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Einfahrt auf Bundesstraße

Dies ist eine Diskussion zu Einfahrt auf Bundesstraße innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 31.05.2011, 12:32
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Einfahrt auf Bundesstraße

Hallo,

Auto A fährt auf eine zweispurige Bundesstraße ein, also eine Autobahnähnliche Straße mit getrennten Fahrstreifen.

Auto A unterschätzt die Geschwindigkeit während es auf die Bundesstraße einfährt und fährt deshalb aus der Kurve hinaus von dem Beschleunigungsstreifen etwas auf den rechten Fahrstreifen auf dem gerade Auto B fährt! Auto B muss bremsen und auf den linken Fahrstreifen ausweichen.

Ich habe dazu folgendes gefunden:

-Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten.

-Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten und gefährdeten dadurch Andere.

Wie wahrscheinlich ist es das Auto A zusätzlich noch wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" belangt werden könnte?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 12:48
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AW: Einfahrt auf Bundesstraße

Zitat:
Zitat von Thomas8881 Beitrag anzeigen
Wie wahrscheinlich ist es das Auto A zusätzlich noch wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" belangt werden könnte?
Dazu müsste er "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" gefahren sein.

Preisfrage: welche Geschwindigkeit hatte er in der Kurve drauf?

Für mich ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung extrem niedrig, wenn er nicht gerade wie Gatzki aufgefahren ist.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 14:45
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AW: Einfahrt auf Bundesstraße

Angenommen auf der Bundesstraße war Tempolimit 60 und Auto A hatte maximal 70...
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 14:53
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AW: Einfahrt auf Bundesstraße

Das nenne ich nicht rücksichtslos, sondern höchstens ungeschickt. Nur, wenn für die Kurve beispielsweise ein Limit von 40 festgeschreiben war, könnte man argumentieren, der verkehrsteilnehmer hätte sich nicht um die Sicherheit des Verkehrs Gedanken gemacht.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 15:59
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AW: Einfahrt auf Bundesstraße

Das zu schnelle Einfahren dürfte hier noch fahrlässig gewesen sein. Auch liest es sich so, als ob das Ausweichen noch halbwegs gut möglich gewesen ist.

Da eine Gefährdung vorlag, kommt hier Variante 2 zum Einsatz, nicht aber der Straftatbestand.

Na ja, wenn man ehrlich ist, sieht oder erlebt man solche Situationen täglich. Deswegen heißt es ja auch in § 1 StVO: "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht".
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