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Blockierte Parkplätze

Dies ist eine Diskussion zu Blockierte Parkplätze innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 02.06.2011, 14:57
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Blockierte Parkplätze

Mieter X wohnt in einem Mehrfamilienhaus, vor dem sich Parkplätze für die Mieter befinden. Diese liegen im 90° Winkel zur Straße. Zwischen Straße und Parkplätzen befindet sich auf der gesamten Länge der Straße eine parallele Parkspur, sowie der Bürgersteig. Nun hat es sich der Nachbar Y, der nicht im besagten Mietshaus wohnt angewöhnt auf dieser Parkspur sein Fahrzeug so zu parken, dass teilweise 2 der Mieterparkplätze blockiert, und somit nicht zu benutzen sind. Welche handhabe hat der Mieter X?
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Alt 02.06.2011, 16:21
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AW: Blockierte Parkplätze

Moment mal, es gibt eine Parkspur parallel zur Straße, und dahinter noch Parkplätze? Das verstehe ich nicht. Man blockiert dann doch automatisch, wenn man auf der Parkspur parkt.

Eigentlich hat der Blockierte einen Unterlessungsanspruch, allerdings ist die Frage, ob man jemandem verbieten kann, ordnungsgemäß auf einer Parkspur zu parken, auf der das auch erlaubt ist.
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Alt 03.06.2011, 15:05
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AW: Blockierte Parkplätze

Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.

Diese Parkspur zieht sich über die gesamte Länge der Straße und war wahrscheinlich schon vor den Wohnhäusern da (Neubaugebiet). Die meisten der Häuser an dieser Straße haben anstatt der Parkplätze für Mieter nur einen Vorgarten.
Was mich noch interessieren würde, wie sähe es aus wenn Y sein Fahrzeug vor den leeren Parkplatz von X stellen würde so dass Dieser woanders parken müsste. Ist das erlaubt? Mann darf ja auch keine Garage zuparken, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 15:13
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AW: Blockierte Parkplätze

Zitat:
Zitat von BeBa242 Beitrag anzeigen
Diese Parkspur zieht sich über die gesamte Länge der Straße und war wahrscheinlich schon vor den Wohnhäusern da (Neubaugebiet). Die meisten der Häuser an dieser Straße haben anstatt der Parkplätze für Mieter nur einen Vorgarten.
Ist ja interessant. Und wie war die Erschließung dieser Häuser gedacht? Waren die Gärten denn überhaupt als Stellplätze vorgesehen?

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Hausbesitzer hier in Eigenmacht Stellplätze geschaffen haben und jetzt die Nutzung erzwingen wollen.

(übrigens wäre eine Skizze hilfreich, schon alleine, um das Zufahrtsproblem zu verdeutlichen)

Zitat:
Mann darf ja auch keine Garage zuparken, oder?
Vor einer Garage befindet sich ein abgesenkter Bordstein, es besteht Parkverbot. Vor Schwarzbauten sieht das anders aus. Wie bereits gesagt: der Stellplatzbesitzer hat einen Unterlassungsanspruch - wenn der Stellplatz legal ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 16:41
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AW: Blockierte Parkplätze

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Hausbesitzer hier in Eigenmacht Stellplätze geschaffen haben und jetzt die Nutzung erzwingen wollen.
Wieso? Der Hausbesitzer kann entlang seiner Straßenfront Zuwegungen und Stellplätze einrichten, wie er will.

Die Allgemeinheit darf dann dort trotz entlang der Straße eingezeichneten Stellfächen nicht parken.

Wir hatten hier auch so ein Fall in der Nähe, da hat die Kommune nachweislich nachträglich Parkbuchten eingerichtet. Vom Ordnungsamt kam dann nur der lapidare Hinweis, dass man da ja eh nicht parken dürfte, weil man dann dem Hausbesitzer den Zugang versperre.
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Alt 03.06.2011, 20:14
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AW: Blockierte Parkplätze

Nun ist es aber so das Mieter X nicht einfach über den Gehweg zu seinen Parkplatz fahren darf.
Zum überfahren des Gehweges benötigt man eine Überfahrgenehmigung der Stadt.
Wir hatten hier so einen Fall wo eine kpl. Reihenhausanlage ihre Parkplätze so angelegt hatte.
Es musste alles Rückgebaut werden da die Stadt nur die Überfahrgenehmigung in breite eines Fahrzeuges genehmigt hatte.

didi
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  #7 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 22:29
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AW: Blockierte Parkplätze

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Der Hausbesitzer kann entlang seiner Straßenfront Zuwegungen und Stellplätze einrichten, wie er will.
Ist das tatsächlich so? Ich stelle mir gerade vor, wie in einer Großstadt eine ganze Häuserzeile private Stellplätze einrichtet und damit den Parkstreifen "stiehlt". Ich glaube nicht, dass das ohne Genehmigung geht.

Zitat:
Wir hatten hier auch so ein Fall in der Nähe, da hat die Kommune nachweislich nachträglich Parkbuchten eingerichtet. Vom Ordnungsamt kam dann nur der lapidare Hinweis, dass man da ja eh nicht parken dürfte, weil man dann dem Hausbesitzer den Zugang versperre.
Hier scheint es aber umgekehrt zu sein: erst war die Straße mit den Parkbuchten, dann kam das Neubaugebiet, und dann funktionierten manche Eigentümer ihre Grünflächen um.
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  #8 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 00:12
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AW: Blockierte Parkplätze

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ist das tatsächlich so? Ich stelle mir gerade vor, wie in einer Großstadt eine ganze Häuserzeile private Stellplätze einrichtet und damit den Parkstreifen "stiehlt". Ich glaube nicht, dass das ohne Genehmigung geht.
Wie gesagt, die Häuslebauer sind sogar gesetzlich verpflichtet, eine gewisse Anzahl von Stellplätzen zu errichten. Eine Genehmigung muss dazu nicht eingeholt werden. Wer dies auf dem eigentlichen Grundstück nicht umsetzen will oder kann, der kann auch Stellflächen auf einem anderen Grundstück errichten.

Die Kommune kann dies auch vorschreiben. Bei uns in der NRW hauptsächlich nur dann, wenn sich dort Bushaltestellen befinden.

Aber ich muss dazu sagen, dass auch eigentlich nur dann Parkstreifen eingezeichnet werden, wenn aufgrund der grenznahen Altbebauung die Grundstücke keine Stellplätze bieten (Ausnahme siehe oben). Aufgrund des Bestandsschutz muss dies dann ja nicht nachgeholt werden, dazu müsste man dann ja auch das Haus abreißen. Hier handelt es sich dann auch i.d.R. um Anwohnerparkplätze mit Parkausweis.


Zitat:
Hier scheint es aber umgekehrt zu sein: erst war die Straße mit den Parkbuchten, dann kam das Neubaugebiet, und dann funktionierten manche Eigentümer ihre Grünflächen um.
Solange die Kommune nicht bestimmt, dass auf den entsprechenden Grundstücken keine Stellplätze errichtet werden dürfen, müssen die Eigentümer dort sogar Stellplätze vorsehen. Dann darf die Zufahrt auch trotz eingezeichneter Parkbucht nicht behindert werden.

Ist aber in der Praxis eher ein seltenes Problem, da beim Neu- oder Umbau eh eine Abstimmung mit der Kommune stattfindet. Auch werden in Neubaugebieten (außer in verkehrsberuhigten Bereichen) kaum Parkflächen entlang der Straße markiert. Besucher müssen sich dann ein Fleckchen suchen, an der irgendein Eigenheimbesitzer eine Hecke gepflanzt und somit keine Garagenausfahrt o.ä ist.
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Alt 04.06.2011, 09:36
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AW: Blockierte Parkplätze

ich meine, dass zufahrten zu grudnstücken immer im bauplan drin stehen und da auch genau drin steht, wo genau die zufahrt sein soll und wie breit sie ist und so.

man kann nicht ohne genehmigung die gesamte grudnsütcksbreite als auffahrt benutzen.

die frage ist halt, ob nun hier so ne genehmigung da ist oder nicht. bevor man das nicht weiß, kann man da auch nix weiter zu sagen, wer im recht ist oder nicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.06.2011, 11:51
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AW: Blockierte Parkplätze

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
ich meine, dass zufahrten zu grudnstücken immer im bauplan drin stehen und da auch genau drin steht, wo genau die zufahrt sein soll und wie breit sie ist und so.
Definitiv nicht immer.

Ich selber nutze bei unserem Haus die gesamte Straßenfront als Zufahrt. Im Prinzip handelt es sich um ein Carport, dann noch zwei bis drei Stellflächen sowie der Zuweg zur Haustür, alles nebeneinander und quer zur Straße. Darüber wurde auch nicht groß "geredet", ist alles durch das Katasteramt abgenommen etc.

Im dem Mehrfamilienhaus, in dem wir vorher gewohnt haben, waren entlang der Straßenfront acht Parkplätze quer zur Straße eingezeichnet. Wäre schön blöd gewesen, wenn aufgrund der Zufahrtsbreite alle im Garten hätten parken müssen.
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