Dies ist eine Diskussion zu Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? folgende Situation: Jemand wohnt in einer Hauptverkehrsstraße in der tausende Autos durchfahren, dazu leider auch viele LKW´s. Gegenüber des eigenen Hauses bzw. Grundstücks ist ein Geschäft welches zwar (nur!) zwei Parkplätze vor dem Laden hat die aber nicht ausreichen. Vor dem Haus in dem die Betroffenen wohnen sind zwei eingezeichnete Parkplätze, und links der Grundstückseinfahrt laut dem Ordnungsamt ein eingeschränktes Halteverbot. Nun kommt es aber täglich mehrfach vor, dass Kunden ihre Fahrzeuge vor der Einfahrt abstellen um in diesem Geschäft einkaufen zu gehen, meist natürlich sogar aus Faulheit weil sie sonst zum nächsten Parkplatz vielleicht 15-20 Meter weiter laufen müssten . Oder aber LKW´s stellen das ganze Grunstück und somit auch die Einfahrt zu, gehen dort einkaufen und lassen oft sogar noch den Motor in dieser Zeit laufen...!Wenn man sich auf dem Ordnungsamt darüber beschweren würde, bekäme man aber keine befriedigende Antwort, es sei schließlich nur ein paar Minuten die sie dann dort stehen. Selbst wenn es länger als drei Minuten dauern würde (auf das eingeschränkte HV bezogen obwohl die wie gesagt vor einer Zufahrt stehen !) würde das "kein Richter der Welt als Verstoß betrachten, sie seien schließlich in der Nähe und könnten, falls die Anwohner gerade raus- oder reinfahren wollten umgehend ihr Fahrzeug entfernen" .Stimmt das tatsächlich so, müsste man sich das gefallen lassen? Es wäre sehr freundlich wenn dies jemand beantworten könnte .Dankeschön im voraus! Herzliche Grüße, Alison Geändert von Alison (09.06.2011 um 13:20 Uhr). |
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? |
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? Hallo, sorry, hab´s geändert .Herzliche Grüße Alison |
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? Vor Grundstückseinfahrten darf gehalten werden, jedoch nicht geparkt werden (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO). Es gilt also ein eingeschränktes Halteverbot. |
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? Hallo hambre, vielen Dank für die Antwort !Es geht eigentlich darum ob das Einkaufen in einem Geschäft gegenüber, d.h. das verlassen des Fahrzeugs zu diesem Zweck, wenn auch nur für ca. 3-10 min. als parken angesehen wird oder als halten. Nochmals danke für die Mühe. Herzliche Grüße, Alison |
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? Zitat:
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? Wer länger als 3 Min. hält, der parkt. |
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| AW: Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot vor Grundstückseinfahrt? Die Dauer spielt keine Rolle. Wer sein Fahrzeug verläßt, der parkt, auch wenn er z.B. nach 30 Sekunden wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehrt. |
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| grundstückseinfahrt, grundstückszufahrt, halteverbot, parkverbot |
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