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Bußgeldverfahren nach KFZ Verkauf

Dies ist eine Diskussion zu Bußgeldverfahren nach KFZ Verkauf innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 30.11.2009, 14:00
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Bußgeldverfahren nach KFZ Verkauf

Hallo,

ein KFZ wurde von verkäufer X verkauft. Im kfz kaufvertrag steht uhrzeit 13 uhr. der käufer Y wurde dann auf dem nach hause weg geblitz (15 UHr) ! der wagen war noch auf Verkäfuer X angemeldet... jetzt kam der bußgeldbescheid.

Vkeräufer X hat beim amt angerufen und gefragt wie es aussieht , X hat ihnen gesagt kfz wurde verkauft, da sagte das amt kein problem , kaufvertrag zuschicken und das wars. dann hat X gefragt ob er die daten des käufers Y schwärzen darf ? nein meinte das Amt, und wurd pampig.


muss X den käufer Y preisgeben ? was kann passieren wenn es nicht tuhe....

Es steht ja hinten drauf auf dem bußgeldbescheid." ............ zusätzlich die personalien des verantowrtlichen................hierzu sind sie nicht verpflichtet"
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Alt 30.11.2009, 14:06
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AW: Bußgeldverfahren nach KFZ Verkauf

Auszug aus den Forenregeln:

Bitte formulieren Sie Ihren Beitrag stets als einen fiktiven (ausgedachten) Beispielsfall von allgemeinem Interesse. Beiträge in "Ich, Wir, Mein" - Form und/oder mit Details wie konkreten Namen, Firmen, Adressen, Marken und Webseitenlinks sind verboten!

FALSCH:
Einzelfallbezogene Beiträge und Fragen wie z.B. "Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber in der Firma Muster GmbH, Alsterweg 1b, 12345 Hamburg, weil ich krank war. Kann er mich kündigen?" oder "Herr Max Muster aus Berlin zahlt mir keine Miete mehr. Kann ich ihn verklagen?"

RICHTIG:
Im Forum können nur allgemeine, abstrakte Beiträge und fiktive (ausgedachte) Sachverhalte wie z.B.: "Mal angenommen ein Mieter M zahlt an Vermieter V keine Miete mehr. Welche Rechte hat V?" oder "Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A schlägt B auf die Nase. Strafbarkeit des A?" oder "Welche Rechte hat man allgemein als Mieter? Wie kann man einen Mietvertrag kündigen?" eingestellt werden.

Bitte halten Sie diese Regeln ein, da Ihr Beitrag ansonsten gelöscht wird. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss führen.
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Alt 11.12.2009, 17:02
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AW: Bußgeldverfahren nach KFZ Verkauf

Bitte wie?

"Jetzt kam der Bußgeldbescheid"??? - Wirklich?? Oder doch ein "Anhörbogen"?

Im geschilderten Falle entsteht für den Verkäufer eine Sondersituation. An sich ist er ja - da nicht selbst "Täter" - Zeuge in einem Verfahren und als solcher grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Allerdings ist wohl davon auszugehen, dass er einen Anhörbogen erhalten hat, der die an sich so nicht mehr vorzunehmende Anrede mit "Ihnen wird vorgeworfen..." enthält. Er kann somit davon ausgehen, dass er nun Betroffener in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ist. Als solcher hat er das Recht, die Aussage zu verweigern, was auch die Preisgabe des Käufernamens beinhaltet, da es naturgemäß um die ja schon ihm vorgeworfene Tat geht. Hier müsste m. E. erst das Verfahren gegen den Verkäufer eingestellt werden, um eine Pflicht zur Aussage aufleben zu lassen.

ABER: Was hat denn der Verkäufer davon, den Käufer zu schützen? Für ihn am einfachsten wäre es, dem Amt den Kaufvertrag zu übermitteln samt Käuferpersonalien - und gut ists.
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