Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Dies ist eine Diskussion zu Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 18:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Hallo Zusammen,

es geht um folgendes fiktives aber nicht uninteressantes Gedankenspiel:

X verliert im Jahr 2005 die dt. Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Blutwerten mit anschließender MPU-Auflage.

Nach einer Sperrfrist würde X im Jahr 2006 einen EU-Füherschein in Tschechien machen, bei der ein deutscher Wohnsizt eingetragen wäre.
Da nach der damaligen Rechtsaufassung diese Fahrerlaubnis (FE) in der BRD gültig war, würde X 2006 zur Führerscheinstelle gehen und einen Umschreibung der tschechischen FE in eine Deutsche beantragen. Dort würde X gesagt werden, er müsse die tschechische FE zur Überprüfung abgeben und bekommt dafür eine "befristete Fahrgenehmigung im Innland der BRD im Wege der Ausnahme wegen Umschreibung einer tschechischen in eine deutsche FE" (auf dieser Fahrgenehmigung würde kein Fristende stehen) . Nach ein paar Wochen würde sich X wieder zur Füherscheinstelle begeben und ihm würde dort mitgeteilt, dass die FE nicht umgeschrieben werden müsse, da die tschechische FE in der BRD eine gültige FE sei. Der Antrag würde nie schriftlich abgelehnt werden und seit diesem Tag würde X nichts mehr von der Führerscheinstelle hören.

Im Jahr 2011 würde X in eine Verkehrskontrolle geraten und wegen "fahrlässigen Fahren ohne FE" angezeigt werden.
Auf dem Strafbefehl würde z.B. stehen: "... X hätte wissen müssen, dass seit dem EuGH Urteil vom 26.06.2008 bzw. seit Anfang 2009 diese tschechische FE in der BRD nicht mehr gültig sei".

X würde Einspruch einlegen. In der Verhandlung würde X freigesprochen werden.
Die Begründung wäre mal angenommen "....In der Rückgabe seines tschechischen Führerscheis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist eine konkludente Anerkennung der tschechischen FE zu sehen, so dass der Tatbestand des fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht erfüllt sei."

Welche Folgen hätte so ein Feispruch für X?

Dürfte X jetzt in der BRD unter Mitführung folgender Papiere
- tschechische FE
- befristete Fahrgenehmigung
- Urteil des Freispruches
wieder Autofahren?

Müsste X bei einer Verkehrskontrolle mit einer erneuten Anzeige rechnen?

Geändert von ##Techniker## (07.10.2011 um 12:37 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 10:01
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Hallo Zusammen,

gibt es denn niemanden der dazu einen Kommentar abgeben möchte bzw. kann?

Habe ich in der Formulierung dieses fiktiven Falles etwa die Forenregeln missachtet? Falls ja, dann würde so ein Kommentar auch hilfreich sein. Aber so wie ich die Forenregeln verstanden habe und auch so manches hier im Forum lese, sollte mein Beitrag in Ordnung sein.

Über Antworten würde ich mich wircklich sehr freuen. Vielen Dank.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 12:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Hallo Zusammen,

ich habe den obigen Beitrag nun nochmal verändert. So sollte dieser den Forenregel aber wircklich entsprechen.

Ich hoffe, dass mir noch irgendwann jemand hier antwortet. Auch wenn einer der sich gut auskennenden Mitbenutzer keinen Rat hat, würde mir so eine Antwort auch helfen.

Vielen Dank
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 13:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Ein wenig Geduld. Hier ist ein Freizeitforum, und die Fachleute sind wahrscheinlich gerade draußen unterwegs, um Drogenkonsumenten und Schwarzfahrer dingfest zu machen
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 14:18
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Zitat:
In der Verhandlung würde X freigesprochen werden.
Die Begründung wäre mal angenommen "....In der Rückgabe seines tschechischen Führerscheis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist eine konkludente Anerkennung der tschechischen FE zu sehen, so dass der Tatbestand des fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht erfüllt sei."
Der Freispruch würde auf einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" beruhen, sprich das Gericht hätte anerkannt, daß X aufgrund der seinerzeitigen (eventuell unrichtigen) Aussage der Führerscheinstelle annehmen durfte, daß er mit seiner tschechischen FE hier unbegrenzt fahren dürfe.

Und weiterhin hätte das Gericht unterstellt, daß X sich nicht rechtzeitig über die durch EuGH-Urteil geänderte Rechtslage hätte informieren müssen, und insoweit hier die Unwissenheit tatsächlich vor Strafe schützt.

Durch das Gerichtsverfahren weiß X aber spätestens jetzt, daß er bestimmte Formalien zu erfüllen hat.

Er muß also unverzüglich seinen Führerschein umschreiben lassen.

Weil: das Gerichtsurteil "erlaubt" ihm ja keineswegs, mit seiner tschechischen FE hier weiter zu fahren, das kann das Gericht auch überhaupt nicht.

Das Gerichtsurteil sagt nur: Du, lieber X, musstest es nicht besser wissen, weil Dich die Behörde in die Irre geführt hat. Also wirst Du für das bisherige Fahren ohne gültige FE nicht bestraft.

Ab sofort aber weiß X ja nun, wie es wirklich aussieht - also ab zur Führerscheinstelle, und umschreiben lassen. (Oder was auch immer nun an Formalien hier nötig ist.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 16:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!

Wenn ich das Gedankenspiel noch weiterführen darf:

Angenommen während dieser fiktiven Gerichtsverhandlung, hätte es 10 Minuten Unterbrechung gegeben und während dieser Zeit hätte der RA von X mit dem Vorsitzendem eine allgemeine Unterhaltung über diese Art von EU-Füherscheinen geführt.
In diesem Gespräch hätte dann der RA von X gesagt er würde nach einem Freispruch sofort eine Umschreibung bei der Führerscheinstelle beantragen. Darauf würde der Vorsitzende sagen "...ob der RA wirklich schlafende Hunde wecken wolle...", außerdem würde der Vorsitzende mündlich sagen, er sehe diese befristete FE auch nach der heutigen Rechtsaufassung als eine gültige FE an. Das alles würde aber nur mündlich gesagt werden und nicht schriftlich erfasst werden.

Nach der Verhandlung würden dann X und sein RA noch kurz zusammen über den Erfolg reden und der RA würde zu X sagen "...Sie hätten den Vorsitzenden ja gehört, wir sollten nicht zur Führerscheinstelle gehen und schlafende Hunde wecken.".
Der RA würde X dann raten ab sofort wieder Auto zu fahren und falls X in eine Kontrolle kommen sollte und wieder angezeigt werden sollte, dann würde diese Anzeige aber nicht durchgehen, da ja ein Richter gesagt hätte, X hätte eine gültige FE und er als RA würde diese Aussage bezeugen können.

Weiter angenommen X wäre juristisch total unwissend aber auch sein logischer Verstand würde ihm sagen, dass da irgenetwas komisch sein würde.

Was wäre hiervon zu halten?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 17:24
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Bayern, RLP
Alter: 28
Beiträge: 389
100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Ich würde persönlich eher dem Rat von TomRohwer zustimmen. Man sollte erneut bei der zuständigen Fahererlaubnisbehörde vorstellig werden und das Problem schildern, insbesondere bezüglich des Gerichtsurteils des EUGH. Sollte die Behörde immer noch eine Umschreibung des Führerscheines ablehnen, würde ich zumindest nach einem Schriftstück fragen, die die Meinung der Behörde darlegt und diese mitführen.
__________________
ET TU, BRUTE?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 18:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ##Techniker## hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Hallo,

X müsste sich nach den Aussagen von Richter und seinem RA doch denken, dass die Fahrerlaubnisbehörde diese tschechische FE nicht umschreiben würde und X auch mitteilen würde, dass nach den derzeitigen Gesetzen diese tschechische FE keine Gültigkeit mehr hätte.

Was könnte sich X denn von der Aussage des Richters bezüglich der "schlafenen Hunde" sonst denken, bzw. was hätte ein Richter mir dieser Aussage bezwecken wollen?

Dazu noch ein neuer Gedanke.

Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit, dass eine Führerscheinstelle im Jahr 2011 einen tschechischen Füherschein, welcher gegen das Wohnprinzip verstöße, tatsächlich doch anerkennen und umschreiben würde ohne eine MPU zu verlangen. Obwohl die Führerscheinstelle von X schon 2006 eine MPU verlangt hätte.
Und das aufgrund eines eventuellen Verfahrensfehlers. Weil die Füherscheinstelle X nach damaligem Recht eine befristete Fahrgenehmigung erteilte aber nach neuem Recht X nicht mitteilte, dass diese FE nicht mehr gültig sei. (X hätte in diesen Tagen u.a. auch in Niederschrifen von Gerichtsurteilen mehrfach gelesen, dass die deutschen Faherlaubnisbehörden Besitzern von solchen EU-Füherscheinen über die Ungültigkeit schriftlich informiert hätten). Und ein Amtsgericht würde in dieser befristeten Faherlaubnis eine Anerkennung sehen.

Könnte sowas funktionieren?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 20:23
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Ort: Bayern, RLP
Alter: 28
Beiträge: 389
100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)100% positive Bewertungen (389 Beiträge, 61 Bewertungen)  
AW: Bitte um Meinungen bezüglich Gültigkeit eines Führerscheins

Für mich ist es sowieso fraglich, ob die FE-Behörde nicht sowieso schon längst Kenntnis von diesem Fall hat. Schließlich könnte ja auch ein Bericht an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde verfasst worden sein. Wenn nicht, ist es in meinen Augen nur eine Frage der Zeit bis das geschieht. Und spätestens dann muss sich X, sollte die Behörde jetzt Handlungsbedarf sehen, sowieso damit auseinandersetzen.
__________________
ET TU, BRUTE?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gültigkeit Klausel bezüglich Mitmieter Mietrecht 18.06.2011 09:37
Freiwillige Abgabe eines Führerscheins Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 01.04.2011 12:02
Eure Meinungen bitte Betäubungsmittelrecht 16.02.2011 22:21
Reiserücktritt. Bitte um Meinungen. Reiserecht 20.02.2008 20:52
Finanzierung eines Führerscheins?! Sozialrecht 26.07.2007 21:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Straßenverkehrsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN