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Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!?

Dies ist eine Diskussion zu Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 23.03.2012, 15:58
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Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!?

Hallo,

bei mir wurden fälschlicherweise 10 ng thc im blut fetsgestellt, was allerdings nicht sein kann, da ich mit Cannabis nichts zu tun habe. Da ich selber im medizinischen Forschungbereich arbeite und weiss, dass im Labor auch mal was schief geht, will ich auf jeden Fall rechtlich gegen die Anhörung bzw. die Strafe (500 eur, 4 punkte und 1 monat fahrverbot) vorgehen. Langt es wenn ich beim Äußerungbogen "Nein" bei "Wird der Verstoß zugegeben?" ankreuze und eine kurze Begündung angebe!? Oder muss ich gleich einen Anwalt einschalten, vielleicht hat von euch ja schon jemand ähnliche Erfahrungen oder mal was gehört!?

Gruß aus dem Polizeistaat Nummer 1: Bayern!

Alex
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2012, 16:19
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AW: Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!?

Was heißt denn genau "wurden festgestellt" und in welchem Zusammenhang?

Die Schnelltests sind ohnehin nicht ernstzunehmen, da hohe Kreuzreaktivität. Oder soll das schon das Laborergebnis sein? Da dürfte eigentlich nichts schief gehen. Eigentlich... dass das nicht immer so ist, zeigt ja die DNA-Phantom-Panne der LKÄ.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2012, 17:18
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AW: Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!?

Nur einen Monat Fahrverbot trotz 'nachgewiesenem' Konsum? Wenn ich andere Beiträge hier lese, scheint das sehr gnädig zu sein…

Rechtlich kann ich dir nichts dazu sagen, aber kann es sein, dass du irgendwo passiv geraucht hast? Angeblich sind die Tests so empfindlich, dass die darauf anschlagen. Von einem Fehler gehe ich eigentlich auch nicht aus, weil meines Wissens zwei Proben unabhängig voneinander getestet werden.

Nebenbei: 10ng sind ganz grob 1/10.000 Salzkorn…
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  #4 (permalink)  
Alt 24.03.2012, 20:54
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AW: Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!?

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"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.03.2012, 21:27
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AW: Drogenkontrolle-Laborergebnis fehlerhaft!?



Wissenschaftlicher Rat: Es liegt ein Beweis vor. Kann man beweisen, dass der falsch ist? Dann sollte man das tun.

Unjuristischer Rat: Ein Widerspruch ohne Anwalt scheint mir wenig aussichtsreich, es kommt immer auch Formulierungen, Fristen und Ähnliches an. Ein Spezialist auf diesem Gebiete wird das richtig einzuschätzen wissen. Ich habe da aber keine Ahnung, vielleicht ist es auch schlauer, keinen Widerspruch einzulegen. Auch und gerade bei falscher Beweislage ist ein Anwalt ratsam. Ein bloßes "Ich war´s nicht!" erzeugt womöglich Heiterkeit.

Auch wenn man in eine Rechtslage ohne Zutun hineingefallen ist, befindet man sich eben dort.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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