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Blitzfoto so zulässig?

Dies ist eine Diskussion zu Blitzfoto so zulässig? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 29.05.2011, 10:32
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Blitzfoto so zulässig?

Auf dem Foto von X sind 2 KFZ zu sehen ist es damit nicht ungültig? Das graue war ich der Rest (weiße Ausschnitte) war so

Da das Bild
http://img40.imageshack.us/img40/4171/auto2b.jpg
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Alt 29.05.2011, 11:03
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AW: Blitzfoto so zulässig?



Im Übrigen hat der Fahrer einen Balken vor dem Gesicht. Das sollte ein weiteres Ordnungsgeld setzen! Ah ja: TBKat 123100: "Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war." 10 Euro.
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Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 12:28
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AW: Blitzfoto so zulässig?

Das graue habe ich für X bearbeitet
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Alt 29.05.2011, 12:41
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AW: Blitzfoto so zulässig?

Wo ist denn da das zweite Auto überhaupt? Ich sehe keins! Oder meinst Du den Bus, der sich entfernt?

Im Übrigen gibt es wahrscheinlich einen Messort. Sonst wäre ja nie ein BLitzfoto gültig, wenn sich eine Schlange bilden würde. Man muss die Messmethode hinterfragen: Kontaktschleife? Radar? Lichtschranke?
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  #5 (permalink)  
Alt 29.05.2011, 22:20
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AW: Blitzfoto so zulässig?

Zu den Messverfahren und der Gültigkeit von Messungen:
www.adac.de
Rubrik: Recht und Rat
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