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Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

Dies ist eine Diskussion zu Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr? innerhalb des Forums Straßenverkehrsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 15:19
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Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

Hi,

gestern nacht ist jemand betrunken Fahrrad gefahren, die Polizei hat ihn angehalten und seine Daten notiert usw. Während dieser Prozedur durfte er sein Bier weiter trinken ( hat extra gefragt ) kurz darauf wurde ein Atemalkoholtest gemacht und ein Wert von 1,6 Promille fest gestellt.
Der Test ist ja eig. schon ungültig weil die Polizisten nicht 20 Minuten nach Trinkende gewartet haben, kann der person der Führerschein abgenommen werden ? Ich hab gehört wenn man als Radfahrer über 1,6 Promille hat muss eine Blutuntersuchung gemacht werden damit der Führerschein abgenommen werde kann, stimmt das?

Danke für eure Hilfe
Sorry dass ich den Thread 2 mal mposte, der andere kann gelöscht werden.

Geändert von Fischknochen (23.06.2011 um 17:37 Uhr).
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Alt 23.06.2011, 17:22
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 19:51
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

Zitat:
Zitat von Fischknochen Beitrag anzeigen
Während dieser Prozedur durfte er sein Bier weiter trinken
Da hatte er es aber wirklich nötig.

Zitat:
Der Test ist ja eig. schon ungültig weil die Polizisten nicht 20 Minuten nach Trinkende gewartet haben,
Ist das so? Oder muss geprüft werden, ob die Entnahme trotzdem verwertbar ist? Ich würde nicht pauschal sagen, dass der Test ungültig ist. Fraglich ist, wieviel Zeit tatsächlich vor dem Test vergangen ist.

Hier ist das entsprechende Urteil des OLG im Volltext: http://www.bussgeldstrafe.de/urteils...erwertbar.html Der Absatz II 2 b) ist der entscheidende.

Zitat:
kann der person der Führerschein abgenommen werden ?
Sollte sich der Wert als verwertbar erweisen, ist das durchaus im Bereich des Möglichen.
Zitat:
Ich hab gehört wenn man als Radfahrer über 1,6 Promille hat muss eine Blutuntersuchung gemacht werden damit der Führerschein abgenommen werde kann, stimmt das?
Meines Wissens nicht, wenn ein geeignetes Messgerät verwendet wurde.
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Alt 23.06.2011, 20:04
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

,,Liegen zwischen Trinkende und Messung nicht mindestens 20 Minuten, so ist die Atemalkoholmessung unverwertbar."

Die Person hat die Flasche leer getrunken, in Müll geworfen, der Polizist hat das Gerät raus geholt und getestet, also der Zeitraum zwischen Trinkende und Alkoholtest waren nichtmal 5 Minuten
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  #5 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 20:39
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

Zitat:
Zitat von Fischknochen Beitrag anzeigen
,,Liegen zwischen Trinkende und Messung nicht mindestens 20 Minuten, so ist die Atemalkoholmessung unverwertbar."
Gratuliere! Du hast die erste Zeile korrekt zitiert und jetzt liest Du noch mal den ganzen Text
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Zitat:
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  #6 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 21:00
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

,,wenn nur gewährleistet ist, dass der Betroffene 10 Minuten vor Beginn der Messung keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat"

Dies ist ebenfalls nicht der Fall, ich kann mir aber vorstellen dass die Polizisten bei der Aussage sagen werden dass 10 Minuten gewartet wurden, wie soll sich die Person dagegen wehren ? Er ist sich sicher dass es keine 10 Minuten waren, auch wenn man ein schlechtes Zeitgefühl hat würde man das wissen wenn man dabei wär, er ist zum mülleimer gegangen als die Flasche leer war der paar Meter entfernt war ist zum Auto zurück gekommen und dann ging der Test los.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 21:53
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

Zitat:
Zitat von Fischknochen Beitrag anzeigen
,,wenn nur gewährleistet ist, dass der Betroffene 10 Minuten vor Beginn der Messung keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat"

Dies ist ebenfalls nicht der Fall, ich kann mir aber vorstellen dass die Polizisten bei der Aussage sagen werden dass 10 Minuten gewartet wurden, wie soll sich die Person dagegen wehren ? Er ist sich sicher dass es keine 10 Minuten waren, auch wenn man ein schlechtes Zeitgefühl hat würde man das wissen wenn man dabei wär, er ist zum mülleimer gegangen als die Flasche leer war der paar Meter entfernt war ist zum Auto zurück gekommen und dann ging der Test los.
*stöhn*
Den GANZEN Text hatte ich gesagt

Zitat:
c.) Von einer solchen Möglichkeit geht der Senat vorliegend aus. Werden die für ein standardisiertes Messverfahren vorgegebenen Verfahrensbestimmungen (vgl. nur BGHSt 46, 358 ff; BayObLG DAR 2003, 232 ff.) nicht eingehalten und wie hier im Rahmen des § 24a StVG die Wartezeit unterschritten, so führt dies zunächst nicht zur Unverwertbarkeit der festgestellten Messwerte, vielmehr ist durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26.03.2002, 1 Ss 4/02; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2003, 2 Ss 125/03; vgl. auch. OLG Hamm VRS 102, 298 ff.; a.A. Maatz, Blutalkohol 2002, 21 ff., 31 f.).
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  #8 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 21:57
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

Sorry und danke


Also das heißt wenn die Person jetzt bei der Aussage sagt dass die Beamten den Test zu schnell gemacht haben wird n Sachverständiger hinzugezogen der dann entscheidet ob der Test verwertbar ist oder nicht, würdet ihr der Person raten das Ergebnis anzufechten =?
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  #9 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 08:56
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AW: Betrunken Fahrrad fahren, Führerschein in Gefahr?

1. Zuerst einmal muss man sehen, ob der Zeitraum zwischen Konsum und Test unstreitig ist, heißt: sagen die Polizisten das Gleiche wie der Konsument oder etwas anderes ("Das waren locker 10 Minuten, wir haben auf die Uhr gesehen"). Man darf dabei nicht vergessen, dass der Konsument alkoholisiert war, mit zurzeit noch fraglichem Pegel.

2. Als Nächstes müsste man sehen, ob das Gericht dem OLG folgt oder nicht (denn das muss es nicht). Urteilt es zuungunsten, ist zu prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollten.

3. Wenn das Gericht einen Gutachter beauftragt (vielleicht bestehen ja schon Mustergutachten für das entsprechende Gerät!), muss man sehen, was herauskommt. Auch ein Gutachten kann anfechtbar sein.

4. Ich würde einen Anwalt nehmen, obwohl man für den Preis viele Kästen Bier hätte trinken können. Aber es winkt noch die MPU!
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