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Blitzerfoto - Fahrer nicht erkennbar

Dies ist eine Diskussion zu Blitzerfoto - Fahrer nicht erkennbar innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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Alt 18.08.2011, 16:34
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Blitzerfoto - Fahrer nicht erkennbar

Hallo,

A hat einen Anhörungsbogen einer Bußgeldstelle zugeschickt bekommen. Mit dem Auto des A sei eine Geschwindigkeitsübertretung begangen worden, wird hierin mitgeteilt.
Auf dem Anhörungsbogen ist ein durch ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgenommenes Foto abgebildet, welches als Beweismittel angegeben wird. Der Kopf des Fahrers ist auf diesem Foto fast vollständig von der A-Säule des Autos verdeckt, er ist somit nicht zu erkennen.
In dem Anhörungsbogen wird der A als Halter des Fahrzeuges um Angaben zu seiner Person (Pflichtangabe), und um Angaben zur Sache (freiwillig) gebeten. Es wird weiterhin mitgeteilt, daß die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann, sollte nicht festgestellt werden können, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat.

Wie soll A sich verhalten, was die Angaben zur Sache anbelangt?
(A ist beruflich sehr viel mit dem Auto unterwegs, würde also nur äußerst ungern ein Fahrtenbuch führen. Die Strafe würde er natürlich auch gerne umgehen.)

Vielen Dank im Vorraus!
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