Dies ist eine Diskussion zu Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Einspruch gegen Bußgeldbescheid Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Begründung "nicht bekannt, wer den Pkw gefahren hat". Einstellungsmitteilung - Erlass Kostenbescheid: Der Bußgeldbescheid wird zurückgenommen und das Bußgeldverfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20,60 EUR soll ich jedoch bezahlen. Begründung: Als Halter/Beauftragter des Halters werden die Kosten des Verfahrens nach § 25 a StVG auferlegt, weil die Feststellung des Fahrers des Fahrzeuges, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte. Ist das rechtens? Über eine schnelle Mithilfe vielen Dank. |
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| AW: Einspruch gegen Bußgeldbescheid 1. Bitte beachten Sie die Forumsregeln. Diese sind über dem Eingabefeld oder aber auch unter dem folgenden Link nachzulesen: http://www.juraforum.de/forum/faq.ph...faq#faq_regeln Antworten auf Fragen zu konkreten Sachverhalten (insbesondere ich, wir, uns) dürfen hier nicht beantwortet werden. 2. Zitat:
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