Dies ist eine Diskussion zu Betrunken Fahrrad, kein Führerschein innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht
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| Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Es ist bereits etwa 3 Uhr morgens und der Fahrer ist nur gefahren da kein Verkehr war, außerdem Befand er sich in der Fußgängerzone als er abstieg (Frei für Radverkehr). Vor etwa 24 Stunden wurde eine geringe Menge Cannabis konsumiert, wird ohne Verdacht die Blutprobe auf Cannabis untersucht und falls ja, lässt sich dies nach 24h noch nachweisen? Der Fahrer hat bisher keinen Autoführerschein gemacht, hat dies aber irgndwann noch vor. Ist hier mit Sanktionen zu rechnen? Es liegen keine Vorstrafen vor (ein Verfahren wurde eingestellt). Mit welchem Strafmaß ist zu rechnen? Da eine Promotion geplant ist, sollte eine Vorstrafe unbedingt vermieden werden. |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Der Promillewert liegt mit 1,6 genau auf der Grenze. Vielleicht kann er durch Rückrechnung noch gesenkt werden, dann gibt es keine Probleme.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Kann man annehmen das der Blutalkohol unter den 1,6 Promille des Atemalkohols liegt? Der Alkoholkonsum wurde etwa 45-60min vor der Kontrolle eingestellt... Falls die Konzentration über 1,6 liegt, was wären die Folgen? (siehe Frage oben) |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein In solch einem Fall spricht man von der absoluten Fahruntüchtigkeit. Eine Strafbarkeit nach § 316 I StGB wäre hier die Folge. Ansonsten kann immer noch relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Bei einem derartigen Alkoholpegel müssen dafür nicht mehr viel Ausfallerscheinungen hinzutreten. Ein unsicherer Fahrstil reicht hierfür dann schon aus. Sollte es zu einer Verurteilung nach § 316 StGB kommen, was ich hier für sehr wahrscheinlich halte, sieht es düster für den Führerschein aus. |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Wie sieht es mit einer eventuellen Vorstrafe aus? Kann es dazu kommen, wie wahrscheinlich ist es? |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Wie alt ist denn der Radfahrer überhaupt? |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein 26 Jahre alt, einsichtig und keine Vorstrafen |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Nun gut, wenn es denn zu einer Verurteilung kommen sollte, gilt Herr X als strafrechtlich in Erscheinung getreten und somit als vorbestraft. Im Bundeszentralregister werden alle Verurteilungen unter Angabe des Strafmaßes gespeichert. Dabei ist egal, welcher Straftatbestand verwirklicht wurde und wie hoch die Strafe war. Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man jedoch erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Im Führungszeugnis werden nämlich nur solche Eintragungen sichtbar. Anders wenn das Verfahren eingestellt wird, z.B. nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldstrafe. Danach würde der Radfahrer nicht als vorbestraft gelten. Hierrüber lässt sich leider nur spekulieren, kommt darauf an, was der StA draus macht. |
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| AW: Betrunken Fahrrad, kein Führerschein Wie wahrscheinlich ist denn eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen? |
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