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Bußgeldbescheid richtig gewertet ?

Dies ist eine Diskussion zu Bußgeldbescheid richtig gewertet ? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2012, 18:50
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Bußgeldbescheid richtig gewertet ?

Mal angenommen Peter steht mit seinem Auto auf einem Kundenparkplatz eines Geschäftes am Sonntag Nachmittag. Das Geschäft hat zu diesem Zeitpunkt natürlich geschlossen. (nichtöffentlicher Verkehrsraum ????) Da Peter noch mit ein paar anderen Leuten dort ist um sich zu unterhalten über sein Auto usw hatte er kurz vorher auch sein Kennzeichen welches mit Magneten vorne befestigt ist abgenommen und hinter seine Windschutzscheibe gelegt, um sein Auto noch etwas zu putzen. Nach etwa einer halben Stunde würden zwei nette "Freund und Helfer" Personen ankommen mit ihrem Dienstwagen und sagen das, das so mit dem Kennzeichen nicht geht und ihm als Strafe 40 Euro und 1 Punkt "aufdonnern" weil es nicht mit Magneten befestigt sein und es auch nicht hinter der Windschutzscheibe liegen darf.
Nach meiner Information her haben die netten Herren nach BkatV 179a geahndet (Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorge-
schriebene Kennzeichen fehlt). Meiner Meinung nach aber wäre ja maximal mal 179 drin gewesen (Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder
angebracht ist)
Die Beamten konnten aber weder vor der Kontrolle noch nach der Kontrolle den Wagen "in Betrieb" sehen. Sprich der Wagen hätte auch mit einem Trailer dort hergekommen sein können. Hinzukommt auch noch ob die gesamte Kontrolle überhaupt Rechtens gewesen ist wegen dem Kundenparkplatz am Sonntag ??

Gruß
Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 05.04.2012, 11:30
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AW: Bußgeldbescheid richtig gewertet ?

Ja, es ist öffentlicher Verkehrsraum -- auch am Sonntag. Daher war die "Kontrolle" zunächst nicht unzulässig.

Kennzeichen dürfen nicht so einfach abnehmbar "befestigt" sein, sondern so fest, dass regelmäßig ohne Werkzeug nicht möglich (-> Missbrauchsgefahr !). Daher eine OWI- Anzeige zu Recht erfolgt (eine abgelaufene HU- Frist beispielsweiese dürfte dort auch gerügt werden). Aber Du hast auch recht mit der Annahme, der vorgeworfene Tatbestand treffe nicht zu. Tatsächlich ist das wohl AMTLICH ZUGETEILTE Kennzeichen lediglich nicht ordnungsgemäß befestigt gewesen.

In "Betrieb" ist übrigens zulassungsrechtlich auch ein parkendes Fahrzeug innerhalb öff. Verkehrsraumes.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2012, 12:17
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AW: Bußgeldbescheid richtig gewertet ?

Jo, das sehe ich wie CEMartin, es ist nur 179.

Ein Widerspruch kann aber theoretisch zutage fördern, dass das Fahrzeug mit dieser baulichen Veränderung nicht TÜV-zugelassen wäre und damit nicht betrieben werden dürfte ab sofort. Das ist schwerwiegender und bedeutet Kosten und Aufwand. Extremisten hätten die Plaketten "kassiert". Autsch!

Das klingt kleinlich, aber an meinem Fahrzeugtyp montiert der Händler das Nummernschild vorne nur direkt auf das Blech, weil ein Träger überstehen würde und der TÜV die 5mm schon mal bemäkelt hat.

Ich persönlich finde das mit den Nummernschildern etwas sehr kleinlich und würde die Verfolgung von vorschriftswidrigen Auspuffanlagen lieber sehen bzw. hören. Aber gut, die Einhaltung von Vorschriften ist ein legales Anliegen. Und die Rennleitung betreibt kein Wunschkonzzert.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2012, 18:29
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AW: Bußgeldbescheid richtig gewertet ?

Danke schon mal. Das mit dem "fest" ist aber auch schon sehr grenzwertig bei den Kennzeichenhaltern heutzutage. Die meisten sind ja eh nur "geclipst". Daher halten die 20kg Magneten vermutlich noch um einiges mehr als die billigen Chinahalter. Aber na gut.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.04.2012, 23:29
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AW: Bußgeldbescheid richtig gewertet ?

Ja, aber zum Öffnen der Kennzeichenhalter brauchst Du regelmäßig einen spitzen Gegenstand -- für die Magneten nix weiter.
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