Dies ist eine Diskussion zu Bußgeldbescheid (3 Monate) aussitzen innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| mal angenommen jemand begeht am 01.10.2011 einen Verkehrsverstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung 64km/h - Außerorts). Er bekommt dann viel später eine "Anhörung zum Bußgeldverfahren" (01.12.2011) und ignoriert diese absichtlich oder unabsichtlich. Da hierbei keine Unterschrift erfolgt kann das Schreiben ja auch verloren gegangen sein (soll ja schon mal vorkommen). Fall-1: Noch später, sagen wir mal am 16.12.2011 versucht die Post den Bußgeldbescheid zuzustellen erreicht denjenigen aber nicht. Es wird weiter probiert und erst am 5.01.2012 entgegengenommen. Gilt dies dann als verjährt ? (Pausiert die Frist von 3 Monaten wenn derjenige nicht greifbar ist ?) Fall-2: Noch später, sagen wir mal am 05.01.2012 versucht die Post den... (Ist es in dem Fall verjährt weil das Schreiben demjenigen zu spät zuging ?) Kann man den Bußgeldbescheid sozusagen aussitzen indem man z.B. in den Urlaub fährt für 5 Wochen ? Gruß Jeypee |
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| AW: Bußgeldbescheid (3 Monate) aussitzen Meiner Meinung nach nicht, weil der Bußgeldbescheid nur in den Machtbereich des Adressaten gelangen muss. Heißt: Briefkasten (oder geht der auch in den Urlaub?).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bußgeldbescheid (3 Monate) aussitzen Bitte unterscheidet hierbei zwischen "Anhörung zum Bußgeldverfahren" (Brief) und "Bußgeldbescheid" (Einschreiben) |
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| AW: Bußgeldbescheid (3 Monate) aussitzen http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_01_07.html Zitat:
Warum sollte die Zustellung zwingend in persönliche Hände geschehen müssen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bußgeldbescheid (3 Monate) aussitzen Ganz klare Antwort: In beiden Fällen ist noch keine Verjährung eingetreten. Die behördeninterne Anordnung der Anhörung unterbricht bereits die Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt ab diesem Zeitpunkt von vorne. Ob der Anhörbogen beim Betroffenen ankommt, ist unerheblich. Bezüglich der Zustellung des Bußgeldbescheides hat Dir Humungus ja schon richtig geantwortet. |
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| 3 monate, verjährt |
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