Dies ist eine Diskussion zu Einspruch bei Bußgeldbescheid innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Einspruch bei Bußgeldbescheid Mal angenommen. Ein Fahrradfahrer wird an einer Ampel von einem einzelnen Polizisten gestoppt. Dieser behauptet, dass der Radfahrer vorher über eine rote Ampel und auf der Straße - trotz Radweg -gefahren sei. Der Radfahrer ist perplex, da er sich keiner Schuld bewußt ist. Da er sich in einem Pulk von mehreren anderen Radfahrern bewegt hat, wo ihn auch 1 - 2 Fahrer überholt haben, ist es möglich, dass der Polizist den Angehaltenen verwechselt. Der Polizist hat aber kein Ohr für die Unschuldbeteuerungen und hält das für Ausflüchte. Personalien werden aufgenommen. Eine Belehrung über die Strafe erfolgt. 100 Euro für die rote Ampel, 15 für die Nichtbenutzung des Radweges. Sollte der Radfahrer gleich schriftlich Einspruch erheben? - leider hat er sich nicht den Dienstausweis des Polizisten zeigen lassen. oder Sollte er abwarten auf den Bußgeldbescheid und dann Einspruch erheben? Wie sind überhaupt die Chancen, wenn es sozusagen Aussage gegen Aussage steht? Ich freue mich über Antworten. Danke. |
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| AW: Einspruch bei Bußgeldbescheid Ein Widerspruch bei der Polizei wird in der Regel zu nichts führen. Also wird man den Bu0geldbescheid abwarten müssen und dann ggf. gegen diesen vorgehen müssen. Wenn sozusagen "Aussage gegen Aussage" steht, dann kann es passieren dass der Richter dem Polizisten eher glaubt, weil dieser ja keinen Grund hat zu lügen, der mutmaßliche Verkehrssünder aber schon. Es kann aber auch sein, dass der Polizist nicht ausreichend darlegen kann, dass der Verstoß sich tatsächlich so ereignet hat und der Radfahrer gewinnt.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Einspruch bei Bußgeldbescheid Danke Van Nille. Zitat:
Natürlich lässt sich dies immer als Ausrede darstellen, aber wie stark kann ein Polizist seine Aussage machen, wenn er keinen offensichtlichen Beweis - Foto - oder eine zweite Aussage hat? Eidesstattliche Versicherung? Viele Grüße |
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| AW: Einspruch bei Bußgeldbescheid Zitat:
Natürlich lässt sich dies immer als Ausrede darstellen, aber wie stark kann ein Polizist seine Aussage machen, wenn er keinen offensichtlichen Beweis - Foto - oder eine zweite Aussage hat? Eidesstattliche Versicherung?[/QUOTE] Natürlich hat der Richter auch mit zu betrachten, dass der Polizist sich irren könnte. Also wird er ihn zu den genauen Umständen zu befragen haben. Ob er z.B. den Radfahrer die ganze Zeit mit den Augen verfolgt hat, ob er möglicher Weise abgelenkt wurde use. Polizisten können sich häufig überraschend gut an alle wichtigen Details erinnern. Ob das an ihrer Ausbildung liegt vermag ich nicht zu sagen. Andererseits hat es eben auch schon die Fälle gegeben wo Polizisten vor Gericht einräumen mussten, dass doch die Möglichkeit eines Irrtums besteht.
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