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Eingeschränktes Halteverbot ohne TÜV und Versicherungsschutz

Dies ist eine Diskussion zu Eingeschränktes Halteverbot ohne TÜV und Versicherungsschutz innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  • 1 Post By CEMartin

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  #1 (permalink)  
Alt 11.10.2011, 23:00
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Eingeschränktes Halteverbot ohne TÜV und Versicherungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mal angenommen Person A parkt mit einem Auto, welches seit dem 01.10.2011 keinen Versicherungsschutz mehr hat im eingeschränkten Halteverbot, dazu kommt, das seit Juni 2011 der TÜV abgelaufen ist. Wegen des TÜV's gab es bereits eine Verwarnung bei der 15€ Verwarnungsgeld bezahlt werden mussten und eine Aufforderung zum Beseitigen der Mängel enthalten war. Person A hat die 15€ Verwarnungsgeld bezahlt, allerdings die Mängel am Auto nicht beseitigen lassen und das Fahrzeug auch nicht vorgeführt. Nun wurde Person A mit ihrem Auto im eingeschränkten Halteverbot erneut erwischt, ohne TÜV und diesmal auch ohne V-Schutz. Die Polizei hinterließ erneut einen Warnbescheid mit 15€ Mahngebühr (Verwarnungsgeld) und einer Aufforderung zum Beseitigen der Mängel.
Inwieweit kann Person A für die Tat belangt werden (für das Stehen im eingeschränkten Halteverbot ohne V-Schutz und ohne TÜV (zum 2. mal in Folge eine Verwarnung erhalten))?

LG

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Alt 11.10.2011, 23:26
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AW: Eingeschränktes Halteverbot ohne TÜV und Versicherungsschutz

Fahren ohne Versicherungsschutz ist zwar strafbar -- doch wo kein Zeuge, da kein Richter.
Die Beamten wissen normalerweise ohne weiteres nicht von außen, ob ein Auto versichert ist, oder nicht; erst recht nicht, wenn ein schlichter Parkverstoß ´mal eben schnell ohne Rückfrage bei der Einsatzleitstelle registriert wird.


Daher kann A sich "glücklich" schätzen, dass auch dieses Mal nur wegen abgelaufener HU- Frist sowie des ordnungswidrigen Parkens (keine Tateinheit der beiden Delikte mit "Rabatt")zur Kassse gebeten wird. Wegen des "beharrlichen" Nichtvorführens zum HU- Termin kann übrigens das Bußgeld erhöht werden (+ ein Punkt).

A sollte bitte wirklich besser den Wagen ohne Versicherungsschutz wenigstens KEINESFALLS weiter bewegen ! Kein Gericht wird in solchen Fällen wegen keiner noch so begründenden Geschichte auch nur ansatzweise milde gestimmt sein. Und eine kleine Verkehrskontrolle aus dem Fließverkehr heraus -- bei der immer auch der Versicherungsschutz indirekt mit geprüft wird -- ist bei einer abgelaufenen (schön deutlich von Weitem erkennbaren !) HU- Plakette sehr wahrscheinlich -- es braucht nur ein normales Zivilfahrzeug hinter A zu fahren, dessen Belegschaft gerade nichts weiter zu tun hat ... !
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Was weiß ich schon ...?

Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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