Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

Dies ist eine Diskussion zu Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 14:02
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

Hallo, ein wirklich sehr informatives und gutes Forum habt ihr hier erschaffen.Gefällt mir sehr, danke!

Habe direkt eine allgemeine Frage:

Wenn der Fahrer eines Mietfahrzeuges, welches seine Firma ausgeliehen hat, wärhend der Arbeit am Steuer einschläft und daraufhin das Auto beschädigt ist dies immer grob Fahrlässig? Die Autovermietungsfirma wollte anhand dieses Aspektes nicht nur die ausgemachte Selbstbeteiligung, sondern den kompletten Schaden vom Fahrer bezahlen lassen. Ihr Argument war die vom Fahrer begangene grobe Fahrlässigkeit.

Der Faher war es jedoch gewohnt abends zu fahren und bekanntlich lähmt die Gewohnheit die Kritikfähigkeit eines solchen Umstandes. Es war zwar ein Fehler von dem Fahrer aber nicht grob Fahrlässig. Ich rede hier also von mildernden Umständen.

Ist es eine Behauptung das das Einschlafen am Steuer immer mit Vorzeichen beginne? Ist die Einschätzung dieses Fahrers nicht gelähmt gewesen da die Vorzeichen kurz vorm Einschlafen nicht immer deutlich sind. Inwiefern kommt hier ein Sachverständiger ins Spiel, der sich der Vorzeichen annimmt.


Vielen Dank das ihr euch mit meiner Frage beschäftigt und mir hoffentlich weiterhelft.

Gruß
Sebastian
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 14:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 1.295
84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)  
AW: Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.1998, 1 Sa 1058/97

Das wird dich interessieren. Demnach ist das einschlafen am Steuer als grob fahrlässig anzusehen.

Malti
__________________
Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 14:34
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

Nach dem von mir hier aufgelisteten Urteil nicht, denn es wurden mildernde Umstände angesehen!


1)Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 15. Juni 2000 - 7 U 143/99

2)Es müssen vielmehr Umstände festgestellt werden können, die den Schluß darauf zulassen, dass der Fahrer sich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewußt hinweggesetzt hat. Nur dann kann das Verschulden des Fahrers als grobe Fahrlässigkeit eingeordnet werden (BGH,VersR 1977, 619; OLG Frankfurt, MDR 1998, 215
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 14:37
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2005
Beiträge: 1.295
84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)84% positive Bewertungen (1295 Beiträge, 129 Bewertungen)  
AW: Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

Ich habe jetzt nochmal in ein paar weitere Urteile hineingesehen. Demnach haben die Gerichte durchaus festgestellt, dass nicht Grundsätzlich von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen ist. Dies kommt aber wohl stets auf den Einzelfall und die besonderen Umstände an. Etwas, das wir hier im Forum wohl kaum klären könnten ohne einen konkreten Sachverhalt zu besprechen.

Malti
__________________
Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 14:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, serm999 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

Ja eine allgemeine Aussage ist hier leider nicht zu treffen, jedoch gut das es Präzedenzfälle gibt die mich in meiner Vermutung stützen. Es ist also nicht ganz aussichtlslos


Danke und Gruß
Sebastian
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2007, 23:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: ...im Kosmos...
Beiträge: 4.119
Blog-Einträge: 1
99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4119 Beiträge, 549 Bewertungen)  
AW: Einschlafen am Steuer! Immer grob Fahrlässig?

Die a.a.O zitierte Entcheidung des BGH gibt die Rechtslage zutreffend wieder.
Deshlab werden auch solche Fälle ausgeschieden, in denen der Fahrer plötzlich und ohne Ankündigung, krankheitsbedingt einschläft.

Damit verbleibt der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit solchen Fällen, in denen Hinweise auf eine Übermüdung ein alsbaldiges Einschlafen erwarten lassen.
Erkennt ein Kraftfahrer seine erhebliche Müdigkeit, und das dürfte die Regel sein, und unterbricht er dennoch nicht seine Fahrt, handelt er grob fahrlässig.

Gruß
Kamphausen

Geändert von Dr.Kamphausen (03.02.2007 um 12:32 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Abkommen von der Fahrbahn nicht immer grob fahrlässig Nachrichten: Verkehrsrecht 17.10.2007 09:17
grob Fahrlässig oder Körperverletzung?? Sportrecht 19.11.2006 21:47
Rotlicht "immer" grob fahrlässig, auch hier? Straßenverkehrsrecht 28.10.2006 19:39
Autoschlüssel im Werkstatt-Briefkasten ist grob fahrlässig Nachrichten: Verkehrsrecht 16.11.2005 19:44
Grob Fahrlässig gehandelt? Computerrecht / EDV-Recht 03.10.2005 23:01





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios