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Dringende Frage zu § 5 Abs. 3 KfzPflVV - Leistungsfreiheit des VR

Dies ist eine Diskussion zu Dringende Frage zu § 5 Abs. 3 KfzPflVV - Leistungsfreiheit des VR innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 10.07.2011, 18:09
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Dringende Frage zu § 5 Abs. 3 KfzPflVV - Leistungsfreiheit des VR

Hallo zusammen,

mir wird § 5 Abs. 3 KfzPflVV nicht so ganz klar. Was geschieht genau bei einer Verletzung der in § 5 genannten Obliegenheiten?

Für mich ergeben sich aus dem Gesetzestext folgende Möglichkeiten:

a. Der VR ist leistungsfrei wenn der Schaden unter 5000 Eur bleibt. Für alles weitere haftet er bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

b. Der VR haftet nur bis 5000 Eur. Ab dann muss der VN bei Obliegenheitsverletzungen die Kosten selber tragen.

c. Der VR haftet voll, darf aber von der dem VN gezahlten Summe 5000 Eur abziehen.

Ich finde leider nirgends im Netz die Lösung. Zugriff zu einem Kommentar habe ich am Sonntag leider auch nicht.

Vielleicht gibt es ja hier jemand der mir das kurz erklären könnte.

Vielen Dank!
MfG
sppl!
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