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Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 09:46
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AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Naja, wenn der Instanzenzug ausgeschöpft ist und sich dabei niemand für die FAKTEN interessierte, dürfte doch wohl zumindest "rechtliches" Gehör nicht wirklich gewährt worden sein. Da könnte man durchaus ein paar Grundrechte beeinträchtigt sehen. So eine Verfassungsbeschwerde (einfach vor dem Landesverfassungsgericht erheben) kostet ja nichts -- außer VIEL Schreibarbeit. Natürlich liegt die Erfolgschance allgemein bei nur 2 %, aber bis zur Beschlussfassung lässt sich zumindest die Zahlungsfrist hinausschieben (-> Hinweis auf anhängige VB an Bußgeldbehörde, dann müssen die die Zahlungsfrist entsprechend verlängern).
Wie wäre es zudem mit einem SE- Anspruch wegen Haftung aus Amtspflichtverletzung 34 GG iVm 839 BGB (im Bußgeldverfahren unbeirrt nicht beachtete Tatsachenlage) ? Also schließlich gezwungenermaßen doch zahlen, und dann diese Summe zurückklagen... (ist ja gar kein Aufwand).

Mehr wüsste ich da derzeit auch nicht.
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Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar.
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  #12 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:29
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AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht?
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  #13 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 15:17
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AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Och, das LVG reicht doch. Nur nicht gleichzeitig im BVerfG, das ist nicht erlaubt. Oder eben gleich dort. Aber so oder so ist´s die einzige Instanz (abgesehen von der "Sofortigen Beschwerde" [heisst die überhaupt so ?], über die dann ein anderer Senat entscheiden würde).
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  #14 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 16:57
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AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ich war jetzt über die Feiertage so gut wie nicht online, wollte es aber nicht versäumen, Dir für die Anregungen zur Falllösung zu danken.

Zur Info: Das Bundesland, in welchem der betroffene Verkehrsteilnehmer seinen Wohnsitz hat, sieht die Beschwerde beim Landesverfassungsgericht nicht vor, sondern verweist auf die Möglichkeit, sich beim Bundesverfassungsgericht zu beschweren.
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  #15 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 00:24
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AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Danke für den Dank.

Ich wusste noch gar nicht, dass es auch Länder ohne eigenes Verfassungsgericht gibt; ist aber auch nachvollziehbar wegen der Unkosten.

Viel Erfolg wünsche ich Dir nicht nur für´s neue Jahr, sondern insbesondere in diesem ... äh ... angenommenermaßen sich zugetragen habenden Fall.
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  #16 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 14:02
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AW: Beweiswürdigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Zum Glück muss ich den Fall nur fiktiv lösen.
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