Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Driften auf Parkplatz

Dies ist eine Diskussion zu Driften auf Parkplatz innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 16:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Driften auf Parkplatz

Driften auf einem Parkplatz:
Person A driftet Nachmittags auf einem Parkplatz.
Ein Anwohner schreibt sein Kennzeichen auf.

Der Parkplatz war groß, leer, öffentlich (nicht abgesperrt oder sonstiges) und mit Parkplatzmarkierungen ausgestattet.
Ferner war der Belag nass, es wurden also keine schwarzen Striche auf dem Boden gemacht, die hätten entfernt werden müssen.

Ausserdem ist der eingetragene Halter des Fahrzeugs nicht die Person A.


Was ist alles erfüllt?

1.Gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr (§ 315 c StGB)

-"und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Leib und Leben waren absolut nicht gefährdet, weit und breit kein Mensch. Trotzdem erfüllt?

2.Übermäßige Straßenbenutzung (§29 StVO)

-Sehe ich als durchaus erfüllt an

3.Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

-Der Anwohner sagte zu Person A, die Parkplatzmarkierungen mussten bereits erneuert werden, wegen solcher Manöver.
Der Parkplatz war wie oben erwähnt nass. Ist hier eine Sachbeschädigung gegeben?

4.Lärmbelästigung
Kein Sportauspuff am Auto, alles serienmäßig. Die Drehzahl war jetz auch nich unbedingt soweit oben, als dass es wirklich laut war, quietschende Reifen gabs auch nicht. Naja ansichtssache - trotzdem erfüllt?

5.Inwiefern spielt es eine Rolle, dass der Fahrzeughalter nicht der Person A (Fahrzeugführer) entspricht)

6.Wird sich die Polizei umsoetwas überhaupt kümmern?

lg und danke für die Antworten
Martin.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 16:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 102
Keine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Xaxor hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Driften auf Parkplatz

Driften ist verboten. Wer driftet hat sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle (jedenfalls sieht es die Polizei so, und da nützt es auch nichts wenn der Fahrer ein echter Könner ist und kilometerweit keine Gefahr in Sicht ist)

Frage ist hier auch wem gehört der Parkplatz? Ist es privat Gelände oder nicht?

Ferner ist Autofahren ohne festes Ziel auch nicht erlaubt, sprich zum Zeitvertreib einfach so
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 16:46
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Driften auf Parkplatz

Der Parkplatz ist der Gemeinde
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 16:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.545
98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)  
AW: Driften auf Parkplatz

Sachbeschädigung ist dann gegeben, wenn die Sache nachweislich durch das Driften beschädigt wurde. OWi wirds auf jeden Fall sein.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 17:00
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Driften auf Parkplatz

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Sachbeschädigung ist dann gegeben, wenn die Sache nachweislich durch das Driften beschädigt wurde. OWi wirds auf jeden Fall sein.
sprich 20-60€, oder?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 17:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.545
98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20545 Beiträge, 1474 Bewertungen)  
AW: Driften auf Parkplatz

Lies mal den Tatbestandskatalog, Ziffern 130100 und 130112. http://www.kba.de/cln_015/nn_124384/...tml?__nnn=true
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.04.2012, 17:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Martin. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Driften auf Parkplatz

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Lies mal den Tatbestandskatalog, Ziffern 130100 und 130112. http://www.kba.de/cln_015/nn_124384/...tml?__nnn=true
30€, lag ich ja mit 20-60€ gar nicht so schlecht. Vielen dank für die Antworten
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 12:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Driften auf Parkplatz

Zitat:
Zitat von Xaxor Beitrag anzeigen
Ferner ist Autofahren ohne festes Ziel auch nicht erlaubt, sprich zum Zeitvertreib einfach so

Auch wenn ich das durchaus begrüßen würde, wenn es so wäre, eine entsprechnde Vorschrift ist mir im heutigen Deutschland nicht vorstellbar.
Also, wo steht die?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 12:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3.090
98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)98% positive Bewertungen (3090 Beiträge, 258 Bewertungen)  
AW: Driften auf Parkplatz

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen

Auch wenn ich das durchaus begrüßen würde, wenn es so wäre, eine entsprechnde Vorschrift ist mir im heutigen Deutschland nicht vorstellbar.
Also, wo steht die?
Dann schau mal in § 30 StVO:

"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

Es gibt auch einen enstprechenden Bußgeldtatbestand.
motzmecker likes this.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 12.04.2012, 14:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 49
Beiträge: 3.473
96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3473 Beiträge, 198 Bewertungen)  
AW: Driften auf Parkplatz

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Es gibt auch einen enstprechenden Bußgeldtatbestand.
Der selbst oder dessen Anwendung scheint sich nur wenig an den Kriterien zu orientieren, die ich zur Anerkennung der Notwendigkeit und Nützlichkeit der Ingangsetzung von Automobilen anlegen würde.
Wenn ich mir jetzt nur mal vorstelle, bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle müsste jeder Autofahrer einen behördlich abgesegneten Fahrauftrag vorweisen ...
Die Autobahnen wären schon längst zu Fahrradschnellwegen umfunktioniert.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Szenario: Driften bei Probefahrt Straßenverkehrsrecht 17.04.2012 16:05
“Die Stimme der Hochschulen“: Hochschulpolitik: Länder driften auseinander Nachrichten: Wissenschaft 30.06.2010 11:00
Parkplatz Baurecht 26.08.2009 08:00
Unfall auf dem parkplatz Straßenverkehrsrecht 16.08.2008 02:16
Parkplatz Arbeitsrecht 28.07.2005 23:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios