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fahren ohne gültiges kenzeichen

Dies ist eine Diskussion zu fahren ohne gültiges kenzeichen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 24.01.2006, 14:19
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fahren ohne gültiges kenzeichen

hallo

brauche euren rat

habe erst seit 4 monaten den führerschein. habe ein kleines wagen gekauft und hab den wagen nachts ohne gültiges kennzeichen(abgemeldet) gefahren um zu testen wieder wagen so fährt und wurde bei 50 zone mit 60 oder 65 km/h geblitzt.

was kann mir am schlimmsten passieren

danke.
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Alt 24.01.2006, 14:53
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

Nun, wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es für die Verfolgungsbehörde kaum eine Möglichkeit, den Fahrer des geblitzten Fahrzeuges zu ermitteln.

Es ist natürlich grundsätzlich möglich, zu einem Fahrzeug ohne Kennzeichen den Halter zu ermitteln. Jedoch hängt die Erfolgswahrscheinlichkeit davon ab, in welchem Verwaltungsbezirk der Verstoß begangen wurde bzw. wo der Halter mit seinem Fahrzeug aufhältlich ist. So ist es in einem Ballungsraum sehr schwer bis nahezu unmöglich, aufgrund der Vielzahl ähnlicher Fahrzeuge. In einem "kleinen Nest" sollte dies jedoch mit Hilfe des Fotos möglich sein.
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Das ist nur meine bescheidene Meinung
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Alt 24.01.2006, 15:24
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

ich wurde mit kennzeichen geblitzt. den hab ich vom letzten besitzer bekommen und wollte den wagen am nächsten tag auf mich melden. das kennzeichen hatte er schon abgemeldet als ich es bekam.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2006, 15:40
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

Ups, das hab ich wohl falsch verstanden.
Hatte gedacht, es seien keine Kennzeichen am Fahrzeug gewesen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2006, 17:36
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

Naja, dann bekommt der letzte Halter den Strafzettel, der wird den Kaufvertrag vorlegen und dabei wird festgestellt, dass der Wagen nicht umgemeldet wurde.

Dann haben wir also das Führen eines nicht versicherten Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr.
Der Bußgeldkatalog sagt dazu:
"Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte"

Dazu noch die Geschwindigkeitsüberschreitung:
nnerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
- bis 10 km/h 15,- EUR
- 11-15 km/h 25,- EUR
- 16-20 km/h 35,- EUR

Grüße, wusel
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Alt 25.01.2006, 09:50
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

[QUOTE=wusel]Naja, dann bekommt der letzte Halter den Strafzettel, der wird den Kaufvertrag vorlegen und dabei wird festgestellt, dass der Wagen nicht umgemeldet wurde.

Ich hab mit dem verkäufer vertrag gemacht. aber den wollte er gar nicht haben. deswegen kann er auch nichts vorlegen.
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Alt 25.01.2006, 10:32
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

Wie??
Der Verkäufer weiss gar nicht, an wen er den Wagen verkauft hat?
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Alt 25.01.2006, 11:58
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AW: fahren ohne gültiges kenzeichen

Zitat:
Zitat von wusel
Wie??
Der Verkäufer weiss gar nicht, an wen er den Wagen verkauft hat?

doch. der hat mir den wagen verkauft. wir haben auch vertrag gemacht, der hat den auch unterschrieben. aber eine kopie von dem vertrag wollte er nicht haben. wollte eine kopie ihm geben aber er sagte das er das vertrag nicht brauche weiß nicht warum. habe den wagen übers **** gekauft. ich habe nur das vertrag das er unterschrieben hat
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