Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Dies ist eine Diskussion zu Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 09:48
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 7
Keine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Guten Morgen liebe Forenteilnehmer,

folgende Situation:
Jemand wohnt in einer Hauptverkehrsstraße in der tausende Autos durchfahren, dazu leider auch viele LKW´s. Gegenüber des eigenen Hauses bzw. Grundstücks ist ein Geschäft welches zwar (nur!) zwei Parkplätze vor dem Laden hat die aber nicht ausreichen.

Vor dem Haus in dem die Betroffenen wohnen sind zwei eingezeichnete Parkplätze, und links der Grundstückseinfahrt laut dem Ordnungsamt ein eingeschränktes Halteverbot. Nun kommt es aber täglich mehrfach vor, dass Kunden ihre Fahrzeuge vor der Einfahrt abstellen um in diesem Geschäft einkaufen zu gehen, meist natürlich sogar aus Faulheit weil sie sonst zum nächsten Parkplatz vielleicht 15-20 Meter weiter laufen müssten . Oder aber LKW´s stellen das ganze Grunstück und somit auch die Einfahrt zu, gehen dort einkaufen und lassen oft sogar noch den Motor in dieser Zeit laufen...!

Wenn man sich auf dem Ordnungsamt darüber beschweren würde, bekäme man aber keine befriedigende Antwort, es sei schließlich nur ein paar Minuten die sie dann dort stehen. Selbst wenn es länger als drei Minuten dauern würde (auf das eingeschränkte HV bezogen obwohl die wie gesagt vor einer Zufahrt stehen !) würde das "kein Richter der Welt als Verstoß betrachten, sie seien schließlich in der Nähe und könnten, falls die Anwohner gerade raus- oder reinfahren wollten umgehend ihr Fahrzeug entfernen" .

Stimmt das tatsächlich so, müsste man sich das gefallen lassen?

Es wäre sehr freundlich wenn dies jemand beantworten könnte .

Dankeschön im voraus!


Herzliche Grüße,
Alison

Geändert von Alison (09.06.2011 um 13:20 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 11:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 13:17
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 7
Keine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Hallo,

sorry, hab´s geändert .

Herzliche Grüße
Alison
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.06.2011, 15:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Vor Grundstückseinfahrten darf gehalten werden, jedoch nicht geparkt werden (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO). Es gilt also ein eingeschränktes Halteverbot.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 07:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 7
Keine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Hallo hambre,

vielen Dank für die Antwort !

Es geht eigentlich darum ob das Einkaufen in einem Geschäft gegenüber, d.h. das verlassen des Fahrzeugs zu diesem Zweck, wenn auch nur für ca. 3-10 min. als parken angesehen wird oder als halten.

Nochmals danke für die Mühe.


Herzliche Grüße,
Alison
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 07:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 2.987
100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)100% positive Bewertungen (2987 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Zitat:
Zitat von Alison Beitrag anzeigen
Es geht eigentlich darum ob das Einkaufen in einem Geschäft gegenüber, d.h. das verlassen des Fahrzeugs zu diesem Zweck, wenn auch nur für ca. 3-10 min. als parken angesehen wird oder als halten.
Das ist natürlich PARKEN.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 09:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Wer länger als 3 Min. hält, der parkt.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 14.06.2011, 19:32
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 77
100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)100% positive Bewertungen (77 Beiträge, 13 Bewertungen)  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Zitat:
Zitat von Alison Beitrag anzeigen
Es geht eigentlich darum ob das Einkaufen in einem Geschäft gegenüber, d.h. das verlassen des Fahrzeugs zu diesem Zweck, wenn auch nur für ca. 3-10 min. als parken angesehen wird oder als halten
Die Dauer spielt keine Rolle. Wer sein Fahrzeug verläßt, der parkt, auch wenn er z.B. nach 30 Sekunden wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehrt.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 09:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 7
Keine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alison hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt?

Hallo Tiger63, hambre und jurfo,

vielen Dank ! Somit ist die Angelegenheit eindeutig .


Herzliche Grüße,
Alison
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundstückseinfahrt, grundstückszufahrt, halteverbot, parkverbot

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Absolutes Halteverbot in 30-Zonen Straßenverkehrsrecht 07.04.2011 21:47
eingeschränktes Halteverbot Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 03.02.2011 20:02
absolutes Halteverbot - Ausnahme gestattet ?! Straßenverkehrsrecht 16.09.2008 12:35
Eingeschränktes Halteverbot Straßenverkehrsrecht 29.09.2007 13:27
4 Tickets Eingeschränktes Halteverbot Straßenverkehrsrecht 03.04.2005 17:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN