskiert fühlt, ja dem … kann ich auch nicht helfen.

Also noch mal, Herr A ist mit Gurt losgefahren, hat diesen entfernt und dann aber auch wieder angelegt, außerdem geschah das Ganze in einem sehr kurzen Zeitraum und auch auf einer sehr kurzen Wegstrecke!

Hier würde ich gerne wissen, ob es eine Rechtsprechung gibt, die besagt, dass ein Sicherheitsgurt, unter keinen Umständen abgelegt werden darf – dass im genannten Paragrafen ein "muss" steht, habe ich gelesen und auch verstanden.

Jetzt kommt der Umstand: Darf ein Autofahrer, wenn er merkt, dass der Gurt nicht richtig anliegt und er sich unwohl fühlt, diesen Mangel beseitigen unter gebotener und vorausschauender Fahrweise, oder nicht … während der Fahrt?

So, jetzt noch das Zweite. Die Beamten unterstellen in ihrer subjektiven Meinungsbildung dem Herrn A, dass er sich erst angeschnallt hat, als er diese im Rückspiegel gesehen/bemerkt hat, faktisch ist es jedoch anders gelaufen … das kann oben noch einmal nachgelesen werden.

Sollte es nicht in der Tatbestandskonkretisierung eher so lauten: "Kraftfahrzeugführer hat sich mit mäßiger Geschwindigkeit auf uns zubewegt, und sich dabei angeschnallt, so das davon ausgegangen werden muss, dass der Kraftfahrzeugführer sein Fahrzeug ohne angelegten Sicherheitsgurt im öffentlichen Straßenverkehr bewegt hat" oder was ich mir auch noch gefallen lassen würde, wäre: "Sicherheitsgurt als Kraftfahrzeugführer nicht angelegt".

Also für mich macht das einen großen Unterschied, ob jemand eine Mutmaßung von sich gibt bzw. notiert, oder meint, die Fakten so hinzudrehen, damit sie definitiv keine Zweifel eines Normenverstoßes mehr zulassen – ich meine auch, dass es manchen Beamten entfallen ist, dass es auch Sachbearbeiter von den Verwaltungsbehörden geben kann, besonders wenn man auf eine Ordnungswidrigkeit einen Einspruch einlegt, und da ist es doch meistens so, dass die Sachbearbeiter in den Verwaltungsbehörden sagen: "Ja, das war so, sonnst hätten das die Beamten nicht so aufgeschrieben".

Noch eine kleine Anmerkung zum Schluss, dieser Fall ist rein fiktiv, der Fall hat sich im Gespräch mit ein paar Fahrlehrern ergeben und jetzt wollen natürlich alle wissen, wie es ausgehen könnte – das mit dem Einspruch auf den Bußgeldbescheid ist so weit schon diskutiert worden, da kommt es unserer Meinung nach darauf an, wie man argumentiert und natürlich auf den Sachbearbeiter; nur würde man gerne wissen, wie es ausschauen könnte, wenn es hart auf hart kommt und ob es auch ausnahmen von der Regel gibt, die mit einer Rechtsprechung untermauert wurden.

Geändert von allesdabei (13.10.2011 um 05:24 Uhr). Grund: Orthografisch korrektur
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  #10 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 05:50
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AW: Fahrer legt Gurt während der Fahrt ab und dann wieder an

Die Antworten der juraforum-Notzer gingen alle in eine Richtung. Dennoch hier ein Urteil, daß deren Meinung bestätigt/untermauert:
Leitsatz:
Wer in Folge stockenden Verkehrs kurzzeitig anhalten muss, ist nicht automatisch kurzfristig von der Gurtpflicht oder dem Handyverbot befreit.
Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor (Az.: 211 Ss 111/05 (OWi)).

Dann gilt dies erst recht für den fahrenden/fließenden Verkehr!

Anders hätte es ausgesehen, wenn der betreffende Fahrer an den Straßenrand gefahren wäre, dort gehalten und den Motor ausgeschaltet hätte. Dort hätte er verwarngeldfrei den falsch sitzenden Gurt lösen können, ordnen können und korrekt zur Weiterfahrt anlegen können.

Zitat:
Zitat von allesdabei Beitrag anzeigen
Noch eine kleine Anmerkung zum Schluss, dieser Fall ist rein fiktiv, der Fall hat sich im Gespräch mit ein paar Fahrlehrern ergeben und jetzt wollen natürlich alle wissen, wie es ausgehen könnte – das mit dem Einspruch auf den Bußgeldbescheid ist so weit schon diskutiert worden, da kommt es unserer Meinung nach darauf an, wie man argumentiert und natürlich auf den Sachbearbeiter; nur würde man gerne wissen, wie es ausschauen könnte, wenn es hart auf hart kommt und ob es auch ausnahmen von der Regel gibt, die mit einer Rechtsprechung untermauert wurden.
Dann zeigen Sie denen mal den o. a. Gerichtsbeschluß! - Als Fahrlehrer sollte man aber so etwas wissen...
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Geändert von klausschlesinge (13.10.2011 um 06:12 Uhr).
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anschnallen, gurt, sicherheitsgurt

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