Dies ist eine Diskussion zu Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Wie wäre es zudem mit einem SE- Anspruch wegen Haftung aus Amtspflichtverletzung 34 GG iVm 839 BGB (im Bußgeldverfahren unbeirrt nicht beachtete Tatsachenlage) ? Also schließlich gezwungenermaßen doch zahlen, und dann diese Summe zurückklagen... (ist ja gar kein Aufwand). Mehr wüsste ich da derzeit auch nicht.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht? |
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| AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Och, das LVG reicht doch. Nur nicht gleichzeitig im BVerfG, das ist nicht erlaubt. Oder eben gleich dort. Aber so oder so ist´s die einzige Instanz (abgesehen von der "Sofortigen Beschwerde" [heisst die überhaupt so ?], über die dann ein anderer Senat entscheiden würde).
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| AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Ich war jetzt über die Feiertage so gut wie nicht online, wollte es aber nicht versäumen, Dir für die Anregungen zur Falllösung zu danken. Zur Info: Das Bundesland, in welchem der betroffene Verkehrsteilnehmer seinen Wohnsitz hat, sieht die Beschwerde beim Landesverfassungsgericht nicht vor, sondern verweist auf die Möglichkeit, sich beim Bundesverfassungsgericht zu beschweren. |
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| AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren Danke für den Dank. Ich wusste noch gar nicht, dass es auch Länder ohne eigenes Verfassungsgericht gibt; ist aber auch nachvollziehbar wegen der Unkosten. Viel Erfolg wünsche ich Dir nicht nur für´s neue Jahr, sondern insbesondere in diesem ... äh ... angenommenermaßen sich zugetragen habenden Fall.
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