Dies ist eine Diskussion zu Entziehung der Fahrerlaubnis innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Hier der hypothetische Fall: Jemand wird bei einer zufällig Verkehrskontrolle zum pinkeln gebeten. Die Blutprobe sagt aus: 2,09ng/ml THC sowie 25,8ng/ml THC-Carbonsäure. Ergebnis: Entziehung der Fahrerlaubnis. (...und damit zum Zeitpunkt der Blutentnahme noch erheblich unter Einfluss dieser Droge standen) Führerscheiklasse B Probezeit: Nein Landesbetrieb: Hamburg Regelmäßiger Konsument: Nein Wird der Führerschein dieser Person im Berufsleben zwingend benötigt: Ja, mobiler Vertrieb Was für Möglichkeiten hätte diese Person, um der Entziehung der Fahrerlaubnis zu entgehen? Eine hohe finanzielle Strafe wäre verkraftbar. Der Entzug der Fahrerlaubnis nicht. Falls dies der hypothetischen Person helfen könnte. Vielen Dank für hilfreichen Rat. Mit freundlichen Grüßen, unwissend1234 |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Zitat:
Die Werte sprechen gegen regelmäßigen Konsum, aber es könnte gelegentlicher Konsum mit mangelnder Trennungsfähigkeit angenommen werden, siehe hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis12.php http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis77.php Entscheidend ist, dass - keine drogentypischen Ausfallerscheinungen vorhanden waren - keine Aussagen auf gelegentlichen Konsum hinweisen und natürlich, dass in absehbarer Zeit (viele, viele Jahre) nicht mehr konsumiert wird, wenn man fährt, denn die Polizei kennt ihre "Pappenheimer". Ich würde dazu raten einen Anwalt einzuschalten und vorher tunlichst keine Aussage zu machen. Achtung: hier im Forum wird teilweise in solchen Fällen per PN angeboten, "aus der Patsche zu helfen". Auf solche Sachen nicht bauen! Die Gefahr ist groß, dass nicht nur die Fleppe, sondern auch die Kohle weg ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Hallo Humungus, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wie hoch ist die Erfolgschance - vermutlich -, dass man den Führerschein behalten kann, weil er zwingend für den Beruf benötigt wird? Kann man eine höhere Geldstrafe in Kauf nehmen dafür als Ersatz? Gibt es Möglichkeiten, bis zur Verhandlung den Führerschein zu behalten? Wenn man den Führerschein verliert,wie schnell kann man einen neuen machen? Vielen Dank ! |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Das solltest Du lieber einen Anwalt fragen. Kritisch wird es, wenn gelegentlicher Konsum ohne Trennungsvermögen unterstellt wird, dann winkt die MPU. Vielleicht können hier die Verkehrsexperten unter die Arme greifen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Was bedeutet eigentlich genau "MPU" ? Ist in diesem fiktiven Fall der Verlust des Führerscheins nun vorprogramiert? Danke Habe einen Anwalt schon kontaktiert, aber unerwarteterweise scheint dieses Volk am Wochenende nicht zu arbeiten, ein Skandal! :-) |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis MPU = Medizinisch-psychologische Untersuchung |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Ist der Führerschein bereits entzogen worden, oder nicht? Was genau wurde der Person vorgeworfen? |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Hallo Kokel, der Führerschein ist in diesem fiktiven Fall immernoch im Besitz des Beschuldigten. Der genaue Vorwurf ist: Aufgrund §3 des StVG vom 19.12.1952 (BGBl. l, S. 837) in Verbindung mit § 46 Abs 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der zurzeit gültigen Fassung wird Ihnen hiermit die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides wir hiermit nach § 80 Abs 2 der Verwaltungsordnung vom 21.01.1960 angeordnet. Ich hoffe diese Infos können Dir helfen mir mehr Licht in die Situation zu bekommen. |
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| AW: Entziehung der Fahrerlaubnis Hallo an Alle, Die Person wird morgen früh zur Zulassungsstelle fahren und erstmal ihren Führerschein abgeben. Sie sieht keine andere Möglichkeit die enormen Gebühren zu umgehen. Nach meinen Recherchen hat er keine Möglichkeit die Fahrerlaubnis schnell wiederzuerlangen. Ihm ist natürlich bewusst, dass die gesamte Situation selbstverschuldet ist. Dennoch hoffe ich immernoch darauf, dass jemand mir ein kleinen Tip geben kann, wie er mit einem blauem Auge eventuell davonkommen könnte. Finanziell hohe Strafe wäre ertragbar, Führerscheinverlust nicht. Wielange gibt es Sperren bei Führerscheinentzug? Kann er direkt zur Fahrschule und sich zur Theorieprüfung wieder anmelden lassen etc? Danke für Alles! Geändert von unwissend1234 (19.12.2011 um 12:23 Uhr). |
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| entziehung der fahrerlaubnis, thc, thc-carbonsäure |
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