Dies ist eine Diskussion zu Driften auf Parkplatz innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Driften auf Parkplatz Person A driftet Nachmittags auf einem Parkplatz. Ein Anwohner schreibt sein Kennzeichen auf. Der Parkplatz war groß, leer, öffentlich (nicht abgesperrt oder sonstiges) und mit Parkplatzmarkierungen ausgestattet. Ferner war der Belag nass, es wurden also keine schwarzen Striche auf dem Boden gemacht, die hätten entfernt werden müssen. Ausserdem ist der eingetragene Halter des Fahrzeugs nicht die Person A. Was ist alles erfüllt? 1.Gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr (§ 315 c StGB) -"und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Leib und Leben waren absolut nicht gefährdet, weit und breit kein Mensch. Trotzdem erfüllt? 2.Übermäßige Straßenbenutzung (§29 StVO) -Sehe ich als durchaus erfüllt an 3.Sachbeschädigung (§ 303 StGB) -Der Anwohner sagte zu Person A, die Parkplatzmarkierungen mussten bereits erneuert werden, wegen solcher Manöver. Der Parkplatz war wie oben erwähnt nass. Ist hier eine Sachbeschädigung gegeben? 4.Lärmbelästigung Kein Sportauspuff am Auto, alles serienmäßig. Die Drehzahl war jetz auch nich unbedingt soweit oben, als dass es wirklich laut war, quietschende Reifen gabs auch nicht. Naja ansichtssache - trotzdem erfüllt? 5.Inwiefern spielt es eine Rolle, dass der Fahrzeughalter nicht der Person A (Fahrzeugführer) entspricht) 6.Wird sich die Polizei umsoetwas überhaupt kümmern? lg und danke für die Antworten Martin. |
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| AW: Driften auf Parkplatz Driften ist verboten. Wer driftet hat sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle (jedenfalls sieht es die Polizei so, und da nützt es auch nichts wenn der Fahrer ein echter Könner ist und kilometerweit keine Gefahr in Sicht ist) Frage ist hier auch wem gehört der Parkplatz? Ist es privat Gelände oder nicht? Ferner ist Autofahren ohne festes Ziel auch nicht erlaubt, sprich zum Zeitvertreib einfach so |
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| AW: Driften auf Parkplatz Der Parkplatz ist der Gemeinde |
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| AW: Driften auf Parkplatz Sachbeschädigung ist dann gegeben, wenn die Sache nachweislich durch das Driften beschädigt wurde. OWi wirds auf jeden Fall sein.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Driften auf Parkplatz Zitat:
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| AW: Driften auf Parkplatz Lies mal den Tatbestandskatalog, Ziffern 130100 und 130112. http://www.kba.de/cln_015/nn_124384/...tml?__nnn=true
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Driften auf Parkplatz Zitat:
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| AW: Driften auf Parkplatz Zitat:
![]() Auch wenn ich das durchaus begrüßen würde, wenn es so wäre, eine entsprechnde Vorschrift ist mir im heutigen Deutschland nicht vorstellbar. Also, wo steht die?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Driften auf Parkplatz Zitat:
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden." Es gibt auch einen enstprechenden Bußgeldtatbestand. |
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| AW: Driften auf Parkplatz Der selbst oder dessen Anwendung scheint sich nur wenig an den Kriterien zu orientieren, die ich zur Anerkennung der Notwendigkeit und Nützlichkeit der Ingangsetzung von Automobilen anlegen würde. Wenn ich mir jetzt nur mal vorstelle, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle müsste jeder Autofahrer einen behördlich abgesegneten Fahrauftrag vorweisen ... Die Autobahnen wären schon längst zu Fahrradschnellwegen umfunktioniert.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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